Hallo,
u.a. der Lebenshilfe-Landesverband hat informiert, dass die bayerische Staatsregierung beschlossen hat, ein bayerisches Landespflegegeld einzuführen. Diese Leistung (soll ab September 2018 ausgezahlt werden) soll 1.000 € pro Jahr für Menschen ab Pflegegrad 2 und mit Hauptwohnsitz in Bayern betragen. Es soll eine steuerfreie Leistung sein, die weder beim Pflegegeld nach SGB XI in Abzug gebracht wird, noch bei existenzsichernden Leistungen nach dem SGB II („Hartz 4“) oder SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) als Einkommen angerechnet wird. Lediglich bei Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII wird eine Anrechnung stattfinden. Die Leistung soll unabhängig davon erbracht werden, ob die Pflegebedürftigen in häuslichem Umfeld oder in einer stationären Einrichtung leben.
Wichtig: Bei Sozialhilfe-/Grundsicherungs-Empfängern wird angespartes Landespflegegeld auf das Schonvermögen angerechnet!
Anträge auf das Landespflegegeld können bereits gestellt werden.
Mit einer Bearbeitung der Anträge könne ab August 2018 gerechnet werden.
Detaillierte Informationen http://www.landespflegegeld.bayern.de
Herzliche Grüße,
Wolfgang
u.a. der Lebenshilfe-Landesverband hat informiert, dass die bayerische Staatsregierung beschlossen hat, ein bayerisches Landespflegegeld einzuführen. Diese Leistung (soll ab September 2018 ausgezahlt werden) soll 1.000 € pro Jahr für Menschen ab Pflegegrad 2 und mit Hauptwohnsitz in Bayern betragen. Es soll eine steuerfreie Leistung sein, die weder beim Pflegegeld nach SGB XI in Abzug gebracht wird, noch bei existenzsichernden Leistungen nach dem SGB II („Hartz 4“) oder SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) als Einkommen angerechnet wird. Lediglich bei Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII wird eine Anrechnung stattfinden. Die Leistung soll unabhängig davon erbracht werden, ob die Pflegebedürftigen in häuslichem Umfeld oder in einer stationären Einrichtung leben.
Wichtig: Bei Sozialhilfe-/Grundsicherungs-Empfängern wird angespartes Landespflegegeld auf das Schonvermögen angerechnet!
Anträge auf das Landespflegegeld können bereits gestellt werden.
Mit einer Bearbeitung der Anträge könne ab August 2018 gerechnet werden.
Detaillierte Informationen http://www.landespflegegeld.bayern.de
Herzliche Grüße,
Wolfgang