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Unterbringung in Wohnstätte für geistig Behinderte

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    Unterbringung in Wohnstätte für geistig Behinderte

    Hallo ihr Lieben,

    kann mir jemand Informationen darüber geben wie sich das mit den Kosten verhält bei einer Unterbringung in der Wohnstätte. Meine Tochter bekommt Pflegegeld (Pflegegrad 4), Grundsicherung und das Werkstattgeld. Wie werden diese Einkünfte aufgeteilt oder verrechnet, hat einer von euch Erfahrungen damit. Ich danke schon im Voraus für eure Antworten. LG Rehcamel

    #2
    Hallo Rehcamel,

    wenn es sich um ein stationäres Wohnen im Rahmen eines Wohnheimes auf Eingliederungsbasis handelt, leistet die Pflegekasse einen Betrag über 266€ im Monat. Die restlichen Kosten werden über die Eingliederungshilfe finanziert. D.h. deine Tochter bekommt dann keine Grundsicherung mehr, sondern gegebenenfalls ein Taschengeld zzgl. Bekleidungsbeihilfe. Bei Werkstattbesuchern fällt die Bekleidungsbeihilfe höher aus. Kann sich aber von Bundesland zu Bundesland anders auswirken. Was das Einkommen aus der Arbeit in der Werkstatt betrifft: Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Werkstätten für behinderte Menschen gilt:
    Arbeitsförderungsgeld (nach Paragraph 43 Sozialgesetzbuch IX) wird nicht als Einkommen angerechnet. Weitere Informationen findest du unter folgendem Link zur Seite vom LVR (Landschaftsverband Rheinland)

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      #3
      Liebe Kirsten,

      vielen lieben Dank für deine Informationen. Da muss ich mich dann wohl mal erkundigen ob es sich bei der Wohnstätte in der meine Tochter untergebracht werden soll um ein stationäres Wohnen im Rahmen eines Wohnheimes auf Eingliederungsbasis handelt. Ich habe davon noch nie etwas gehört. Meine Tochter hat kein Vermögen und auch keinerlei Einkommen, außer die 140 Euro Werkstattlohn. Ich muss nur wissen ob wir als Eltern da irgendeinen Beitrag zusätzlich leisten müssen weil wir das finanziell nicht abdecken könnten. Danke dir für deine Hilfe. Ich komme übrigens aus Mecklenburg-Vorpommern. LG

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        #4
        Hallo Rehcamel,
        wenn deine Tochter volljährig ist- wie ich annehme wenn ich lese, dass sie eine Werkstatt besucht- dann ist eure mögliche Zuzahlung auf eine feste, relativ geringe Pauschale begrenzt. In Härtefällen entfällt auch diese.

        Schau dir doch bitte unseren Infoartikel zum Thema Eingliederungshilfe an, da ist alles detailliert aufgeführt:
        http://www.intakt.info/informationen...ederungshilfe/

        LG, amai

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          #5
          Liebe amai,

          herzlichen Dank für den Link, das hat mir sehr geholfen. Als erstes werde ich mir mal einen Termin machen bei der Leiterin der Lebenshilfe hier bei uns vor Ort. Eine Platzreservierung für ein Wohnheim habe ich schon lange angemeldet. Da wurde ich auch schon gefragt ob diese aufrecht erhalten werden soll. Und dann werde ich weiter sehen. LG, Rehcamel

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