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Pflegestufe I/Pflegegrad 2 befristet wegen Unfall

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    Pflegestufe I/Pflegegrad 2 befristet wegen Unfall

    Hallo zusammen,

    ich erhoffe mir hier auf Menschen zu treffen, die sich mit der Materie auskennen und mir daher Ratschläge geben können.

    Aufgrund eines Unfalls wurde vor 24 Monaten die Pflegestufe I anerkannt. Diese wurde dann auf den Pflegegrad 2 überführt.

    Leider hat sich der Heilungsverlauf nach dem Unfall nicht so entwickelt wie von den Kliniken / Ärzten prognostiziert. Die Beschränkung auf 2 Jahre war sicherlich zutreffend zum Zeitpunkt der Erstbegutachtung, nachdem es danach jedoch nicht aufwärts ging, sondern die Metallimplantate mehrfach getauscht werden mussten, hat sich nicht nur der Heilungsverlauf prolongiert, sondern gar verschlechtert, auch ist ein erneuter kompletter Metallaustausch für dieses Jahr vorgesehen. Man kann also bestimmt noch von weiteren Jahren in diesem pflegebedürftigen Zustand ausgehen.

    Ich hatte die Pflegekasse angerufen, da ich fragen wollte, ob im Juni ein Beratungseinsatz einzuplanen ist. Daraufhin hieß es, nein, es läge eine Befristung der Pflegebedürftigkeit und Zahlung des Pflegegeldes vor und vor diesem Hintergrund läuft alles eh im Juli aus. Als ich schilderte, dass die pflegebegründenden Einschränkungen und die Pflegebedürftigkeit nach wie vor vorliegen, also über die Befristung hinaus, wurde ich informiert, ich müsse erneut schriftlich dies beantragen. Ich bin verwirrt, da ich gelesen habe, bei einer Befristung durch den MDK wegen Unfall kann natürlich das Pflegegeld befristet werden, aber die Überprüfung zum Ende der Befristung erfolgt von Amts wegen seitens der Pflegekasse ohne erneute Antragstellung. Der Ansprechpartner der Pflegekasse meinte, wenn ich schriftlich senden würde, weiterhin pflegebedürftig zu sein und weiterhin Pflegegeld zu beantragen, würde er den MDK informieren. Ich könne auch gleich die medizinischen Berichte einreichen, denn dann würde wohl ein Gutachten nach Aktenlage durch den MDK erstellt und ich können mir die Begutachtung durch den MDK vor Ort (zu Hause) ersparen.

    Ich bin mir nicht sicher, ob das klug ist, da ich schon von Betroffenen gehört habe, dass eine Begutachtung nach Aktenlage oftmals nicht zu einer Pflegestufe/Pflegegrad führt. Es ist wahrscheinlich besser, der MDK macht sich persönlich ein Bild von mir, meiner weiterhin vorliegenden Pflegebedürftigkeit und dass es mir persönlich und gemäß der Berichte medizinisch noch nicht wie erhofft aufgrund der vielfältigen Komplikationen besser geht. Was ist Ihre Ansicht?

    Was mir auch nicht klar ist, da ich noch nach dem alten Schema begutachtet wurde und Pflegestufe I bekam, wie erfolgt nun die erneute Begutachtung? Nach dem alten Schema mit Pflegestufen oder nach dem neuen Schema der Pflegegrade? Macht es dabei einen Unterschied, ob die Begutachtung nach Aktenlage oder persönlich vor Ort geschieht? Bei einer Begutachtung nach dem neuen System könnte sich eine Beurteilung nach Aktenlage meiner Ansicht nach negativ auswirken, da die Heranziehung und der Vergleich zur letzten Begutachtung nicht funktioniert. Dann macht ein persönlicher Termin des MDK wohl eher Sinn.

    Bitte seid so nett und klärt mich also auf
    - soll ich tatsächlich einen neuen Antrag stellen oder nochmals mit meinem Ansprechpartner reden, dass er dies doch automatisch überprüfen lassen muss?
    - soll ich die Begutachtung nach Aktenlage oder als persönlichen Termin "wählen"?
    - in welchem "Schema" die Begutachtung erfolgt und ob es dafür eine Rolle spielt, ob der MDK diese nach Aktenlage oder vor Ort durchführt?

    Vielen Dank vorab für die Antworten.

    Grüße
    Leimat

    #2
    Hallo Leimat,

    zum einen muss sich natürlich der MDK ein Bild von dem Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit verschaffen. Auf dieses Gutachten greift dann die Pflegekasse zurück und kann einen Pflegegrad zuerkennen. Wie es sich bei einer vorläufigen, bzw. befristeten Pflegestufe verhält, kann ich so nicht sagen. Mit einem Verweis auf diese Internetseite, scheint es sich aber so zu verhalten, wie du es in deinem Beitrag beschreibst. Die Pflegekasse hätte auf dich zukommen müssen.
    Ergo würde ich mich an deiner Stelle, mit Bezug auf dieser Vorgabe, erneut schriftlich an die Pflegekasse wenden und auf die Rück- und Weiterzahlung des Pflegegeldes gemäß der anerkannten Pflegestufe beharren.
    Am besten auch gleich mit dem Antrag auf Rück- und Weiterzahlung des Pflegegeldes, auf neue Befunde verweisen. So oder so, wird sich der MDK ein aktuelles Bild von deinem derzeitigen Pflegebedarf machen wollen, oder auch machen müssen. Wenn du mit dem Ergebnis nicht zufrieden bist, bleibt dir ja auch auf jeden Fall der Widerspruch und bis dahin wird das Pflegegeld, sollte es weiterhin seine Berechtigung haben, auch nur ausgesetzt und später bei einer Erfüllung der Voraussetzung, auch wieder nachbezahlt. Der Anspruch beginnt immer mit dem Tag, wo man einen Antrag auf Feststellung eines vorliegenden Pflegebedarfs gestellt hat.


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