Hallo. Ich habe eine Wunde am Rücken von einer Op. Die Wunde ist aber chronisch geworden, also schon seit über 1 Jahr. Alle Ärzte wo ich war (Chirurgen, Hausarzt, Hautarzt) waren damit überfordert. Deswegen habe ich nach einer Wundfachfrau gesucht die war auch schon 1x da um es sich anzugucken.
Mein Hausarzt hat mir jetzt ein Antrag dafür ausgefüllt aber das ist ganz seltsam, und ich vermute das da ein Fehler gemacht wurde.
Es ist eine Verordnung häuslicher Krankenpflege. Auf dem Antrag steht "Starke Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit" und die Sprechstundenhilfe hat gesagt, das muss man rein schreiben um die Krankenpflege genehmigt zu bekommen. Ich habe auch gesagt das ich Pflegegrad 1 habe ob man stattdessen das rein schreiben kann. Da hat sie nein gesagt.
Ich brauche aber keine bestimmten Maßnahmen sondern es geht nur um die Versorgung der Wunde. Am Rücken komme ich eben selbst nicht hin von der Stelle. Und ich habe Zweifel das für die Versorgung von der Wunde eine starke/hochgradige Einschränkung nötig ist. Mehr als jeden 2. Tag die Wunde zu versorgen macht die Wundfachfrau auch gar nicht.
Dann habe ich auch das Leistungsverzeichnis der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie gelesen.
Nur bei bestimmten Tätigkeiten steht dabei "Nur verordnungsfähig bei Patientinnen und Patienten mit - einer so hochgradigen Einschränkung....." bei Blutzucker Messen, Medikamente geben, usw. dafür muss eine hochgradige Einschränkung vorliegen. Aber um solche Sachen geht es bei mir gar nicht, also ist doch der Satz "Starke Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit" für die Wundversorgung gar nicht nötig?
Und wie soll ich die extra Kosten dafür bezahlen?
Muss ich dann die 10% bezahlen oder bezahlt das doch die Krankenkasse? Ich verstehe die Aussage in dem Text nicht. Und warum kann man das nicht mit dem Geld von meinem Pflegegrad 1 bezahlen?
Das ist wieder so ein Beispiel davon, das mich niemand vorher richtig über die Sache aufklärt. Ich kann doch nicht einfach irgend einen fremd ausgefüllten Antrag über mich abgeben, ohne das ich weiß was das für mich bedeutet. Man kann es doch nicht einfach ignorieren das ich für manches eine Erklärung brauche. Und ich finde es auch traurig das ich wieder hier nachfragen muss, weil obwohl ich in der Arztpraxis direkt nachgefragt habe, keine vernünftige Erklärung dazu bekommen habe.
Lg Clementine.
Mein Hausarzt hat mir jetzt ein Antrag dafür ausgefüllt aber das ist ganz seltsam, und ich vermute das da ein Fehler gemacht wurde.
Es ist eine Verordnung häuslicher Krankenpflege. Auf dem Antrag steht "Starke Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit" und die Sprechstundenhilfe hat gesagt, das muss man rein schreiben um die Krankenpflege genehmigt zu bekommen. Ich habe auch gesagt das ich Pflegegrad 1 habe ob man stattdessen das rein schreiben kann. Da hat sie nein gesagt.
Ich habe es bei meiner Krankenkasse nachgelesen:
Einschränkungen, die häusliche Krankenpflege erforderlich machen: Damit bestimmte Leistungen als Maßnahmen der Behandlungspflege verordnungsfähig sind (z. B. Medikamentengabe, s. c. Injektionen, Blutzucker messen, Kompressionsstrümpfe anziehen), muss der Versicherte stark bzw. hochgradig eingeschränkt sein. Die Einschränkungen (der Sehfähigkeit, der Grob- und Feinmotorik, der körperlichen bzw. geistigen Leistungsfähigkeit) sind dem Leistungskatalog der HKP-Richtlinie zugeordnet und in der Spalte „Bemerkungen“ erläutert.
Einschränkungen, die häusliche Krankenpflege erforderlich machen: Damit bestimmte Leistungen als Maßnahmen der Behandlungspflege verordnungsfähig sind (z. B. Medikamentengabe, s. c. Injektionen, Blutzucker messen, Kompressionsstrümpfe anziehen), muss der Versicherte stark bzw. hochgradig eingeschränkt sein. Die Einschränkungen (der Sehfähigkeit, der Grob- und Feinmotorik, der körperlichen bzw. geistigen Leistungsfähigkeit) sind dem Leistungskatalog der HKP-Richtlinie zugeordnet und in der Spalte „Bemerkungen“ erläutert.
Dann habe ich auch das Leistungsverzeichnis der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie gelesen.
Nur bei bestimmten Tätigkeiten steht dabei "Nur verordnungsfähig bei Patientinnen und Patienten mit - einer so hochgradigen Einschränkung....." bei Blutzucker Messen, Medikamente geben, usw. dafür muss eine hochgradige Einschränkung vorliegen. Aber um solche Sachen geht es bei mir gar nicht, also ist doch der Satz "Starke Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit" für die Wundversorgung gar nicht nötig?
Und wie soll ich die extra Kosten dafür bezahlen?
Versicherte ab dem 18. Lebensjahr zahlen 10 Prozent der Kosten pro Tag für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr, sowie maximal 10 Euro pro Verordnung.
Die Verordnungen für Leistungen einer medizinischen Behandlungspflege nach SGB V reicht der Patient oder sein pflegender Angehöriger an den von ihm beauftragten ambulanten Pflegedienst weiter. Die Mitarbeiter des Pflegedienstes rechnen die erbrachten Leistungen später direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab.
Die Verordnungen für Leistungen einer medizinischen Behandlungspflege nach SGB V reicht der Patient oder sein pflegender Angehöriger an den von ihm beauftragten ambulanten Pflegedienst weiter. Die Mitarbeiter des Pflegedienstes rechnen die erbrachten Leistungen später direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab.
Das ist wieder so ein Beispiel davon, das mich niemand vorher richtig über die Sache aufklärt. Ich kann doch nicht einfach irgend einen fremd ausgefüllten Antrag über mich abgeben, ohne das ich weiß was das für mich bedeutet. Man kann es doch nicht einfach ignorieren das ich für manches eine Erklärung brauche. Und ich finde es auch traurig das ich wieder hier nachfragen muss, weil obwohl ich in der Arztpraxis direkt nachgefragt habe, keine vernünftige Erklärung dazu bekommen habe.
Lg Clementine.