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Pflegegeld und ALG II

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  • Anke
    antwortet
    Hallo Gast, Du scheinst ein sehr dünnes Fell zu haben!? Das Beratungsgespräch dient a) wie der Name schon sagt, der Beratung - da geht es nur um pflegerelevante Themen, nicht um rechtliches, finanzielles o.a. z.B. wie kann ich den Patienten Rücken-schonend umlagern etc. und b) ist die Pflege sichergestellt.

    Es ist nicht wichtig, mit Dir als Pflegeperson klar zu kommen oder Dich zu mögen, die Pflege muss sichergestellt sein! Und wenn es keinen Anlass gibt, dass der Pflegebedürftige verwahrlost, dann kann es auch kein Anlass geben, dich anzuschwärzen. Außerdem steht das doch auf dem Schein, den Du unterschreibst, wenn die Dame bei Dir ist. Also bei uns ist das so. Warum machst Du Dir so viele negative Gedanken?!

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  • gast225
    antwortet

    Ok,

    vielen Dank für die Infos







    LG


    gast

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  • werner62
    antwortet
    Zitat von gast225 Beitrag anzeigen

    Da kann es leider schon mal vorkommen das die Pflegeperson bei der KK von der Beratungsperson ungerecht angeschwärzt wird (wie z.B die Pflegeperson sei psychisch mit der Pflege überfordert usw.) Und nicht selten wird man deswegen von der KK mit sehr unangenehmen Maßnahmen konfrontiert.
    Hallo Gast,

    wie kommst Du darauf ?!

    Mit welchen "unangenehmen" Maßnahmen solltest Du konfrontiert werden?




    Du hast ja, wie Anke oben schon geschrieben hat, die freie Wahl.
    Du kannst Dir also aussuchen welcher Dienst zum Beratungseinsatz kommen soll.

    Wir hatten schon sehr viele Beratungseinsätze im Laufe der Jahre.
    Alle Damen waren immer sehr freundlich.
    Es gab noch nie Probleme.

    Wenn die Pflege gesichert ist musst Du Dir doch keine Sorgen machen.

    Es wird doch nicht bei jedem Dienst, den Du Dir ja selber aussuchen kannst,
    zufällig jemanden geben der Dich nicht mag oder Dir sonst was unterstellen will ?!


    Ansonsten musst Du Dich dann mit der Pflegekasse auseinander setzen.
    Es kommt dann sicher zu einer zeitnahen Neubeurteilung.
    Falls man nicht nachweisen kann das die Pflege gesichert ist, kann die Pflegekasse das Pflegegeld in Pflegesachleistungen umwandeln. Bedeutet, man müsste zukünftig einen Pflegedienst in Anspruch nehmen:
    ------------------------

    ..." Der Pflegedienst muss den Beratungseinsatz dokumentieren und die Dokumentation an die Pflegekasse senden.

    Das Gesetz bestimmt, dass die Beratung zum einen der Qualitätssicherung dienen soll und zum anderen der regelmäßigen Hilfestellung und pflegefachlichen Unterstützung durch Pflegefachkräfte. Werden bei diesen Beratungseinsätzen schwerwiegende Fehler festgestellt, wie z. B. systematische Vernachlässigung oder auch ein Dekubitus, hat die Pflegekasse das Pflegegeld in Pflegesachleistungen umzuwandeln."....

    Komplette Info:
    https://www.curendo.de/pflege/was-is...7-abs3-sgb-xi/

    -----------------------

    LG
    Monika

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  • gast225
    antwortet
    Ok, habe verstanden.

    So habe noch eine sehr wichtige vorbeugende Frage an euch. Stellt euch mal vor, die Beratungseinsatzperson, kann die Pflegeperson nicht leiden (z.B frühere pers. Konflikte oder der Charakter der Pflegeperson gefällt der Beratungsperson nicht). Da kann es leider schon mal vorkommen das die Pflegeperson bei der KK von der Beratungsperson ungerecht angeschwärzt wird (wie z.B die Pflegeperson sei psychisch mit der Pflege überfordert usw.) Und nicht selten wird man deswegen von der KK mit sehr unangenehmen Maßnahmen konfrontiert.

    Sollte so was passieren, wie kann man dagegen ankommen wenn es nicht stimmt was die feindselige Beartungsperson an der KK hinterlegt?

    Sorry für die vielen Fragen. Lieber für die Zukunft gut vorbereitet zu sein als später vor einer bösen Überraschung zu stehen.



    LG

    gast

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  • Anke
    antwortet
    Hallo Gast, dann ruf halt nicht an sondern suche Die ewinen anderen Anbieter und vereinbare einen Termin in dem Monat, wo der nächste Termin wäre.

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  • gast225
    antwortet
    Bei uns ist es so, dass dann wenn der Termin nötig, ist ein Schreiben von der zuständigen Dienststelle kommt. Man muss dann anrufen und den Termin bestätigen.

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  • Anke
    antwortet
    Hallo,

    einfach bei einem anerkannten Pflegedienst anrufen (bei Euch im Ort) und einen Termin für ein Beratungsgespräch erfragen, mehr ist das nicht, die rechnen das dann mit der Krankenkasse ab, da braucht man selber nichts zutun, nur die Krankenkassenkarte bereit halten.
    Und mit dem bisherigen Dienst würde ich einfach keinen neuen Termin vereinbaren. Bei mir ist es so, dass wir kurzfristig telefonieren, die Dame vom DRK ruft mich an, wenn es mal wieder an der Zeit ist und dann vereinbaren wir einen Termin, das wars. Ist das bei Euch auch so und man ruft bei Euch an, lehnst Du für einen weiteren Besuch ab, ganz einfach.

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  • gast225
    antwortet
    Ok, werde mal die Dame im nächsten Gespräch mal unter die Lupe nehmen.

    1. Auf dieses Brennthema werde ich der Dame kein Kommentar abliefern und der höfflich andeuten, dass ich das nicht möchte.

    2. Sollte sich die Chemie zwischen mir und der Dame stabilisieren und das Vertrauen, dann bleibt so wie es ist, aber sollte die Dame mich weiterhin auf dem Kicker haben werde ich sofort den Pflegedienst wechseln.

    Sollte ich den Pflegedienst für den Beratungseinsatz wechseln, wie gehe ich da vor?
    Erstmal eine neue Beratungseinsatzstelle oder Pflegedienst für einen neuen Beratungstermin bestellen und den alten auch tel. komplett absagen? Und wie wird das mit der Krankenkasse geregelt?


    LG

    gast

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  • patiko
    antwortet
    Zitat von Anke Beitrag anzeigen

    Der Dame geht es einen FEUCHTEN an, warum und ob man Arbeiten geht oder eben nicht! Sie hat sich dazu kein Urteil zu bilden!
    Da stimme ich Anke voll und ganz zu !!!!!!

    Rate dir ebenfalls, das du dir einen anderen Pflegedienst suchen solltest.

    Ich habe da auch noch nie Probleme gehabt. Bespreche mit meiner Beraterin auch über persönliches (da gabs dieses Jahr auch diese eine Sache), sie sagt zwar ihre Meinung dazu...aber gibt keine Wertung über meinen Umgang damit ab.
    Bei uns verlaufen die Beratungseinsätze auch sehr harmonisch, auch wenn die Beraterinnen schon mehrmals gewechselt haben (in nun 10 Jahren, seit 2007)...ist das wirklich schon so lange???? Kommt mir kürzer vor.

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  • Anke
    antwortet
    Eieieieiei .... mir schwillt der Kamm!

    Sag der Dame für den nächsten Termin bitte ab und suche Dir bei einer anderen Beratungsstelle oder Pflegedienst einen Termin! DRK, AWO - was auch immer bei Euch angeboten wird. Die machen alle diese Beratungsgespräche!
    Ihr müsst nicht bei der bisherigen bleiben, es ist Eure Wahl!

    Wie unverschämt sich mancher verhält, es ist kaum zu ertragen. Die Dame darf ja persönlich denken was sie will, äußern hat sie sich dazu jedoch nicht und schon gar nicht in dieser unverschämten Art und Weise! Ich hätte die Dame unverzüglich der Wohnung verwiesen! Ohne Umschweife!

    Der Dame geht es einen FEUCHTEN an, warum und ob man Arbeiten geht oder eben nicht! Sie hat sich dazu kein Urteil zu bilden!

    Ich glaubs ja nicht ... ohhhh, Du musst Dir noch ein dickes Fell aneignen!

    Macht für das nächste mal einen Termin mit einem anderen Anbieter, erzählt denen gar nicht wieso, weshalb und warum. Und dem anderen Verein sagt Ihr ab, auch ohne Begründung! Der Krankenkasse ist nur wichtig, dass ein Beratungsgespräch stattfindet, wer es abhält, ist nicht relevant!

    Also soetwas habe ich ja noch nie erlebt. Bei uns läuft das ganz entspannt bei einem Käffchen ab. Zeigen muss man mir nix, wenn ich Fragen habe, frage ich und ansonsten muss man sich einen Eindruck verschaffen, ob die Pflege gewährleistet und abgesichert ist und der zu Pflegende nicht daheim dahin vegetiert!

    Werd aktiv und lass Dich nicht ins Boxhorn jagen!

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  • gast225
    antwortet
    Hallo, zusammen

    sorry, dass ich mich so lange nicht gemeldet habe, ich war auch sehr viel im Dauereinsatz. So erstmal die gute Nachricht, seit drei Wochen bin ich von der KK als neue Pflegeperson meines Bruders anerkannt wurden. Und auch beim JC wurde es so wie es sich gehört anerkannt und gerechtfertigt bearbeitet, so dass ich wegen der Dauerpflege meines Bruders erst mal aus der Jobsuche raus bin.

    Ich bin zurzeit mit der Pflege meines Bruders gut einverstanden und komme damit gut zurecht und auch mein Bruder ist froh darüber, dass ich ihn pflege.

    Ihr kennt ja auch dieses Thema, dass je nach Pflegegrad entweder jedes halbes Jahr oder jedes Vierteljahr ein sog. Beratungseinsatz durch eine Pflegekraft zu Hause bei dem Pflegebedürftigen und der Pflegeperson stattfindet.

    So vor über einen Monat war die Dame vom Pflegedienst bei uns zu Hause, diese führt jedes Vierteljahr bei uns den Beratungseinsatz durch. So bis dahin hatte ich es noch nicht mit dem JC erledigt mit der Pflege. Da habe ich dieser Pflegeberaterin anvertraut, um zu erkundigen wie man als Pflegeperson (mit welchen Papierkram usw.) es mit dem JC erledigt. Anstatt mich darüber fachgerecht zu informieren, ist die Dame (geschätzt zwei bis vier Jahre älter als ich) verbal auf mich respektlos losgegangen und meinte es wäre eine absolute Frechheit Hartz Iv gnadenlos abzukassieren und nicht arbeiten zu gehen, auch als Pflegeperson muss man arbeiten gehen ( sprich außer Haus eine Beschäftigung annehmen) da muss man was organisieren so geht das nicht !! Da noch meine Mutter beim Beratungsgespräch anwesend war hat sich die Dame etwas beruhigt. Die Frau bedrohte mich noch, dass ich beim nächsten Beratungsgespräch (wenn ich als Pflegeperson eingetragen werde) ihr alles detailliert erzählen muss wie es genau mit dem JC gelaufen ist und sie will meine Daten (wer ist mein pers. Ansprechpartner im JC ist) haben um mit dem JC in Verbindung zu geraten. Als ich der Frau deutlich gemacht habe, dass die Pflege eines Angehörigen ebenfalls eine harte Arbeit ist (vergl. zu einer vier Schicht Arbeit in der Produktion) hieß es von ihr in so einen jungen Alter wie ich bin, geht es gar nicht wegen Pflege eines Angehörigen auf Dauer Hartz IV zu kassieren.

    Über dem letzten Beratungsgespräch bin ich schockiert, was hat den eigentlich die berufliche Situation der Pflegeperson für die Pflegeberatung anzugehen? Und das noch in einem frechen Ton bei mir zu Hause.

    Ich habe meine berufliche Situation darin geopfert, damit ich meinen Bruder würdevoll zu Hilfe stehe und ihn aus ganzen Herzen ein würde volles ermögliche.

    Wie solle ich mich beim nächsten Beratungsgespräch der Dame gegenüber verhalten, wenn sie die JC Informationen von mir dringend haben will, um mit meinem persönlichen Ansprechpartner in Verbindung zu geraten um ihn welche Märchen zu erzählen, was für mich und die Pflegesituation nachteilig sein könnte?

    Und kann die Frau mich auch bei der Krankenkasse anschwärzen mit einem negativen Bericht ich seie psychisch mit der Pflege überfordert, so dass mir die Pflege abgesprochen wird? Kann ich mich in solch einer Situation wehren, wenn es hart auf hart kommt? Ich habe seit meine Kindheit einen Sprachfehler wo ich öfters auch stottere. Aber geistig bin ich fit so dass ich im Alltag sehr gut klarkomme und in der Lage bin auch meinen Bruder würdevoll und nach seinen Wünschen zu pflegen.






    Lg


    gast

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  • gast225
    antwortet
    Ja genau der Überleitungsbescheid da werden wir noch suchen, ansonsten lassen wir einen neuen zuschicken. Vor paar Tagen habe ich noch eine Bestätigung von der Kk aufgefordert, wo auch drin steht von wann ich die neue Pflegeperson werde.


    LG

    gast

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  • werner62
    antwortet
    Zitat von Anke Beitrag anzeigen

    Auch musst Du gar nicht erklären, warum die Pflege mit einer Berufstätigkeit nicht vereinbar ist. Die Fachlichen Hinweise sagen, ab Pflegegrad 4 ist eine Arbeitsaufnahme NICHT ZUMUTBAR! Siehe Harald Thome - http://harald-thome.de/fa/redakteur/...30.03.2017.pdf - Seite 11.

    Hallo,

    Dein Bruder muss doch einen Überleitungsbescheid bekommen haben.
    In dem Bescheid steht doch der aktuelle Pflegegrad:

    --------------------------

    Von Pflegestufe zu Pflegegrad
    Was bei der Überleitung zu beachten ist
    • Wie verläuft der Übergang vom alten zum neuen Begutachtungssystem?
      Er erfolgt automatisch. Menschen, die bereits eine Pflegestufe haben, müssen keinen neuen Antrag stellen. Zum Jahresende teilen die Pflegekassen jedem Pflegebedürftigen schriftlich den neuen Pflegegrad mit.....
    https://www.vdk.de/deutschland/pages..._zu_pflegegrad

    ------------------------

    Eigentlich müsste eine Kopie des Überleitungsbescheides doch dann als Nachweis ausreichen.

    LG
    Monika

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  • gast225
    antwortet
    Hallo, Heute ist das Pflegegutachten von meinem Bruder angekommen. So da habe ich noch ein paar wichtige Stichpunkte die ich wissen muss. Das Pflegegutachten ist 10 Seiten lang und ist 11 Jahre alt. Ein neues Gutachten der KK gibt es nicht, weil, das gesamte Bild meines Bruders sich seit 11 Jahre nicht verändert hat. Wäre also Blödsinn wegen des JC ein neues Gutachten zu erstellen. So als erstes Blatt ist nur eine Kurzinformation. Name Geburtsdatum / Ort des Bruders sowie Gutachter und anschließend die Pflegestufe (ist ja auch 11 Jahre alt). Was ich vor habe, ist dem JC nur das erste Blatt des Pflegegutachtens vorzulegen. Denn auf die anderen Seiten stehen detailliert die Familienverhältnisse Diagnosen und das ganze Verhalten meines Bruders. 1. Reicht es aus, wenn ich nur ich die Kurzmitteilung also Blatt1 des Pflegegutachtens den JC vorlege? Denn normalerweise gehen die privaten Sachen sowie die Diagnose den JC nix an. 2. Letzte Frage reicht auch ein 11 Jahre altes Gutachten der KK ebenfalls aus? LG gast

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  • Anke
    antwortet
    Hallo,

    ach das ist schon wieder so ärgerlich, was man den Pflegenden an Informationen vor die Füße klattscht. Man muss jedoch bedenken, dass einige Sachbearbeiter lediglich einen Crashkurs absolviert haben und mit zeitlich befristeten Verträgen im Jobcenter ihr Unwesen treiben. Da kann man nicht immer erwarten, dass der Sachbearbeiter eine rechtlich korrekte Antwort gibt. Zumindest beim Jobcenter. Bei der Krankenkasse hätte ich das zwar nicht erwartet, dass sie diesem Unsinn beipflichten, dass er richtig sei, aber naja....

    Fakt ist, der Pflegende erhält sofern kein anderes Einkommen wie ALG I oder Vermögen oberhalb der Schongrenze oder Partner mit Einkommen vorhanden ist, ALG II.

    Pfegegeld ist NICHT anrechenbar auf den eigenen Leistungsanspruch.

    Antrag stellen (nackisch machen) und abwarten.

    Auch musst Du gar nicht erklären, warum die Pflege mit einer Berufstätigkeit nicht vereinbar ist. Die Fachlichen Hinweise sagen, ab Pflegegrad 4 ist eine Arbeitsaufnahme NICHT ZUMUTBAR! Siehe Harald Thome - http://harald-thome.de/fa/redakteur/...30.03.2017.pdf - Seite 11.

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  • gast225
    antwortet

    Hallo,

    Gut. Habe soweit alles verstanden.

    Aber zu diesem Thema wollte ich noch was fragen. (Arbeit ist unzumutbar, wenn
    u.a. die Arbeit mit der Pflege eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann. „..)
    Wird das JC in diesem Falle knallharte Beweise (z.B ärztliche Atteste, Gutachten) die schriftlich denen hinterlegt werden müssen, von mir auffordern, warum die Arbeit mit der Pflege des Angehörigen nicht vereinbar wäre?
    Denn wie schon oben beschrieben, lässt mein Bruder fremde Menschen an sich nicht ran.

    Oder reicht es, wenn ich mit den Pflegegutachten zu denen hingehe und denen es mündlich sage, dass aufgrund des Verhaltens meines Bruders die Pflege mit der Arbeitssuche nicht mehr vereinbar ist und meine Mutter auf Grund des Alters und Gesundheit ebenfalls nicht in der Lage ist meinen Bruder stellvertr. zu versorgen?

    Denn es wäre noch ein großer Aufwand für mich, von meiner Mutter und Bruder noch zusätzliche Atteste zu beantragen bzw. auffordern. für das JC.




    Gruß

    gast

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  • Inge
    antwortet
    Hallo Gast,

    wenn der Bescheid kommt, muss die Rechtsgrundlage für die Ablehnung aufgeführt sein. Dann kannst du gezielt Widerspruch einlegen und - falls es nötig wird - auch Klage beim Sozialgericht einreichen.

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  • gast225
    antwortet
    Ok,

    Sollte es zur SGB 2 Leistungseinbußen kommen werde ich erstmal Widerspruch einlegen und Notfalls einen Anwalt einschalten, wenn sie darauf einkommen lassen werden.

    Vielen Dank für die Infos.


    MFG


    gast

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  • werner62
    antwortet
    Hallo Gast,

    Daniel hatte in seinem Beitrag ja schon Infos dazu geschrieben:
    http://www.intakt.info/forum/forum/t...1025#post91025


    Schau auch mal hier:
    ------------------------------

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    ...."
    2.1.2. Unzumutbarkeit von Arbeit
    Arbeit ist unzumutbar, wenn

    u.a. die Arbeit mit der Pflege eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann."...

    Komplette Infos:
    http://www.betanet.de/betanet/sozial...571.html#ue211

    ------------------------------

    Arbeitslosengeld II > Einkommen und Vermögen

    2. Einkommen

    Nicht zum Einkommen zählen z.B.
    • Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz, Renten nach dem Bundesentschädigungsgesetz
    • Blindengeld
    • Pflegegeld sowohl für den Pflegebedürftigen als auch für die Pflegeperson, die in keinem Beschäftigungsverhältnis zum Pflegebedürftigen steht (Pflegegeld Pflegeversicherung)
    Komplette Infos:
    http://www.betanet.de/betanet/sozial...-gen-1291.html

    -------------------------


    LG
    Monika

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  • gast225
    antwortet
    Hallo, zusammen

    Es ist schon bei der KV abgeschlossen, dass ich ab Anfang nächstes Jahres die neue Pflegeperson von meinem Bruder werde. So, ich war letzte Woche beim Jobcenter und jetzt kommt der Hammer. Ich habe den Sachbearbeiter erklärt, dass ich die neue Pflegeperson werde und die zu pflegende Person den höchsten Pflegegrad (5) hat. Einen Pflegedienst zu beauftragen geht aufgrund des Verhaltens meines Bruders nicht und auch eine Eingliederung in eine WFBM für 8 Stunden (wo ich als Pflegeperson dafür wenigstens für Tagsüber den allg. Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen würde) geht auch nicht, weil mein Bruder insbesondere bei fremden Menschen mit autoagressiven Verhalten reagiert! Das alles habe ich den SB des JC erklärt. Der Sb meinte zu mir, wenn es so ist, werde ich ab Anfang nächstes Jahres vom JC ganz rausgeschmissen. Und ich solle vom Pflegegeld meines Bruders leben. Ich habe ihn dabei gesagt es ist ja gar nicht realistisch, dass ich von 901 € Pflegegeld mich erstens selber krankenversichern muss meinen Lebensunterhalt selber bestreiten muss und von den restlichen Euros noch die Pflege meines Bruders sicherstellen soll. Als Antwort vom SB kam, das interessiert uns nicht! Nach Beendigung des Beratungsgespräches bin ich nach Hause gefahren und habe bei der KV angerufen und mit der stellvertretener SB gesprochen und ihr die Details erzählt. Diese war der Meinung, dass das JC auf dem Rechten wäre und mir nur die Wahl bleiben würde sich von den 901€ Pflegegeld selber krankenzuversichern den Lebensunterhalt zu bestreiten und von der restlichen Summe die Pflege meines Bruders sicherzustellen! Denn das Pflegegeld gehört nicht meinen Bruder, sondern es ist eine Leistung für mich, so die SB der Krankenversicherung.

    Also dass was ich in den letzten Tagen gehört habe, reist mir den Boden von den Füßen. Bin mit meinem Latein ab Ende. Denn so wie ich es verstehe ist ja das Pflegegeld dazu gedacht, dass man die Pflege des pflegebedürftigen finanziell sicherstellen kann. Dass das Pflegegeld auf meinem Konto fliest ist ja selbstverständlich, denn mein Bruder ist ja aufgrund einer schweren geistigen Behinderung dazu nicht in der Lage (geschäftsunfähig) selber mit dem Geld umzugehen sogar ein Konto hat er nicht mal.
    Also da läuft nach meiner Meinung irgendetwas nicht rechtens!

    Was kann man da noch machen? Also mir fehlen die Worte.


    LG

    gast

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  • Anke
    antwortet
    Soweit ich das verstehe, müsstes Du jetzt in einem Versicherungspflichtigen Job sein, damit die Krankenkasse die Beiträge bezahlt, wenn Du demnächst die Pflege übernimmst. Da Du Dich bereits im SGB II befindest, vermute ich, dass das nicht der Fall ist? Somit ist auch kein ALG 1 Bezug möglich, wenn Du die Pflege wieder aufgibst.

    Durch die Suche bin ich heute erst auf diese Neuerung gestoßen. Da werde ich mal prüfen lassen, ob ich Anspruch auf diese Leistung habe. Was ist nun mit jenen, die schon viele Jahre ihre Kinder pflegen? Da wird es doch auch wieder viele Fälle geben, die durchs Raster fallen und die Zahlung in die Arbeitslosenversicherung abgelehnt wird. Unter welchen Voraussetzungen werden für Pflegende die Arbeitslosenversicherungsbeiträge bezahlt

    Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit Sie von der Pflegekasse vollumfassend in der Arbeitslosenversicherung versichert werden:
    • Sie pflegen mindestens regelmäßig 10 Stunden an mindestens 2 Tagen pro Woche.
    • Wie bei der Rentenversicherung, können Sie die Pflegezeiten auch bei der Arbeitslosenversicherung für mehrere Personen addieren. Angenommen Sie pflegen Ihre Schwiegermutter und Ihren Vater, dann können Sie die Pflegezeiten zusammenfassen.
    • Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2.
    • Sie haben unmittelbar bevor Sie die Pflege übernommen hatten ein arbeitslosenversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Jobs, bei denen Sie oder Ihr Arbeitgeber keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlt haben, können somit nicht anerkannt werden.
    • Sie haben Ihre Berufstätigkeit aufgegeben, um die Pflege zu übernehmen. Das bedeutet: Wenn Sie zusätzlich zur Pflege noch z.B. eine Teilzeitbeschäftigung haben für die Arbeitslosenversicherung bezahlt wird, bezahlt die Pflegeversicherung für Sie keine Beiträge mehr zur Arbeitslosenversicherung.

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  • gast225
    antwortet
    Hallo, zusammen

    gestern bekam ich folgende Formulare von der Krankenkasse. 1. Das Änderungsformular und 2.den Antrag für die Arbeitslosen und Rentenversicherung. So da habe ich folgende Fragen.
    Muss ich die Formulare sofort ausfüllen und abschicken, oder kann ich diese in ein paar Wochen bzw. Monaten ausfüllen und abschicken? Weil die Übernahme der Pflege voraussichtlich Anfang nächstes Jahres stattfinden wird.
    Oder kann ich sofort die Formulare ausgefüllt der KK abschicken und nur das Datum für die Übernahme der Pflege ein paar Wochen oder Monate im Voraus eintragen?
    Denn wir haben von der KK vor einen Monat telefonisch die Formulare angefordert.
    Da ich zurzeit ALG II beziehe, hätte ich trotzdem Anspruch auf die Arbeitslosenversicherung, sprich wenn ich in ein paar Jahren die Pflege aufgeben würde. Hätte ich dann Anspruch auf ALG 1. ?
    Sorry für diese komplexen Fragen, weil da bin ich ein Laie.


    Gruß

    gast

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  • Anke
    antwortet
    Hallo, meines Erachtens nach reicht es zunächst völlig aus, wenn Sie Ihrem Sachbearbeiter mitteilen, dass Sie ab xx.xx.20xx die Pflege Ihres Bruders der Pflegestufe 5 übernehmen. Das ist zunächst mal bindend für den Sachbearbeiter. Alles andere, wie das Melden an die Krankenkasse und das Eintragen als Pflegeperson etc.pp. erfolgt nebenbei und im Hintergrund. Denn Sie erhalten von der KK im Normalfall ja keinen Bescheid, dass Sie nun die Pflegeperson sind.
    Ich würde dem Sachbearbeiter des Jobcenters noch eine zweite Zeile anfügen, dass Ihre Mutter diese Belastung nicht mehr zuzumuten ist und sie aufgrund ihres Alters dies nicht mehr übernehmen kann. Das muss dem Jobcenter zunächst mal reichen.

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  • gast225
    antwortet
    Ok, so weit alles gut verstanden.
    Nein mein Bruder erhält vom Amt nur die Sicherung zum Lebensunterhalt, keine anteilige Miete.
    Achso noch ein Beispiel. Meine Mutter würde von heute auf morgen sagen dass sie die Pflege nicht mehr weiterhin machen will und ich soll da einspringen. So man müsste dann schnell zur der Krankenkasse ein Schreiben schicken, dass die Pflegeperson gewechselt sein wird.Und dann müssen sie mir ein Änderungsformular rüberschicken. Und ab wann müsste ich das den Jobcenter mitteilen, dass ich die neue Pflegeperson bin. Denn man muss ja erstmal die Formulare ausfüllen und die Bearbeitung nimmt ja auch etwas in Anspruch. Erst wenn das ganze von der Krankenkasse fertig bearbeitet wurde, soll ich das den JC melden mit Gutachterzeugniss usw. oder kann ich es früher?

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  • MurphysLaw
    antwortet
    Hallo Gast,

    ein paar kleinere Korrekturen deiner Zahlen erlaubst du hoffentlich?

    Bei Pflegegrad 5 sind es 901€ Pflegegeld pro Monat, WENN KEIN kostenpflichtiger Dienst mit im Pflegeboot ist.
    Siehe https://www.pflegegeldrechner.com/

    Dann sind es (noch) 192€ Kindergeld, ab 1.1.2018 dann 194€. Die müssen (offiziell) an deine Mutter ausbezahlt werden, um NICHT vom Amt bei den Leistungen deines Bruder, angerechnet zu werden! Also, wenn das Amt nachhakt (und das tun sie gerne), erhält deine Mum dieses KG und es wird auch nicht an deinen Bruder "ausgekehrt"!
    Erhält dein Bruder vom Amt keine anteilige Miete? Das fehlt in deiner Auflistung!

    Mit PG 5 ist dir, neben der Pflege deines Bruder, KEINE (weitere) Arbeitstätigkeit zuzumuten! (siehe http://harald-thome.de/fa/redakteur/...30.03.2017.pdf ab Seite 7). Sobald du also die Pflege voll übernimmst, lässt du dich (mit dem Pflegegutachten) von deinem Jobcenter "befreien".

    Gruss,
    MurphysLaw

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