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Pflegegeld und ALG II

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  • amai
    antwortet
    Hallo Gast225,
    der Verwaltungsakt zum Pflegegeld- also der Bescheid darüber- ist nicht abhängig von der jeweiligen Pflegeperson. Deshalb ist da auch nichts neu zu beantragen; weil Pflegegrad 5 sowieso die höchste Stufe ist kommt ja auch kein Antrag eurerseits wegen Höherstufung in Frage.

    Was notwendig ist: der Krankenkasse den Wechsel der Pflegeperson mitzuteilen und evtl. das Formular für Rentenbeiträge anzufordern, sofern mindestens 10 Stunden wöchentlich an mindestens 2 Tagen gepflegt wird und zusätzlich nicht mehr als 30 Stunden einer Erwerbstätigkeit nachgegangen wird. Das ist die neue Mindestgrenze, die dafür erfüllt sein muss. Bei Pflegegrad 5 bei einem geistig behinderten Menschen wird diese Grenze locker erfüllt, wenn sich die Pflege nicht mehrere Menschen teilen.

    Zu deiner letzten Frage: nein, die Pflegekurse für Angehörige sind ein kostenloses Angebot der Pflegekassen, eine Teilnahme ist nicht verpflichtend und keine Voraussetzung dafür, als nichterwerbsmässige Pflegeperson tätig zu werden.
    Sie sind aber oft hilfreich und wertvoll, wenn man zum Beispiel lernen möchte wie man richtig und rückenschonend einen Pflegebedürftigen umlagert, ins oder aus dem Bett in einen Rollstuhl setzt, Grundpflege wie waschen und windeln oder Lakenwechsel bei bettlägrigen Menschen durchführt oder Menschen richtig füttert zum Beispiel. Gerade wenn man vorher noch nie pflegerisch tätig war oder wenn ein Angehöriger plötzlich zum Pflegefall wird z.B. nach einem Schlaganfall sind sie sinnvoll und eine wichtige Unterstützung.
    Man kann sich aber jederzeit dafür entscheiden solche Kurse zu besuchen , auch wenn man die Pflege schon länger durchführt.

    LG, amai

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  • gast225
    antwortet
    Ok, in diesem Bereich habe ich alle passenden Antworten erhalten.
    Noch ein paar andere Fragen stehen mir offen. Die Pflege von meinem Bruder wird ja auf mich übergeben. So wird dann ein komplett neuer Antrag auf Pflegegeld notwendig sein, sprich mit einer neuen Begutachtung und Einschätzung des Pflegegrades? und bin ich verpflichtet einen sog. Pflegekurs teilzunehmen? Weil diese Kenntnisse bekam ich ja auch von meiner Mutter beigebracht.

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  • patiko
    antwortet
    Beim Pflegegeld weis ich sicher, das es nicht angerechnet werden darf.

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  • Daniel
    antwortet
    Guten Abend,

    Zitat von patiko Beitrag anzeigen
    Wegen der Grundsicherung habe ich die Info, das die vom Jobcenter angerechnet wird, da muss ich mich wohl noch genauer informieren.
    Dein Gedanke war im Grunde schon richtig - gilt aber nur für den Fall, dass alle Beteiligten eine gemeinsame BG bilden, was hier alleine schon aufgrund des Alters der Fragestellerin / des Fragestellers (über 25) in der Konstellation mutmaßlich nicht der Fall sein dürfte.
    Und für das Zusammentreffen von Grusi nach SGB XII wund SGB II gäbe es auch nochmal spezielle Regeln.

    Durch die Veränderung einer Pflegesituation ändert sich im Regelfall nix an der BG-Situation.

    Bleibt also die Frage, ob das Pflegegeld als Einkommen im Sinne des § 11 SGB II auf die ALG II Leistungen anzurechnen ist - und das ist etwas komplexer, als man vielleicht denken mag.

    Für einen pflegebedürftigen Menschen selbst wäre das Pflegegeld eine zweckgebundene Einnahme zur Sicherstellung der eigenen Pflege und insofern kein berücksichtigungsfähiges Einkommen (§ 11a Abs. 3 SGB II).

    Für eine Pflegeperson kann dies anders aussehen, denn hier ist das erhaltene Pflegegeld dem Grunde nach zunächst die Ausgleichszahlung für eine erbrachte Leistung. Es kann somit durchaus anzurechnendes Einkommen im Sinne des § 11 SGB II sein. Pflegt jemand im ALG II Bezug z. B. die Nachbarin und erhält dafür das Pflegegeld nach SGB XI, ist dies im Regelfall auf das ALG II anzrechnen.

    Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 ALG II-V i. V. m. §§ 3 Nr. 36, 33 Abs. 2 S. 1 EStG gilt jedoch eine Ausnahme, wenn (unter anderem) Angehörige gepflegt werden. In diesen Fällen ist das eingenomme Pflegegeld für gewöhnlich nicht als zu berücksichtigendes Einkommen der Pflegeperson zu werten.

    Zur noch offenen Frage 4 aus dem Eingangsbeitrag:
    Auch der Krankenversicherungsstatus eines pflegebedürftigen Menschen hat nichts damit zu tun, wer die Pflege übernimmt.


    Gute Nacht!

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  • patiko
    antwortet
    Zitat von werner62 Beitrag anzeigen

    Hallo zusammen,

    patiko
    Warum sollte das Kindergeld angerechnet werden.?
    Das Kindergeld bekommt doch die Mutter (Kindergeldberechtigte)
    des Pflegebedürftigen weiterhin wie bisher auch.
    Das hat doch nichts mit dem Wechsel der Pflegeperson zu tun?!

    Und die Grundsicherung des Bruders kann doch auch nicht angerechnet werden....wieso auch?

    LG
    Monika
    Ok, dann habe ich da was falsch gelesen.

    Wegen der Grundsicherung habe ich die Info, das die vom Jobcenter angerechnet wird, da muss ich mich wohl noch genauer informieren.

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  • gast225
    antwortet

    Ja die Pflege übernehme ich von meiner Mutter.
    Hab heute mit der Krankenkasse telefoniert: Und dort wurde mir gesagt das die Leistungen die mein Bruder erhält nix mit mir zu tun haben und das JC da nix anrechnen darf. Und das Kindergeld erhält ja meine Mutter.
    Und für das Jobcenter muss ich nur vorlegen dass mein Bruder die Pflegegrad 5 hat und rund um die Uhr betreut wird.

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  • werner62
    antwortet
    Zitat von patiko Beitrag anzeigen

    1. Das Pflegegeld darf nicht angerechnet werden. Kindergeld u. Sozialleistungen werden angerechnet.

    lg
    Hallo zusammen,

    patiko
    Warum sollte das Kindergeld angerechnet werden.?
    Das Kindergeld bekommt doch die Mutter (Kindergeldberechtigte)
    des Pflegebedürftigen weiterhin wie bisher auch.
    Das hat doch nichts mit dem Wechsel der Pflegeperson zu tun?!

    Und die Grundsicherung des Bruders kann doch auch nicht angerechnet werden....wieso auch?


    gast225
    An der Wohnsituation als solches soll sich doch nichts ändern, oder habe ich was falsch verstanden?

    Es soll doch nur die Pflegeperson gewechselt werden, oder ?

    LG
    Monika

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  • Inge
    antwortet
    Hallo Gast225,

    Zitat von gast225 Beitrag anzeigen
    Was ich in Moment nicht verstehe das Kindergeld und die Grundsicherung SGB IIX ist ja für meinen Bruder? DH das Jobcenter kann diese Leistungen bei mir anrechnen, wenn ich die Pflege übernehme?
    das Kindergeld ist unabhängig vom Pflegegeld zu sehen. Wem das Kindergeld zusteht und wofür es gedacht ist, findest du im Informationsbereich Kindergeld für volljährige Kinder

    Weitere Informationen findest du hier: Gerichtsurteile zum Thema Abzweigung Kindergeld

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  • patiko
    antwortet
    Ja leider. Ich weis allerdings nicht in welchem Umfang die Anrechnung erfolgt. Das solltest du im Jobcenter erfragen. Auch wie das mit Bewerbungen u. Arbeitssuche aussieht, wenn dein Bruder rund um die Uhr betreut werden muss.

    Wie war das bisher mit deinen Leistungen geregelt, wenn ihr alle ( Mutter, Bruder und du) in einem Haushalt lebt.

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  • gast225
    antwortet
    Mein Bruder hat den Pflegegrad 5 was früher Pflegestufe 3 entsprach. Mein Bruder muss 24 Stunden betreut werden. Was ich in Moment nicht verstehe das Kindergeld und die Grundsicherung SGB IIX ist ja für meinen Bruder? DH das Jobcenter kann diese Leistungen bei mir anrechnen, wenn ich die Pflege übernehme?

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  • patiko
    antwortet
    Hallo Gast 225,
    herzlich Willkommen bei Intakt. Viele Fragen hast du gestellt. Welchen Pflegegrad hat dien Bruder jetzt?

    1. Das Pflegegeld darf nicht angerechnet werden. Kindergeld u. Sozialleistungen werden angerechnet.
    2. Das müsste im Einzelfall geklärt werden. Das kommt auch auf den Pflegebedarf an.
    3. Wenn die Pflegezeit über 10 Std. wöchentlich hinausgeht, hast du Anspruch auf Rentenversicherungsbeiträge.
    4....wieß ich leider nicht genau.

    lg

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  • gast225
    hat ein Thema erstellt Pflegegeld und ALG II

    Pflegegeld und ALG II

    Hallo,

    Ich bin hier neu und wollte mich informieren.

    Ich bin um die 28 Jahre und wohne mit meinem Bruder und Mutter in einen gemeinsamen Haushalt. Mein Bruder ist 37 Jahre alt und besitzt die Pflegestufe 3, weil er seit seiner Kindheit eine schwere geistige Behinderung hat. Zurzeit pflegt meine Mutter den Bruder. Das Problem ist, dass meine Mutter schon in Rente gegangen ist und irgendwann die Pflege aufgeben muss. Da eine Heimunterbringung in Moment nicht in Frage kommt, haben wir uns vereinbart, wenn meine Mutter irgendwann mit der Pflege überfordert wird, dass ich dann die komplette Pflege übernehme.

    Folgende Leistungen erhält mein Bruder.
    Pflegestufe3 um die 700 € Pflegegeld montl.
    Grundsicherung bei Alter und voller Erwerbsminderung sowie Mehrbedarf vom Sozialamt. um die 470€ montl.
    Kindergeld um die 180€
    Er ist über meiner Mutter krankenversichert.

    So jetzt zur meinen Lebensstatus
    Im bin 28 Jahre alt und zurzeit beziehe ich ALG II.
    409€ für den Lebensunterhalt
    + 112€ für die Kosten der Heizung und Unterkunft.
    ges. 521 € ALG II

    Wenn ich die Pflege komplett von meinem Bruder übernehmen würde, was würde dann passieren? Denn im Netz habe ich keine treffsicheren Antworten bekommen.

    1. Würde ich weiterhin das ALG II bekommen?

    2. Müsste ich weiterhin der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen und nach Stellen suchen?

    3. Würde die Krankenkasse mir auch die Rentenbeiträge zahlen?

    4. Und durch wenn wäre dann mein Bruder krankenversichert?




    MFG


    gast

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