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Rechtliche betreuung wem steht pflege zu

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    Rechtliche betreuung wem steht pflege zu

    Hallo ,ich wollte was fragen 1.Ich bin vor kurzem rechtlicher Betreuerin von meinem geistig behinderten Bruder geworden. Er wohnt mit meiner Mutter zusammen.Er bekommt Pflegegeld. Meine Mutter pflegt ihn .kocht, wäscht, geht einkaufen.Meine Frage steht das Pflegegeld meiner Mutter zu? Beide haben nur ein Konto.Ich muss nächstes Jahr Rechnungslegung machen .Wie muss ich das Pflegegeld dort angeben?Darf ich das Pflegegeld meiner Mutter übergeben? Oder ist das mein Bruders und bleibt bei seinem Eingaben wie Rente.?

    2.wie macht ihr das mit Rechnungslegung.Was liegt ihr dem Gericht so bei.Sind mit Belegen auch kleine Einkaufszettels gemeint? Bargeld was ich zu Hause abgebe muss quittiert werden, muss ich dann auch dem Gericht nachweisen wofür das Bargeld verwendet wurde?
    3.ich bekomme Wohngeld und Kindergeldzuschlag wird die 399 Euro Aufwandsentschädigung da angerechnet.Muss ich es mitteilen?
    Danke euch im voraus.

    Liebe Grüße
    Melanie

    #2
    Hallo Melanie,

    ich würde mir grundsätzlich überlegen ob ein eigenes
    Konto für deinen Bruder nicht sinnvoller wäre.


    ...."Pflegegeld erhält ein Pflegebedürftiger ab Pflegegrad 2 von der Pflegekasse,
    damit er die Person, die ihn zu Hause pflegt, bezahlen kann"....

    Komplette Info:

    http://www.betanet.de/betanet/sozial...erung-305.html

    Ich bekomme das Pflegegeld meiner Tochter auf mein Konto überwiesen.



    Wir bekommen vom Gericht jährlich einen solches Formular zugeschickt:
    http://www.rechtlichebetreuung.de/pd...uerbericht.pdf

    Gleichzeitig bekommen wir auch den Antrag für die Betreuerpauschale.
    Ansonsten einfach formlos beantragen.

    Unser Gericht möchte jährlich das oben verlinkte Formular
    ausgefüllt haben und das war es aber dann auch schon.

    Wir legen dann noch einen Nachweis des aktuellen Kontostandes bei.
    Falls ein Sparbuch vorhanden eben auch einen Nachweis über den aktuellen Stand.

    Wir geben nur größere Anschaffungen an wie Möbel usw. und
    dafür legen wir auch die Kopien der Kaufbelege bei.

    Unsere Tochter bekommt ein Taschengeld ausgehändigt.
    Damit kann sie machen was sie will, also wir weisen nicht nach was sie damit macht.

    Da sie bei uns wohnt wird monatlich ein Pauschalbetrag für Essen und Nebenkosten (der Wohnung) von ihrem Konto auf unser Konto überwiesen.

    Unsere Tochter hat ein eigenes Konto.
    Wäre vielleicht bei Euch auch einfacher in Bezug auf die Nachweise für das Gericht.

    So wird es bei uns gehandhabt, als Eltern des Betreuten.


    Ansonsten kannst Du auch bei dem zuständigen Rechtspfleger anrufen und nachfragen wie und was er genau haben möchte.

    LG
    Monika

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      #3
      Vielen dank für die Informationen.

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        #4
        Hallo,
        das ist auch für mich interessant, da ich mich im April auch um die gesetzliche/rechtlich Betreuung für meinen Sohn kümmern möchte. Danke für die Infos.
        lg

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          #5
          Hallo,

          ich würde das Pflegegeld als Einnahme auflisten, zeitgleich aber auch als Ausgabe an die Pflegeperson, hier also die Mutter. So mache ich es auch. Meine Tochter erhält ja zunächst das Pflegegeld, ich bekomme es aber für die Pflegetätigkeit.

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            #6
            Hallo Anke. Danke für deinen Tipp.Wie machst du das dann mit dem Nachweis fürs Gericht ?Ich muss jedes Jahr Rechnungslegung machen.Als Schwester bin ich da leider nicht befreit.Muss ich es irgendwie nachweisen ; das ich das Pflegegeld meiner Mutter gegeben habe.Konto ist nämlich gleich sie haben nur eins.

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              #7
              Hallo Melanie,

              da habe ich es schon etwas leichter, da ich keine Rechnungslegung nachweisen muss. Aber meine Tochter ihre Leistungen kommen auch auf mein Konto. Ich fände es unsinnig in unserem Fall, ein eigenes Konto zu erstellen. Aber Deutschland ist ja für seinen Bürokratie-Wahn bekannt. In Deinem Fall ist es bisschen anders, weil eben alles "nachweisbar" sein sollte/muss. Und da ist eine Überlegung schon angeraten, ein Konto zu eröffnen, dann überweist Du das Pflegegeld an die Mutti und dann wäre es erledigt.

              Im Moment würde ich es also erst mal nur auflisten als "Einkommen" ( nicht im Sinne des Steuerrechts ) aber der Bruder erhält es ja zunächst und dann als minus, also Weiterleitung an die Mutter. Das der Bruder sich nicht selber pflegt und das Geld somit für sich behält wird dem Gericht doch wohl klar sein. Da gab es bei uns nie Nachfragen o.ä. Wenn das dem Gericht so nicht ausreicht, wird es sich schon melden.

              Liebe Grüße
              Anke

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