Hallo zusammen,
heute habe ich mal eine Frage zur rückwirkenden Verhinderungspflege.
bisher habe ich die Verhinderungspflege nicht zeitnah eingereicht, sondern rückwirkend beantragt und die entsprechenden Belege eingereicht. soweit so gut, wurde auch immer anstandslos rückwirkend erstattet.
jetzt ist aber so, das Junior seit 8 Wochen in München in einer Einrichtung ist (nebenbei bemerkt, es läuft spitzenmäßig im Wohn-und Werkstattbereich und es gefällt ihm sehr gut und er macht unglaubliche Fortschritte) und ich habe noch einiges an Verhinderungspflege mit der Pflegekasse abzurechnen, da ich ja in Vorleistung gegangen bin und die stundenweise Verhinderungspflege von meinem Geld gezahlt hatte.
meine Frage ist, kann ein Kostenträger darauf zurückgreifen, auch wenn ich diese ja vorher selbst von meinem Einkommen bezahlt hatte?
heute habe ich mal eine Frage zur rückwirkenden Verhinderungspflege.
bisher habe ich die Verhinderungspflege nicht zeitnah eingereicht, sondern rückwirkend beantragt und die entsprechenden Belege eingereicht. soweit so gut, wurde auch immer anstandslos rückwirkend erstattet.
jetzt ist aber so, das Junior seit 8 Wochen in München in einer Einrichtung ist (nebenbei bemerkt, es läuft spitzenmäßig im Wohn-und Werkstattbereich und es gefällt ihm sehr gut und er macht unglaubliche Fortschritte) und ich habe noch einiges an Verhinderungspflege mit der Pflegekasse abzurechnen, da ich ja in Vorleistung gegangen bin und die stundenweise Verhinderungspflege von meinem Geld gezahlt hatte.
meine Frage ist, kann ein Kostenträger darauf zurückgreifen, auch wenn ich diese ja vorher selbst von meinem Einkommen bezahlt hatte?