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Wenn der Pflegende krank wird..

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    Wenn der Pflegende krank wird..

    Hallo,
    mich beschäftigt ein Thema, auf das ich keine Antwort finde.
    mein Sohn ist Autist und hat Pflegegrad 3.
    Ich bin die Pflegende Person.

    Nun bin ich selber krank, ich habe eine schlimme Entzündung im Knie und kann kaum laufen, brauche Krücken.
    Evtl. muss das Knie noch operiert werden.

    Da ich alleinerziehend von vier Kindern bin und der Haushalt momentan arg leidet, überlege ich mir eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse verordnen zu lassen.
    Aber... hebt das dann die Pflegestufe auf oder beinträchtigt das diese? Könnte es heißen, das ich die Pflege dann nicht mehr ausführen kann?
    Hier zu Hause geht es relativ gut, nur die Fahrten zur Therapie übernimmt nun jemand anderes und das ist ja über die VHP abrechenbar.
    Wenn ich nun aber eine Haushaltshilfe habe, was dann?
    Wie gesagt, seine Anleitungen zu seiner Pflege, das Essen trennen etc., das mache ich trotzdem.
    Hat da jemand Erfahrungswerte?

    lg

    #2
    Hallo Yvonne,

    nimmst du die Entlastungspflege bereits in Anspruch? Sollte es z.B. über die Lebenshilfe geschehen, könntest du dich dort einmal informieren. Zumindest kann man dir dort bei deinen Fragen sicher auch weiterhelfen.
    Das Pflegegeld steht deinem Sohn zu und solange er im häuslichen Bereich gepflegt wird, du als benannte Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeitest und seine Pflege gesichert ist, wird dir nichts gekürzt.
    Ansonsten denke ich, dass du hier sicher bald weitere Antworten von erfahrenen Eltern erhalten wirst.
    Was die Entzündung im Knie betrifft, wünsche ich dir gute Besserung. Umschläge mit Retterspitz, Quarkumschläge, Pferdebalsam und entsprechende Medikamente aus der Apotheke zum Aufbau des Knies von innen, können vielleicht eine Besserung erzeugen.

    LG
    Kirsten

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      #3
      Hallo Yvonne,
      erst einmal Herzlich Willkommen im Forum. Aus deinem Vorstellungsthread entnehme ich, dass es noch zwei minderjährige Kinder in deinem Haushalt gibt.

      Die Verhinderungspflege, die du für die Pflege deines Sohnes mit Pflegegrad in Anspruch nehmen kannst beschränkt sich eben nur auf diesen. Dies bedeutet, dass der Anspruch auf Haushaltshilfe nicht davon berührt wird, auch wenn das manchmal von Krankenkassen gerne behauptet wird, denn das (Verhinderungs-)Pflegegeld deckt nur den behinderungsbedingten Pflegeaufwand für deinen Sohn, nicht aber die ganze Haushaltsführung für die gesamte Familie ab.

      Es wäre rechtlich möglich, dass die Kasse für die Zeit deiner Erkrankung die Zahlung von Rentenbeiträgen für die Pflege einstellt.

      Du solltest auf jeden Fall schauen, welche genauen Leistungen und Bedingungen deine Kasse zur Haushaltshilfe in der Satzung hat, denn das kann je nach Kasse doch erheblich differieren.

      Aus eigener Erfahrung weiss ich, wie sehr einschränkend und belastend sich solch eine Erkrankung auswirken kann. Ich wünsche dir von ganzem Herzen schnelle und gute Besserung.

      LG, amai

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