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Zusätzliche Betreuungsleistungen Änderung ab 2015?

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    Zusätzliche Betreuungsleistungen Änderung ab 2015?

    Mein Vater hat mich bisher jedes Jahr im Zuge der zusätzlichen Betreuungsleistungen (Pflegeleistungen) bei anerkannten
    Betreuungsvereinen (z.B. Lebenshilfe) in Urlaub geschickt.
    Die Rechnungen (ca. 1.000,-- Euro) wurden bisher von der Krankenkasse jedes Jahr erstattet.
    Ab 2015 soll das nun nicht mehr möglich sein.
    Die Kasse bezahlt ab 2015 nur noch höchstens 100,-- Euro pro Monat.
    Wenn ich also im Juli in Urlaub für 1.000,-- Euro fahre, werden nur noch 100,-- Euro erstattet.
    Für 100,-- Euro bekomme ich aber keine Urlaubsreise bezahlt.
    Ist das ok, was die Krankenkasse behauptet, das wäre sehr schade,
    dann muss ich wahrscheinlich zu Hause bleiben.
    Frohe Weihnachten.
    Sarah

    #2
    AW: Zusätzliche Betreuungsleistungen Änderung ab 2

    Hallo Sarah,

    Herzlich willkommen bei uns im INTAKT-Forum und einen guten Austausch wünsche ich dir.

    Eine solche Änderung ist mir nicht bekannt. Allerdings gilt eigentlich schon immer, dass die zusätzlichen Betreuungsleistungen nicht im voraus ausbezahlt werden dürfen. D.h. Man kann nur die Summe verbrauchen, die sich bis zum Zeitpunkt der Leistung angesammelt hat, ein "ansparen" ist weiterhin möglich!

    Guthaben aus nicht verbrauchten zusätzlichen Betreuungsleistungen verfällt weiterhin am 30.6. eines Kalenderjahres. Konkretes Beispiel: wenn im Vorjahr die 100 € für September, Oktober, November und Dezember nicht verbraucht wurden, dann stehen im Januar 400 € Übertrag nicht verbrauchter Leistungen aus dem Vorjahr plus die 100 € Leistung für den Januar = insgesamt 500 € für den Verbrauch zur Verfügung.Diese übertragenen 400 € müssen vorrangig abgerechnet werden, werden sie bis zum 30.6. des Jahres nicht verbraucht, verfallen sie.

    Wenn du im Juli verreisen möchtest kannst du bei 100 Euro Anspruch /Monat maximal 700 € ansparen und für die Reise erstattet bekommen, über die noch entstehenden Leistungen in den nächsten Monaten kann nicht verfügt werden.

    Siehe auch im gemeinsamen Rundschreiben der Krankenkassen zu den leistungsrechtlichen Vorschriften
    http://http://www.gkv-spitzenverband...ege_3-2014.pdf
    :

    3. Leistungsumfang und Zahlung
    (1) Die Pflegekasse erstattet Versicherten mit erheblich eingeschränkter Alltags-
    kompetenz die ihnen entstandenen Aufwendungen für zusätzliche Betreuungs-
    leistungen bis zu den gesetzlichen Höchstbeträgen. Bis zum 30.06.2008 hatten
    Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz einen Anspruch
    auf Erstattung ihrer Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 460,00 EUR
    jährlich. Seit 01.07.2008 haben Versicherte mit erheblich eingeschränkter
    Alltagskompetenz Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen in Höhe von bis
    zu 100,00 EUR monatlich, Versicherte mit in erhöhtem Maße eingeschränkter
    Alltagskompetenz in Höhe von bis zu 200,00 EUR monatlich. Die Leistungsansprüche
    sind als monatliche Ansprüche ausgewiesen, um der Zielsetzung einer regelmäßig
    fortlaufenden Betreuung Ausdruck zu verleihen. Hierbei ist § 41 SGB I maßgeblich,
    wonach Ansprüche auf Sozialleistungen erst mit ihrem Entstehen fällig werden.
    Ein Zugriff auf zukünftig entstehende Leistungsansprüche ist deshalb nicht
    möglich.
    Nicht in Anspruch genommene Beträge für zurückliegende Monate
    können in den Folgemonaten des Kalenderjahres berücksichtigt werden.
    "


    Ich würde die Krankenkasse darauf hinweisen und wenn sie weiter etwas anderes behauptet, auffordern ,dir schriftlich die rechtliche Quelle mitzuteilen , in der etwas anderes steht.

    LG, amai

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      #3
      AW: Zusätzliche Betreuungsleistungen Änderung ab 2

      Hallo Amai, hallo Sarah
      Amai war einfach wieder schneller als ich
      Es gibt 2015 zwar Änderungen, aber nicht so, wie von Dir, Sarah, beschrieben. Die Zusätzlichen Betreuungsleistungen steigen z.B. auf 104 Euro im Monat. Bei Vorhandensein einer Pflegestufe gibt's weitere Änderungen - da aber noch nicht klar ist, wie die Pflegekassen das alles umsetzen (Antragstellung etc.), halte ich mich da etwas bedeckt bisher. Von der Bundesvereinigung Lebenshilfe gibt's eine gute Zusammenfassung der Änderungen, ich versuche mal, das pdf hier zu verlinken/einzufügen ... funktioniert leider nur mit dem Link ... http://www.lebenshilfe.de/wData/down...ungsgesetz.pdf
      Schöne Grüße
      Simone

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        #4
        AW: Zusätzliche Betreuungsleistungen Änderung ab 2

        Liebe Simone Eckenroth,

        vielen Dank für die Ergänzung der neuen Summe ab 2015 und die Verlinkung aller Änderungen im Dokument der Lebenshilfe, die finde ich sehr schön übersichtlich und verständlich.

        LG, amai

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          #5
          AW: Zusätzliche Betreuungsleistungen Änderung ab 2

          danke schön für die Info

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            #6
            AW: Zusätzliche Betreuungsleistungen Änderung ab 2

            Hallo Sarah E.,

            ganz so ist es nicht mit deinem Urlaub. Da du ja erst im Juli in den Urlaub fährst, kannst du die mit ins neue Jahr rübergenommen ZBL`s dazu nehmen und auch die angesparten von Januar bis Juli. Das sind ja alleine schon 700€. Wenn vom alten Jahr nichts über ist, dann muss der Papa etwas drauf legen, so wie beim normalen Urlaub dann vielleicht auch. Ich denke schon, dass er das auch gerne macht. So ein Urlaub tut dir gut und letztendlich dem Papa sicher auch.
            Es ist natürlich etwas ärgerlich, dass man jetzt nicht schon im voraus diese Beträge abrufen kann, denn in der Umsetzung ist das ein ganz schön "dickes" Ding und bereitet vielen große Probleme. Wenn man es aber ganz genau nimmt, ist es so vorgeschrieben. Einige Kassen waren wohl nur sehr großzügig im Umgang damit.
            Ich hoffe, dass du auch nächstes Jahr in den Urlaub mit fahren darfst. Es gibt ja dann auch noch die Urlaubs- und Verhinderungspflege und wie Frau Eckenroth ja schon weiter oben verlinkt hat, noch ne ganze Menge an Verbesserungen.

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              #7
              AW: Zusätzliche Betreuungsleistungen Änderung ab 2

              Ich möchte mich ganz herzlich insbesonders bei Amai und Kirsten für diese wichtigen Informationen bedanken.
              Als Empfängerin von Grundsicherung ist es nicht immer einfach für mich gegen solche Briefe der Krankenkasse zu wehren.
              Ich werde der Kasse nun einen Brief schreiben und sobald die Antwort da ist, werde ich wieder berichten.
              Ein tolles Forum, wo man schon als Neuling so schnell wichtige Informationen bekommt.
              Sarah E.

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                #8
                AW: Zusätzliche Betreuungsleistungen Änderung ab 2

                Hallo und Guten Abend,

                ich habe Euren Dialog gerade erst gelesen und verstehe ehrlich gesagt überhaupt nicht, wie dieses Geld für einen Urlaub des Pflegenden verwendet werden darf/kann. Ich dachte, dass ist für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, die der zu Pflegende durch zertifizierte Betreuer oder Pflegestationen in Anspruch nimmt (sogar unter Vorlage der Abrechnungsbelege), zu verwenden. Habe ich das richtig verstanden, dass die Urlaubsreise direkt mit der Kasse abgerechnet wurde?
                Ich wäre sehr dankbar, wenn mich noch einmal jemand aufklären würde.

                Grüße Susanne

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                  #9
                  AW: Zusätzliche Betreuungsleistungen Änderung ab 2

                  Hallo Susanne,

                  nein, da verstehst du etwas völlig falsch.

                  Sarah ist die zu pflegende Person und ihr Vater die Pflegeperson.

                  Bei solchen betreuten Reisen fällt ausser den eigentlichen Reisekosten für Unterkunft, Reisekosten und Verpflegung ein zusätzlicher Anteil, die sogenannten behinderungsbedingten Mehrkosten für Pflege und Betreuung an. Und genau diese können bei betreuten Reisen, die von zugelassenen Trägern durchgeführt werden, durch die zusätzlichen Betreuungsleistungen abgedeckt werden.

                  Je nachdem was für ein Betreuungsschlüssel notwendig ist - meist von 1:1, 1:2 bis meist bis maximal 1:3 - variieren diese und können weit mehr als die eigentlichen Reisekosten ausmachen (durchaus auch mal mehr als das dreifache).

                  Als Beispiel kannst du dir ja mal die Angebote hier anschauen:
                  http://www.sterntal.de/publikationen...tuell_2015.pdf

                  Und ja, wenn man dem zugelassenen Träger eine Abtretungserklärung unterschreibt, dann werden die Abrechnungsmodalitäten direkt mit der Kasse erledigt .

                  LG, amai

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                    #10
                    AW: Zusätzliche Betreuungsleistungen Änderung ab 2

                    Guten Morgen amai,

                    herzlichen Dank für Deine schnelle und ausführliche Antwort.
                    Ich bin einfach nicht darauf gekommen, dass Sarah die zu pflegende Person ist. Für mich ist das alles noch recht neu und ich bin zufällig auf Euer Forum hier gestoßen.
                    Ich glaube, ich brauche wirklich mal ein bisschen Urlaub.
                    Also, alles Gute und ich wünsche Dir und allen anderen hier noch einen guten Start ins neue Jahr.

                    Liebe Grüße
                    Susanne

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                      #11
                      AW: Zusätzliche Betreuungsleistungen Änderung ab 2

                      Liebe Susanne,
                      schön, dass sich das so einfach aufklären liess.

                      Ich möchte die Gelegenheit gleich nutzen und dich Herzlich Willkommen heißen bei uns im INTAKT-Forum, habe gerade erst gesehen, dass du ganz neu zu uns gefunden hast.

                      Ich wünsche dir einen guten Austausch und hoffe du findest die Informationen, die du suchst. Das Forum ist ja nur ein Teil von INTAKT. Hast du schon unseren umfangreichen Informationsteil entdeckt? http://www.intakt.info/informationen-und-recht/

                      Dort gelangst du auch hin, wenn du oben auf jeder Seite auf "Informationen und Recht" neben dem roten Quadrat klickst.

                      Liebe Grüße,
                      amai

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                        #12
                        AW: Zusätzliche Betreuungsleistungen Änderung ab 2

                        Nach 4 Wochen hat nun die Krankenkasse geantwortet und den Sachverhalt vom 1 Schreiben berichtigt.
                        Bezüglich Ihres Schreibens bestätigen wir Ihnen die zusätzlichen Betreuungsleistungen ab 01.01.15 von mtl. 104,-- Euro.
                        Für Januar können also 104,-- Euro in Anspruch genommen werden. Nehmen Sie für Januar nur 50,-- Euro in Anspruch, erhöht sich im Februar der monatlich auszuschöpfende Betrag auf 158,-- Euro und immer so weiter.
                        Ab Januar 2015 kann dann nicht mehr, wie bisher möglich war, beispielsweise 200,-- Euro gezahlt werden.
                        Dies ist lt. Gesetz § 45 b SGB XI (Sozialgesetzbuch) nicht möglich.

                        Soweit so gut. Was die Krankenkasse aber nicht sagt, wenn z.B. am 31.12.15 500,-- Euro übrigbleiben, bis wann man die im Jahr 2016 verbraucht haben muss.

                        Ihr seht also, man kann mich auch mit bestimmten Organisationen in Urlaub (aber nur in Deutschland) !!! schicken.
                        Dies gilt dann als Betreuung und kann über das Pflegeleistungsergänzungsgesetz abgerechnet werden.
                        Aber Vorsicht !!!
                        Die Betreuung muss bei manchen Krankenkassen im Voraus beantragt werden, so z.B.:
                        Hiermit beantrage ich für das Jahr 2015 Betreungsleistungen usw..............
                        Und ganz wichtig !!! Es geht nicht bei jeder Organisation oder Veranstalter. Es gibt eine Liste beim Landschaftsverband Düsseldorf über die niedrigschwelligen Betreuungsangebote. Es können nur die Organisationen genommen werden, welche auf dieser Liste stehen.
                        Andere werden in der Regel von der Krankenkasse nicht genehmigt.
                        Also vorher bei der Krankenkasse erkundigen, ob die entsprechende Organisation genehmigt wird.
                        Heiliger Bürokratismus, aber es lohnt sich bei über 1.200,-- Euro im Jahr.
                        Vielen Dank noch mal allen, die was zu dem Thema geschrieben haben.
                        Sarah E

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                          #13
                          AW: Zusätzliche Betreuungsleistungen Änderung ab 2

                          Hallo Sarah,

                          eigentlich müssen nur die UVP (Urlaubs- und Verhinderungspflege) sowie die jeweiligen Zeiten für die Kurzzeitbetreuung (Pflege) jedes Jahr neu beantragt werden. Die ZBL'S gehen ja auch automatisch mit ihrem Restguthaben ins neue Jahr rüber und müssen nicht jedes Jahr neu beantragt werden. Das Restguthaben muss dann bis zum 30.06.des folgenden Jahres verbraucht werden.

                          In einigen Bundesländern kann man angeblich mittlerweile sogar die ZBL'S ohne zugelassenen Anbieter abrufen. Vielleicht findet sich ja hier jemand, der da aus eigener Erfahrung uns etwas darüber berichten kann.

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