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Verhinderungspflege

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    Verhinderungspflege

    Hallo ihr lieben :)
    Ich habe mich hier für meine Mutter angemeldet, da sie einige fragen zur Verhinderungspflege für meinen Bruder hat.
    Er ist 27 Jahre alt und hat seit September.2014 Die Pflegestufe 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz.
    Sie wollte nun am 15.06.2015 für 4 Wochen in den Urlaub fahren & ihre Freundin würde meinen Bruder in der Zeit zu sich nehmen.
    Nun weiß sie nicht was sie für die Kosten auf den Antrag schreiben soll steht ihr das nach 9 Monaten überhaupt schon zu?
    Ihr Freundin bekommt ALG2, wird ihr das Geld angerechnet ?
    Fragen über fragen :)
    Ich hoffe ihr könnt uns ein wenig helfen.
    LG

    #2
    AW: Verhinderungspflege

    hallo Madi,
    herzlich Willkommen bei Intakt.
    Leistungen nach dem Pflegegesetz, dürfen nicht auf ALG II angerechnet werden, dies gilt für das Pflegegeld und auch für die Verhinderungspflege, sowie die zusätzlichen Betreuungsleistungen.

    Leistungen der Verhinderungspflege stehen 6 Monate nach Bewilligung der Pflegestufe zu. Je nach Pflegestufe stehen hierfür bestimmte Beträge zur Verfügung.

    schau mal hier: http://www.bmg.bund.de/themen/pflege...ngspflege.html

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      #3
      AW: Verhinderungspflege

      Hallo Madi,

      auch von mir ein herzliches Willkommen bei Intakt.

      Infos zur Urlaubs- und Verhinderungspflege findest du im Informationsbereich von Intakt.

      Grundlage dafür ist Absatz 1 des § 39 SGB XI

      Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr; § 34 Absatz 2 Satz 1 gilt nicht. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Die Aufwendungen der Pflegekassen können sich im Kalenderjahr auf bis zu 1 470 Euro ab 1. Juli 2008, auf bis zu 1 510 Euro ab 1. Januar 2010, auf bis zu 1 550 Euro ab 1. Januar 2012 und auf bis zu 1 612 Euro ab 1. Januar 2015 belaufen, wenn die Ersatzpflege durch Pflegepersonen sichergestellt wird, die mit dem Pflegebedürftigen nicht bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind und nicht mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.

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        #4
        AW: Verhinderungspflege

        Also schreibt man dann z.b. das meine Mama vom 1.05.2015-09.06.2015 im Urlaub war, und der Pflegekraft 1600€ dafür gezahlt hat?

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          #5
          AW: Verhinderungspflege

          Hallo Madi,

          Die Freundin Deiner Mutter, die die Verhinderungspflege übernehmen will, sollte mit dem Jobcenter schriftlich abklären, ob eine Anrechnung erfolgt. Dein Bruder ist für die Freundin Deiner Mutter kein Angehöriger. Demnach könnte dies nämlich doch als Einkommen angerechnet werden.

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            #6
            AW: Verhinderungspflege

            Wir mußten immer nur darauf achten, dass unsere Vertretung nicht nicht mehr als 165 € im Monat verdient.
            Waren es 500 € teilten wir das Ganze auf 4 Monate auf! Mit Plausibilitätkontrolle!

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              #7
              AW: Verhinderungspflege

              Die 165€ dürfte im SGB II, also Hartz IV keine Relevanz haben. Freibetrag bei Einkommen ist stehts 100€ + 20% vom Rest. Sollte das Geld der Verhinderungspflege bei Nicht-Verwandten im H4 Bezug als Einkommen gelten, hätte man bei dem Beispiel 165€ - 113€ Freibetrag und der Rest würde auf das ALG II angerechnet werden. Es gäbe also weniger H4 Leistung.

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                #8
                AW: Verhinderungspflege

                Gut, dann müsste ich notfalls für die letzten 10 Jahre immer wieder mal .....

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