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Rechnungen durch dem FED
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danke erst mal für die Info. Dann gehe ich mal zur KK.Ich fordere erst mal einen Bescheid an.
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Zitat von krebslein Beitrag anzeigenWas mache ich aber dann,wenn die KK sich nicht daran hält? Das letzte mal haben sie das Pflegegeld,für den Monat einbehalten und solange gewartet bis die Rechnung kam.
zunächst mal ist die Einbehaltung des Pflegegeldes ein Eingriff in die Rechte des Pflegebedürftigen. Setzt einen Bescheid voraus, der zu begründen ist (Rechtsgrundlage)
Also einen Bescheid dazu anfordern. Eine Rechtgrundlage hat die Pflegekasse nicht. Demzufolge dürfte sich die Einbehaltung als rechtswidrig herausstellen.
Die Pflegekasse ist schließlich nicht daran gehindert, eine Verrechnung mit der Leistung für den Folgemonat vorzunehmen. Es gibt also keinen Grund, eine Kürzung vorzunehmen, bevor die entsprechenden Tatsachen überhaupt bekannt sind (Rechnung der Einrichtung), danach schon.
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Hallo Krebslein,
es steht eindeutig in dem von Michael angegebenen § 37 Absatz 2 SGB XI:
..."Die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes wird während einer Kurzzeitpflege nach § 42 für bis zu acht Wochen und während einer Verhinderungspflege nach § 39 für bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr fortgewährt."....
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37.html
Kürzung des Pflegegeldes in Teilmonaten
..."Pflegegeld ist auch für die Zeit der Kurzzeitpflege sowie für Zeiten der Verhinderungspflege (Urlaubspflege) fortgezahlt - jedoch nur in Höhe von 50 % des zuletzt zuvor bezogenen Pflegegeldes."....
http://www.kv-media.de/pflegegeld.php
Ich würde die KK freundlich auf die aktuelle Gesetzeslage hinweisen und sie auffordern das von ihnen unrechtsmäßig einbehaltene Pflegegeld zu überweisen.
LG
Monika
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Danke für die Info. Was mache ich aber dann,wenn die KK sich nicht daran hält? Das letzte mal haben sie das Pflegegeld,für den Monat einbehalten und solange gewartet bis die Rechnung kam.
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Zitat von krebslein Beitrag anzeigenEs geht mir darum,daß Pflegegeld wurde,für diesen Monat zurückbehalten . Die KK wartet auf die Rechnung vom FED und dann wird es gekürzt( nicht erbrachte Leistung von mir) ausgezahlt.....
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Hallo Kirsten,danke erst mal für die Aw. Kurzzeit-Pflege,für diesen Zeitraum, habe ich beantragt und wurde von der KK auch genehmigt. Es geht mir darum,daß Pflegegeld wurde,für diesen Monat zurückbehalten . Die KK wartet auf die Rechnung vom FED und dann wird es gekürzt( nicht erbrachte Leistung von mir) ausgezahlt.Bei uns ist es so wir erhalten die Rechnung,überprüfen das noch einmal und dann geben wir es der KK weiter. Jetzt weiß ich nicht weiter, ich warte erst mal,bis mitte nächsten Monats.
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Hallo Krebslein,
der normale Weg ist ja eigentlich, dass man sich von der Krankenkasse vorab die Kurzzeitpflege genehmigen, bzw. bestätigen lässt. Datum und wer diese wo durchführt. Danach rechnet der FeD diese Unterbringung auch direkt mit der KK ab und du wirst gar nicht involviert. So zumindest läuft es bei der AOK Bayern in Unterfranken ab.
Die Rechnungen erstellt werden vom FeD in der Regel Mitte des darauffolgenden Monats. Also nach Abgabe aller Stundenzettel bis Anfang des darauffolgenden Monats.
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Rechnungen durch dem FED
Hallo zusammen,ich habe mal eine Frage,Jessica war für eine Woche zur Kurzzeit-Pflege beim FED. Bis wann muß der FED eine Rechnung erstellen?
Ich brauche diese Rechnung für die KK,damit das Pflegegeld weiter gezahlt wird bzw überhaupt für den Monat,wo sie zur Kurzzeit-Pflege war.Die KK hat das erst mal einbehalten,weil sie nicht wissen wie lange bzw ob sie überhaupt weg war und weil es ja für diese Zeit gekürzt wird.
Ich weiß jetzt überhaupt nicht weiter.
V.G.Stichworte: keine(r)
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