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Landespflegegeld Bayern

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    Landespflegegeld Bayern

    Hallo,
    u.a. der Lebenshilfe-Landesverband hat informiert, dass die bayerische Staatsregierung beschlossen hat, ein bayerisches Landespflegegeld einzuführen. Diese Leistung (soll ab September 2018 ausgezahlt werden) soll 1.000 € pro Jahr für Menschen ab Pflegegrad 2 und mit Hauptwohnsitz in Bayern betragen. Es soll eine steuerfreie Leistung sein, die weder beim Pflegegeld nach SGB XI in Abzug gebracht wird, noch bei existenzsichernden Leistungen nach dem SGB II („Hartz 4“) oder SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) als Einkommen angerechnet wird. Lediglich bei Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII wird eine Anrechnung stattfinden. Die Leistung soll unabhängig davon erbracht werden, ob die Pflegebedürftigen in häuslichem Umfeld oder in einer stationären Einrichtung leben.

    Wichtig: Bei Sozialhilfe-/Grundsicherungs-Empfängern wird angespartes Landespflegegeld auf das Schonvermögen angerechnet!

    Anträge auf das Landespflegegeld können bereits gestellt werden.

    Mit einer Bearbeitung der Anträge könne ab August 2018 gerechnet werden.

    Detaillierte Informationen http://www.landespflegegeld.bayern.de

    Herzliche Grüße,
    Wolfgang

    #2
    Folgende Aktualisierung zum Landespflegegeld Bayern, zu der der Lebenshilfe Landesverband Bayern eben informierte:

    Strittig war, ob dieses Landespflegegeld auf das Kindergeld von erwachsenen Kindern anzurechnen ist.

    Das Bayerischen Gesundheits- und Pflegeministerium teilt mit Schreiben vom 19.07.2018 mit:

    „Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass das Bundeszentralamt für Steuern die Familienkassen in einem Info-Brief mittlerweile dahingehend instruiert hat, das Bayerische Landespflegegeld bei der vereinfachten Berechnung des Kindergeldanspruchs gar nicht mehr und bei der ausführlichen Berechnung als neutralen Posten (Berücksichtigung sowohl auf der Einkommensseite als auch auf der Bedarfsseite) anzusetzen.
    Die Eltern bzw. rechtlichen Vertreter pflegebedürftiger erwachsener Kinder mit Behinderung müssen also nicht befürchten, den Kindergeldanspruch zu verlieren, wenn sie das Bayerische Landespflegegeld in Anspruch nehmen.“

    Grüße,
    Wolfgang

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      #3
      Hallo!

      Das Landespflegegeld soll nun auch NICHT mehr auf Leistungen der Hilfe zur Pflege angerechnet werden!
      Das bedeutet, dass das Landespflegegeld nun tatsächlich allen pflegebedürftigen Menschen zur freien Verfügung steht.

      Quelle: www.landespflegegeld.bayern.de/faq.pdf - S. 11, Frage Nr. 48

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        #4
        Hallo zusammen,

        ob pflegebedürftige Menschen, die von Grundsicherung leben, das neue bayerische Landespflegegeld behalten dürfen, wird derzeit vom BMAS (Bundessozialministerium) überprüft. Das dürfte dann sehr viele Familien mit erwachsenen behinderten Kindern betreffen und würde bedeuten, dass die 1000 Euro jährlich auf die Grundsicherung angerechnet werden würden. Außer zusätzlicher Bürokratie hätten unsere Familien dann nichts von dieser Leistung. Siehe BR

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          #5
          Hallo Inge,
          auch die Süddeutsche Zeitung berichtete gestern dazu:

          "Nach dem Streit über das bayerische Familiengeld nimmt das Bundessozialministerium nun auch das Landespflegegeld genauer unter die Lupe. "Die Anrechnung des bayerischen Pflegegeldes auf die Grundsicherung wird derzeit geprüft", sagte ein Sprecher des Ministeriums am Donnerstag in Berlin."

          https://www.sueddeutsche.de/bayern/b...rium-1.4119891

          Dass bayerische Politiker*innen - wie z.B. die bayerische Staatsministerin für Gesundheit und Pflege Frau Huml - sowie bayerische Behörden wie das Gesundheitsministerium "informiert" haben, dass das Landespflegegeld eben nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden wird, ohne dies offensichtlich angemessen sozialrechtlich geprüft zu haben (oder ohne das vielleicht so genau geprüft haben zu wollen vor der anstehenden Wahl), führt dazu, dass Aussagen von Teilen der bayerischen Staatspolitik mit Skepsis begegnet wird / werden muss.

          Ich würde mir sehr wünschen, dass erst sauber geprüft, dann gesprochen wird, alles andere fördert Misstrauen und Unmut. Und wenn solche Auffälligkeiten gehäuft vor der Landtagswahl stattfinden, löst das besonderen Unmut aus, weil sich dann Bürger*innen nicht des Eindrucks erwehren können, dass sie "benutzt" werden sollen mit unausgegorenen oder falschen oder taktischen sozialpolitischen Versprechen. Und wenn sich diese ungeprüften Versprechungen noch dazu auf die einkommensschwachen Teile der Bevölkerung beziehen, ist das besonders perfide.

          Grüße,
          Wolfgang

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            #6
            Danke Wolfgang. Das ist eine wirklich treffende und realistische Zusammenfassung.
            Zuletzt geändert von Inge; 08.09.2018, 19:32.

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              #7
              hier die aktuellen Infos zum Landespflegegeld:
              https://www.sueddeutsche.de/bayern/l...ngen-1.4123477
              • Die Bundesagentur für Arbeit hat mitgeteilt, dass das Landespflegegeld mit Sozialleistungen verrechnet wird.
              • Begründet wird das damit, dass das Geld auch zur Existenzsicherung verwendet werden könne.
              • Allerdigs wird die Rechtslage derzeit noch vom Bundessozialministerium überprüft.
              • weiterhin offen ist die ausstehende Entscheidung des Bundessozialministerium der Anrechnung des Landespflegegeds auf die Grundsicherung. "Mit der Grundsicherung werde das Landespflegegeld nicht verrechnet, sagte Gesundheitsministerin Melanie Huml noch vergangenen Freitag, auch wenn die Überprüfung noch nicht abgeschlossen ist."

              Ein Trauerspiel,
              Grüße,
              Wolfgang

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                #8
                Hallo,
                genau so etwas habe ich bef

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                  #9
                  Es wurde nur ein Teil des Textes hochgeladen, also nochmal:
                  Wir haben sowas schon bef

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                    #10
                    Hallo, mein Text wird nicht hochgeladen

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                      #11
                      Zitat von MDS Beitrag anzeigen
                      Ein Trauerspiel....,
                      Naja, wer glaubt denn, dass die Juristen, die den Text formuliert haben, das "übersehen" hätten ? Wenn der politische Wille lautet, dass nix auf existenzsichernde Leistungen angerechnet wird, kann man das im Gesetzestext ganz klar berücksichtigen, eben mittels Zweckbindung. Oder man kann das Gesetz entsprechend auch nachträglich modifizieren.
                      Ist halt die Frage, ob die CSU das will oder ob sie nur den Anschein erwecken will.

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                        #12
                        Aktueller Stand
                        Landespflegegeld wird nicht auf Hartz IV angerechnet
                        Anders ist die Lage bei der Hilfe zur Pflege

                        Quelle: Häusliche Pflege

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                          #13
                          ob das nun wohl die letzte Kehrtwende ist ??

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                            #14
                            Anrechnung des Landespflegegeldes auf die Leistungen der Sozialhilfe

                            Ebenso wie beim Familiengeld gab es Rechtsunsicherheit bei der Frage, inwieweit das Bayerische Landespflegegeld auf die Leistungen der Sozialhilfe angerechnet werden muss. Zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales bestand Einvernehmen darüber, dass das Bayerische Landespflegegeld nicht auf die Leistungen der Grundsicherung und der Hilfe zum Lebensunterhalt anzurechnen ist.

                            Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vertritt allerdings die Auffassung, dass das Landespflegegeld auf die Hilfe zur Pflege angerechnet werden müsse. Diese Auffassung hat das Bundesministerium dem Bayerischen Sozialministerium auch schriftlich mitgeteilt.

                            Nachdem das Bayerische Sozialministerium bei seiner Rechtsauffassung blieb, hat der Hauptausschuss des Bayerischen Bezirketags in seiner Sitzung am 28. September 2018 beschlossen, das Landespflegegeld in der Sozialhilfe nicht als Einkommen zu berücksichtigen, da die strittige Rechtsfrage nicht zu Lasten der betroffenen Bürgerinnen und Bürger gehen dürfe.
                            Quelle und kompletter Text: Bezirketag.info (Seite 10)
                            Anscheinend funktioniert der Link nicht, deshalb auch noch als Anhang: bezirketag.info_4_2018.pdf
                            Angehängte Dateien
                            Zuletzt geändert von Inge; 10.11.2018, 16:34.

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                              #15
                              Kobinet hat hier auch gemeldet, dass trotz der anderslautenden Rechtsauffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales keine Anrechnung des Landespflegegelds auf Sozialleistungen oder Hilfe zur Pflege erfolgen wird.

                              sh. hier bei Kobinet ...

                              Die ersten Familien mit Kind mit Beeinträchtigung haben inzwischen berichtet, dass das Landespflegegeld ausbezahlt wurde.

                              Zur Erinnerung: Antragfrist für Landespflegegeld 2018 ist der 31.12.2018.

                              Grüße, Wolfgang

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