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Häusliche Krankenpflege

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    Häusliche Krankenpflege

    Hallo. Ich habe eine Wunde am Rücken von einer Op. Die Wunde ist aber chronisch geworden, also schon seit über 1 Jahr. Alle Ärzte wo ich war (Chirurgen, Hausarzt, Hautarzt) waren damit überfordert. Deswegen habe ich nach einer Wundfachfrau gesucht die war auch schon 1x da um es sich anzugucken.

    Mein Hausarzt hat mir jetzt ein Antrag dafür ausgefüllt aber das ist ganz seltsam, und ich vermute das da ein Fehler gemacht wurde.

    Es ist eine Verordnung häuslicher Krankenpflege. Auf dem Antrag steht "Starke Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit" und die Sprechstundenhilfe hat gesagt, das muss man rein schreiben um die Krankenpflege genehmigt zu bekommen. Ich habe auch gesagt das ich Pflegegrad 1 habe ob man stattdessen das rein schreiben kann. Da hat sie nein gesagt.

    Ich habe es bei meiner Krankenkasse nachgelesen:

    Einschränkungen, die häusliche Krankenpflege erforderlich machen: Damit bestimmte Leistungen als Maßnahmen der Behandlungspflege verordnungsfähig sind (z. B. Medikamentengabe, s. c. Injektionen, Blutzucker messen, Kompressionsstrümpfe anziehen), muss der Versicherte stark bzw. hochgradig eingeschränkt sein. Die Einschränkungen (der Sehfähigkeit, der Grob- und Feinmotorik, der körperlichen bzw. geistigen Leistungsfähigkeit) sind dem Leistungskatalog der HKP-Richtlinie zugeordnet und in der Spalte „Bemerkungen“ erläutert.
    Ich brauche aber keine bestimmten Maßnahmen sondern es geht nur um die Versorgung der Wunde. Am Rücken komme ich eben selbst nicht hin von der Stelle. Und ich habe Zweifel das für die Versorgung von der Wunde eine starke/hochgradige Einschränkung nötig ist. Mehr als jeden 2. Tag die Wunde zu versorgen macht die Wundfachfrau auch gar nicht.

    Dann habe ich auch das Leistungsverzeichnis der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie gelesen.
    Nur bei bestimmten Tätigkeiten steht dabei "Nur verordnungsfähig bei Patientinnen und Patienten mit - einer so hochgradigen Einschränkung....." bei Blutzucker Messen, Medikamente geben, usw. dafür muss eine hochgradige Einschränkung vorliegen. Aber um solche Sachen geht es bei mir gar nicht, also ist doch der Satz "Starke Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit" für die Wundversorgung gar nicht nötig?

    Und wie soll ich die extra Kosten dafür bezahlen?

    Versicherte ab dem 18. Lebensjahr zahlen 10 Prozent der Kosten pro Tag für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr, sowie maximal 10 Euro pro Verordnung.
    Die Verordnungen für Leistungen einer medizinischen Behandlungspflege nach SGB V reicht der Patient oder sein pflegender Angehöriger an den von ihm beauftragten ambulanten Pflegedienst weiter. Die Mitarbeiter des Pflegedienstes rechnen die erbrachten Leistungen später direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab.
    Muss ich dann die 10% bezahlen oder bezahlt das doch die Krankenkasse? Ich verstehe die Aussage in dem Text nicht. Und warum kann man das nicht mit dem Geld von meinem Pflegegrad 1 bezahlen?

    Das ist wieder so ein Beispiel davon, das mich niemand vorher richtig über die Sache aufklärt. Ich kann doch nicht einfach irgend einen fremd ausgefüllten Antrag über mich abgeben, ohne das ich weiß was das für mich bedeutet. Man kann es doch nicht einfach ignorieren das ich für manches eine Erklärung brauche. Und ich finde es auch traurig das ich wieder hier nachfragen muss, weil obwohl ich in der Arztpraxis direkt nachgefragt habe, keine vernünftige Erklärung dazu bekommen habe.

    Lg Clementine.

    #2
    Hallo Clementine,

    schau mal hier:


    ...."Die Verbände werden nach Vorgabe der behandelnden Ärzte in einem vorgeschriebenen Intervall gewechselt. Wenn Sie oder ein Angehöriger zu Hause nicht in der Lage sind, diesen Verbandwechsel selbst durchzuführen, kann Ihr Arzt eine Verordnung für einen ambulanten Pflegedienst ausstellen, der diese Aufgabe übernimmt. Der Verbandwechsel durch einen ambulanten Pflegedienst ist eine Leistung der häuslichen Krankenpflege, die ebenfalls von der Krankenkasse erstattet wird."....

    Komplette Info:
    http://www.info-wundversorgung.de/iw...enten-anspruch

    Schau mal hier unter 2. Voraussetzungen:
    http://www.betanet.de/betanet/sozial...flege-175.html


    Hier wird es vom MDK Bayern gut erklärt:
    https://www.mdk-bayern.de/unsere-the...kenpflege.html


    Eine Verordnung für Häusliche Krankenpflege ist sicher richtig.
    Aber das auf dem Antrag "Starke Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit" stehen muss, bezweifele ich.

    Unsere Tochter hatte schon Häusliche Krankenpflege.
    Man musste ihr Augentropfen verabreichen.
    Wichtig war in dem Zusammenhang das sie es selber nicht konnte und auch niemand anderes da war der es hätte übernehmen können. Sie lebte zu der Zeit in einer Wohngemeinschaft für behinderte Menschen.


    § 37 Häusliche Krankenpflege
    ..."(3) Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang nicht pflegen und versorgen kann."....
    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__37.html


    ..."Verordnung vom Arzt

    Um die häusliche Krankenpflege zu bekommen, brauchen Patienten eine Verordnung von ihrem Arzt. Er muss auf dem Vordruck begründen, warum die Hilfe nötig ist und welche Pflege- und Hilfeleistungen erforderlich sind"....
    https://www.test.de/Gesetzliche-Kran...ege-1763243-0/


    Das eine chronische Wunde (am Rücken) nur von Fachpersonal behandelt werden kann, dürfte doch von einem Arzt ohne Probleme zu begründen sein



    Man kann einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen.
    Hier findest Du Infos über die Voraussetzungen dafür:
    http://betanet.de/betanet/soziales_r...erung-675.html


    Da meine Tochter Grundsicherung SGB XII erhält und eine chronische Erkrankung hat,
    sind ihre Zuzahlungen im Jahr auf 49,92 €. begrenzt.


    LG
    Monika

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      #3
      Danke Monika. Bei einem online Rechner kommt bei mir eine Grenze von 257,19 € im Jahr heraus. Weil die Krankenkasse das Einkommen von meinem Freund (weil wir zusammen wohnen) mit einrechnet. Für 1 ganzes Jahr sind ca. 200 Euro nicht viel aber wenn ich von ca. 350 Euro Rente in einem Monat die 200 Euro Kosten für die Zuzahlung habe, geht das nicht.

      Für die Wundversorgung steht bei Leistungsgruppe 3 19,95 € (Preise der Krankenkassenleistungen nach § 37 SGB V) davon muss ich dann pro Behandlung 10% bezahlen und pro Verordnung (das was für 14 Tage gilt?) dazu 10 Euro bezahlen?

      Habe ich dann richtig gerechnet das es dann insgesamt 37 Euro im Monat sind? (für jeden 2. Tag also 3x pro Woche Wundversorgung + 2x im Monat also immer für 14 Tage die Verordnung). Oder kommt zu den 19,95 Euro noch was dazu? (Kilometergeld, etc.?)

      Kommentar


        #4
        Zitat von Clementine Beitrag anzeigen
        Weil die Krankenkasse das Einkommen von meinem Freund (weil wir zusammen wohnen) mit einrechnet.
        Hallo Clementine,

        da bin ich mir nicht sicher.

        Schau mal hier unter:

        Einnahmen zum Lebensunterhalt sind z.B.:

        ..."
        Einnahmen von Angehörigen im gemeinsamen Haushalt (Ehepartner, familienversicherte Kinder, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner). Nicht hierzu zählen Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft"...

        http://betanet.de/betanet/soziales_r...erung-675.html

        LG
        Monika

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          #5
          Hallo Clementine,

          ich würde bei dem Leistungserbringer die genauen Zuzahlungen erfragen.

          Was ist mit Verbandsmaterial?
          http://www.kvhh.net/media/public/db/...bandmittel.pdf

          Bei der Häuslichen Krankenpflege läuft nur die erste Verordnung über 14 Tage.
          Die nächsten Verordnungen sind für längere Zeiträume.
          Bei uns waren das immer 3 Monate.

          LG
          Monika

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            #6
            Die Verbandsmittel verordnet mir der Hausarzt mit einem normalen Rezept wo ich dann pro Rezept die normale Zuzahlung von 10 Euro bezahlen muss. Da gab es bisher nie Probleme.

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