Hallo allerseits!
Ich habe einen Pflegeantrag für meinen Sohn gestellt - Down Syndrom, 13 Jahre - der abgelehnt wurde, weil, laut der GKV, keine ausreichenden Vorversicherungszeiten bestehen.
Was ist der Hintergrund?
+ Wir haben seit 2001 in Holland gewohnt, deutsche Staatbürger, fall das eine Rolle spielt.
+ Mein Sohn wurde dort 2003 geboren. Wir haben die dort landesübliche KV bezahlt inklusive der niederländischen Version der Pflegeversicherung.
+ Vor 1996 haben wir als Familie ausserhalb Europas gewohnt, waren bis 1996 aber als Familie in einer deutschen GKV versichert.
+ 2016 sind wir nach Deutschland (Schleswig-Holstein) zurückgekehrt.
Ich verstehe die 2-Jahresregelung in puncto Vorversicherungszeit, aber mir ist nicht klar, ob und wie Versicherungszeiten im EU-Ausland angerechnet werden. Kann mir jemand weiterhelfen? An wen, kann man sich am besten mit derlei Fragen wenden. Ich würde mir gerne erst ein Bild machen, bevor ich der GKV antworte.
Besten Dank,
Sebastian
Ich habe einen Pflegeantrag für meinen Sohn gestellt - Down Syndrom, 13 Jahre - der abgelehnt wurde, weil, laut der GKV, keine ausreichenden Vorversicherungszeiten bestehen.
Was ist der Hintergrund?
+ Wir haben seit 2001 in Holland gewohnt, deutsche Staatbürger, fall das eine Rolle spielt.
+ Mein Sohn wurde dort 2003 geboren. Wir haben die dort landesübliche KV bezahlt inklusive der niederländischen Version der Pflegeversicherung.
+ Vor 1996 haben wir als Familie ausserhalb Europas gewohnt, waren bis 1996 aber als Familie in einer deutschen GKV versichert.
+ 2016 sind wir nach Deutschland (Schleswig-Holstein) zurückgekehrt.
Ich verstehe die 2-Jahresregelung in puncto Vorversicherungszeit, aber mir ist nicht klar, ob und wie Versicherungszeiten im EU-Ausland angerechnet werden. Kann mir jemand weiterhelfen? An wen, kann man sich am besten mit derlei Fragen wenden. Ich würde mir gerne erst ein Bild machen, bevor ich der GKV antworte.
Besten Dank,
Sebastian