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Widerspruch Pflegegutachten - Fragen

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    Widerspruch Pflegegutachten - Fragen

    Hallo,

    wir sind neu hier im Forum und haben uns aus einem bestimmten Anlass angemeldet: Der MDK hat unseren Sohn, knapp 10 Jahre alt, Trisomie21, besucht und anschließend ein neues Pflegegutachten erstellt.

    Die bisherigen Pflegegutachten haben wir - leider - immer so hingenommen, da immer die Pflegestufe 1 als Ergebnis unten drunter stand. Jetzt leider nicht mehr.

    Nun haben wir Widerspruch eingelegt. Der Pflegeaufwand, den die Dame ermittelt hat, wird für die Grundpflege mit 32 Minuten pro Tag angegeben. Das hat uns echt geschockt. Allerdings haben wir uns beim Hausbesuch wohl auch zu freundlich gezeigt. Ein eigenes Pflegetagebuch haben wir bislang nicht erstellt. Das holen wir nun für zwei Wochen nach, damit wir unsere Zeiten mal schwarz auf weiß sehen. Ohne die Zahlen würden wir vermuten, dass die Dame vielleicht von der Pflege an sich Kenne hat, aber von dem, was das ganztägige Drumherum mit sich bringt, nicht einen Hauch von Ahnung mit sich führt.

    Nun schießen uns einige Fragen durch den Kopf, die sich eher auf "weiche" Faktoren beziehen, die ein Gutachter aus unserer Sicht in seinem kleinen Zeitfenster niemals beobachten können wird. Zumal sich unser Sohn natürlich von einer seiner besseren Seite zeigte...

    Kleines Geschmäckle am Rande: Die Pflegekasse hat den Brief mit dem Gutachten bereits direkt am Tag nach dem Besuch erstellt, obwohl die Dame vom MDK erst mittags unsere Wohnung verlassen hatte und außerdem noch das vorherige Gutachten einbeziehen wollte. Außerdem haben wir lediglich 17 Tage Frist erhalten, um Widerspruch einzulegen. Alles ungewöhnlich kurzfristig, oder?

    Ich hoffe, dass es okay ist, wenn ich diese Fragen unsortiert hier rein schreibe.

    - Annähernd jeden Abend haben wir - wegen des für unseren Sohn anstrengenden Tages - Schwierigkeiten, ihn zum selbstständigen Treppe hochsteigen, umziehen, Toilettengang, anschl. Händewaschen, Zähneputzen zu motivieren. Ich weiß nicht, ob Ihr das kennt, aber da tanzt der Racker ganz schön auf dem Geduldsfaden herum. Ist dieser zusätzliche Zeitaufwand in irgendeiner Weise zu berücksichtigen? Ich meine, ich könnte mich natürlich jeden Abend breitschlagen lassen, ihn, der nach seinem anstrengenden Tag wirklich teilweise am Tisch einzuschlafen droht, hochzutragen, umzuziehen, auf die Toilette zu setzen etc., aber am langen Ende ist es uns schon wichtig, dass er die Tätigkeiten zumindest mit Anleitung und Motivation weitestgehend selbst übernimmt. Und was wäre, wenn er wirklich einschläft weil er wegen seiner Behinderung einfach abends zu nichts anderem mehr in der Lage ist?

    - In der "Pflegebibel", über die ich auch dieses Forum gefunden habe, steht an einigen Stellen etwas von Abwehrverhalten. Wenn ich mich dann dazu hinreißen lasse, ihm Tätigkeiten abzunehmen, und er sich mit Händen und Füßen z. B. gegen die Zahnbürste wehrt - sind das dann Erschwernisse, die der MDK in seinem Gutachten berücksichtigen muss?

    - Mittlerweile hat er keine Lust mehr, sich nach dem Stuhlgang in der Schule von jemand Fremdem saubermachen zu lassen. Er selbst bekommt das aber nicht ausreichend gründlich hin, so dass wir zwei bis drei mal in der Woche den Popo reinigen müssen (teilweise gegen seinen Willen oder erst nach minutenlanger Diskussion und Motivation). Das fällt doch bestimmt in die Kategorie "Waschen Unterkörper"? Wurde nämlich nicht berücksichtigt.

    - Unser Sohn nimmt Obst und Gemüse nur in Form von Brei zu sich. Das kann nun eine persönliche Vorliebe sein, ich glaube aber, dass ihn aufgrund seiner Mundmotorik die Konsistenz stört. Ist die Zubereitung des Breies in irgendeiner Form anrechnungsfähig?

    - Thema Kleidung: Im Sommer kann ich wegen der geringen Anzahl der Kleidungsstücke vielleicht noch mit den Zeiten klarkommen, die im Gutachten stehen - immer vorausgesetzt, dass unser Sohn sich nicht partout gegen die Sachen wehrt oder auch mal im Sommer plötzlich mit Strumpfhose uns Wollsocken aus seinem Zimmer kommt (ist das Thema adäquate Bekleidung ein Thema?), aber im Winter mit mehreren Schichten kann ich das mit der einen (!) angesetzten Minute pro Tag vergessen. Das muss doch sicherlich auf Berücksichtigung finden?

    Jetzt ist es schon ziemlich spät am Abend und mir brummt der Schädel. Ich würde mich über Eure Antworten freuen - und hoffe, ich kann alles, was mir noch einfällt, in den nächsten Tagen hier noch ergänzen...

    Vielen Dank schon mal für Eure Aufmerksamkeit und Antworten und eine gute Nacht

    Londo

    #2
    Hallo Londo,
    ich hab mal eben unser Pflegegutachten herausgeholt.
    Es wird unterschieden zwischen Unterstützung, Teilübernahme, volle Übernahme, Beaufsichtigung und Anleitung. Dabei können auch mehrere dieser Punkte zutreffen. Weiterhin ergibt sich ein Zeitaufwand aus der hauswirtschaftlichen Versorgung. Dieser wird auch bei Minderjährigen berücksichtigt. Besonderheiten wie das Zerkleinern von Obst sollte im Punkt Ernährung aufgeführt sein.
    Desweiteren gibt es Beurteilungsrichtlinien zur Feststellung der Alltagskompetenz. Hier ist u. a. auch aggressives oder inadäquates Verhalten enthalten.

    Habt ihr schon die Gutachten miteinander verglichen? Gibt es Verbesserungen zu den Vorgutachten?

    Geht auf jeden Fall in den Widerspruch!

    Ich wünsche euch viel Kraft.

    Gruß Andrea

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      #3
      Hallo Londo,
      ich würde auf alle Fälle auch in Widerspruch gehen.
      hat dein Sohn denn eingeschränkte Alltagskompetenz???? Nachdem was du schilderst, sollten hierfür die Voraussetzungen vorliegen, auch für Pflegestufe I.

      Andrea hat ja schon auf die Unterscheidungen bei der Hilfestellung hingewiesen, dies lässt sich gut mit dem eigenen Pflegetagebuch belegen, das würde ich im Widerspruch auch anführen.

      Kommentar


        #4
        Vielen Dank schon mal für die aufmunternden Worte.

        Ja, eingeschränkte Alltagskompetenz hat er. In den Gutachten hat er sich verbessert - in der Realität aber auch. Ich hoffe, dass es sich nun nicht rächt, dass wir die bisherigen Gutachten immer widerstandslos hingenommen haben. Die haben ihn wohl auch schon zu gut eingeschätzt, nachdem wir uns die Pflegebibel mal gründlich durchgelesen haben...

        Gibt es irgendwo einen Erfahrungsbericht, dass jemand sich ähnlich unbedarft verhalten hat wie wir mit den entsprechenden Konsequenzen?

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          #5
          Hallo Londo, habt ihr denn alle Gutachten vorliegen, um vergleichen zu können? Grundsätzlich wird dort der behinderungsbedingte Mehraufwand ausgewiesen, der über den *natürlichen Hilfebedarf* eines gesunden Kindes hinausgeht. Mit 10 Jahren allerdings darf dann garnichts mehr abgezogen werden, da man dann davon ausgeht, dass ein gesundes Kind so selbstständig ist dass kein Hilfebedarf mehr besteht! Nun weiss ich nicht wann dein Kind Geburtstag hat, aber ihr solltet genau schauen, ob euch nicht nur zuwenig angerechnet wurde, sondern vielleicht auch zuviel abgezogen. Ich empfehle euch, mal in die Pflegefibel hineinzuschauen, die erklärt sehr viel und detailiiert (Download im ersten Beitrag): http://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic7006.html LG, amai

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            #6
            Hallo zusammen,

            als weitere Frage stellt sich uns gerade, ob beim Thema "Ernährung" auch pflegerelevant ist, wenn wir unseren Großen (seit heute 10 Jahre alt), vom Essen abhalten müssen...wir haben auch in der Pflegefibel nur davon gelesen, dass das Füttern, nicht das abhalten vom Essen in die Zeiten anerkannt werden können.
            Da er sich schwierig zügeln kann und eher das Essen zu sich nimmt, das auf der Hüfte landet, wiegt er schon recht viel für einen 10jährigen...
            Gruß

            Londo

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              #7
              Hallo Londo,

              schau mal hier:
              Zusätzliche Betreuungsleistungen für Kinder

              unter Punkt 6:

              ------------------------------------------------------

              6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen

              ..."ab 2 Jahre - Unmäßige bzw. unkontrollierte Nahrungsaufnahme (außerhalb der Mahlzeiten) bei fehlendem Sättigungsgefühl (z. B. Prader-Willi-Syndrom) erfordert erhöhte Beaufsichtigung.

              Komplette Info:
              http://www.pflege-abc.info/pflege-ab...en_kinder.html

              --------------------------------------------------------

              Das scheint also evtl. unter eingeschränkte Alltagskompetenz zu fallen?!

              LG
              Monika

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                #8
                Hallo nochmal,

                @Werner62: eingeschränkte AT in erhöhtem Maße haben wir bzw. unser Sohn, aber danke für den Hinweis.

                @alle: Ich habe gerade woanders gelesen, dass Wiederholungsgutachten im 2. Halbjahr 2016 nicht zulässig sind. Woran wird das denn festgemacht? Der Termin war Ende August. Liegt das an der Beauftragung durch die Pflegekasse? Und wenn ja: Wie kann ich den Zeitpunkt der Beauftragung herausfinden?

                LG

                Londo

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