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Anspruch auf Pflegegeld?

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    Anspruch auf Pflegegeld?

    Hallo, schön das es so eine Seite gibt wo man Information erhalten und lesen kann.Ich wollte auch mal was fragen meine Mutter ist 85 Jahre alt und benötigt Hilfe bei Haushalt Putzen, Einkaufen, Behördensachen erledigen,Ärztebesuche,das alles mach ich für sie .Aber sich selber waschen und kleine Sachen kochen kann sie ,auch in der Wohnung selbstständig bewegen klappt auch. Ich bin mir unsicher ob sie in ihrem Fall Pflegegrad bekommen würde.Und im gleichen Haushalt mit ihr ist dann noch mein Bruder.Er ist 45 JAHRE alt geistig behindert ,arbeitet bei Lebenshilfewerkstatt für behinderte, er macht fast gar nichts von alleine also ist auf Hilfe angewiesen was meine Mutter und ich übernehmen . Bei ihm wurde auch bisher nichts beantragt.Ich wohne nicht im gleichen Haushalt.Meine Frage 1.Hätte meine Mutter Anspruch auf Pflegegeld?
    2.Und kann eine selbst pflegebedürftiger pflegen? Also im Antrag muss man ja die Pflegeperson eintragen.Das wäre dann bei meinem Bruders Antrag meine Mutter , aber wenn sie doch selber hilfebedürftigt ist und Pflegegeld beziehen würde geht das dann auch ? Oder muss da eine andere Pflegepersonal sein .
    Danke
    Liebe Grüsse
    Isabel

    #2
    Hallo Isabell,

    Als es bei meiner Schwiegermutter vor einigen Jahren so weit war, habe ich zuvor eine unabhängige Pflegeberatung (also nicht von der Kranken- oder Pflegekasse) in Anspruch genommen. Das hat mir sehr geholfen, da damals noch minutengenau zwischen Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung unterschieden wurde. Ich habe gute Erfahrungen damit gemacht, die Beraterin war sehr kompetent und wusste alle Fragen zu beantworten.
    Vielleicht gibt es so etwas auch in Deiner Kommune...

    LG
    Susanne

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      #3
      Hallo Isabell,
      ich würde dir, wie von Susanne schon schrieb, dazu raten dir bei einem Pflegestützpunkt ausführlich Informationen zu holen.

      Seit diesem Jahr wurde ja auf die Pflegegrade umgestellt, da werden nicht mehr so die Minuten der Pflege zudammengezählt, sondern geschaut, inwieweit Hilfe in den einzelnen Lebensbereichen notwendig ist.

      Ich denke dein Bruder hat auf jeden Fall Anspruch auf einen Pflegegrad. Natürlich können auch mehrere Pflegepersonen eingetragen werden und diese müssen nicht im gleichen Haushalt zusammen wohnen.

      Inwieweit deine Mutter bzw. dein Bruder Anspruch bzw. Aussicht auf welchen Pflegegrad haben , können wir hier natürlich nicht überblicken und einschätzen ich möchte dich aber auf diesen Pflegegradrechner verweisen, wo du die einzelnen Module selber ausfüllen und einschätzen kannst und so zu ersten Anhaltspunkten gelangen kannst, ob eine Antragstellung in Frage kommt.
      https://www.pflege.de/pflegekasse-pf...t/pflegegrade/

      Auch in unserem Infoteil kannst du vieles erlesen:
      http://www.intakt.info/index.php?id=5
      http://www.intakt.info/informationen...eversicherung/
      http://www.intakt.info/informationen...im-ueberblick/
      http://www.intakt.info/informationen...rspruch-klage/

      Lg, amai

      Kommentar


        #4
        Hallo Isabel

        ich persönlich würde mich schon sehr wundern, wenn eine Person, für die selber ein Pflegegrad beantragt wird, eine andere Person, in Deinem Fall eine,geistig behinderte Person, pflegen will. Das wird man sehr, sehr skeptisch betrachten. Für mich persönlich, schließt es sich aus. Aber das ist nur meine pers. Auffassung.


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