Hallo ,ich wollte was fragen 1.Ich bin vor kurzem rechtlicher Betreuerin von meinem geistig behinderten Bruder geworden. Er wohnt mit meiner Mutter zusammen.Er bekommt Pflegegeld. Meine Mutter pflegt ihn .kocht, wäscht, geht einkaufen.Meine Frage steht das Pflegegeld meiner Mutter zu? Beide haben nur ein Konto.Ich muss nächstes Jahr Rechnungslegung machen .Wie muss ich das Pflegegeld dort angeben?Darf ich das Pflegegeld meiner Mutter übergeben? Oder ist das mein Bruders und bleibt bei seinem Eingaben wie Rente.?
2.wie macht ihr das mit Rechnungslegung.Was liegt ihr dem Gericht so bei.Sind mit Belegen auch kleine Einkaufszettels gemeint? Bargeld was ich zu Hause abgebe muss quittiert werden, muss ich dann auch dem Gericht nachweisen wofür das Bargeld verwendet wurde?
3.ich bekomme Wohngeld und Kindergeldzuschlag wird die 399 Euro Aufwandsentschädigung da angerechnet.Muss ich es mitteilen?
Danke euch im voraus.
Liebe Grüße
Melanie
2.wie macht ihr das mit Rechnungslegung.Was liegt ihr dem Gericht so bei.Sind mit Belegen auch kleine Einkaufszettels gemeint? Bargeld was ich zu Hause abgebe muss quittiert werden, muss ich dann auch dem Gericht nachweisen wofür das Bargeld verwendet wurde?
3.ich bekomme Wohngeld und Kindergeldzuschlag wird die 399 Euro Aufwandsentschädigung da angerechnet.Muss ich es mitteilen?
Danke euch im voraus.
Liebe Grüße
Melanie