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Pflegestärkungsgesetz III - Auswirkungen

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    Pflegestärkungsgesetz III - Auswirkungen

    [...] Die Lebenshilfe ist alarmiert, dass künftig Menschen mit Behinderung in ambulant betreuten Wohngemeinschaften statt wie bisher bis zu 1.612 Euro nur noch 266 Euro aus der Pflegeversicherung zur Verfügung stehen sollen. Die Möglichkeiten, ambulant betreut zu leben, werden sich nach Ansicht der Lebenshilfe gerade für Menschen mit hohen Unterstützungsbedarfen dadurch erheblich verschlechtern. [...]
    Quelle und kompletter Text: Kobinet

    #2
    Wenn schwerstbehinderte Menschen beim Teilhabegesetz und anderen Gesetzen weiterhin nicht berücksichtigt werden, besteht zunehmend die Gefahr, dass die Betroffenen künftig wieder gegen den Status „Pflegefall“ kämpfen müssen.
    Quelle: ElerbeKi (August 2015)


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      #3
      Hallo Inge,
      mein Sohn hat eine eingeschränkte Alltags Kompetenz und wird von uns zu Hause gepflegt.Habe aber auch jemanden der std weise kommt.Habe ich es so richtig verstanden, Dieses Geld wird gekürzt?1.612 € ?
      Lg Wintersonne

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        #4
        hallo Wintersonne,
        ich verstehe das so, das diese Kürzung für Bewohner von ambulant betreuten Wohngemeinschaften gilt. So steht dies im Text.

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          #5
          Hallo zusammen,

          ZITAT:
          ..."(Berlin) - Es war bereits eine große Enttäuschung: Viele Menschen mit Behinderung leben in Wohnstätten und sind dort auch in Zukunft von Pflegeversicherungsleistungen weitgehend ausgeschlossen. Jetzt will die Bundesregierung diese Diskriminierung nun noch auf eine Vielzahl von ambulant betreuten Wohngemeinschaften ausweiten. Das ist absolut inakzeptabel, so die Auffassung des BeB und anderer Fachverbände für Menschen mit Behinderung."....

          (ZITATENDE)

          http://www.verbaende.com/news.php/Be...I-vor?m=110737

          Das zum Thema "Verbesserungen".....
          .....es werden also noch mehr behinderte Menschen von Pflegeversicherungsleistungen ausgeschlossen


          LG
          Monika

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            #7
            Laut Gutachten verstößt Sonderregelung für pflegebedürftige Menschen in Behinderteneinrichtungen gegen Grundgesetz und UN-BRK

            Im Auftrag des Landeswohlfahrtsverbands Hessen hat Prof. Dr. Felix Welti im September 2016 ein Gutachten erstellt, in dem er die Vereinbarkeit der Sonderregelung der Pflegeversicherung in Wohneinrichtungen für behinderte Menschen nach §§ 36 Abs. 1 Satz 2, 43a SGB XI und die Einschränkung des Wahlrechts zwischen Behinderteneinrichtungen und Pflegeeinrichtungen nach § 55 SGB XII mit dem Grundgesetz und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) untersucht. Welti kommt darin zu dem Schluss, dass die Sonderregelung gegen das Grundgesetz und die UN-BRK verstößt. [...]
            Quelle, kompletter Text und Link zum Gutachten von Prof. Welti: Reha-Recht

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              #8
              Hallo zusammen,

              hier gibt es auch eine Zusammenfassung des Gutachtens von Prof. Welti:

              http://www.lwl.org/pressemitteilunge...agen/13162.pdf

              Lg
              Monika

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                #9
                Hallo zusammen,

                ------------------------------------------------------------------------------------
                Mittwoch, 21. September 2016

                Wenn die Leistungen einer Teilkaskoversicherung für bestimmte Menschen mit Behinderungen
                kleingeschreddert werden, obgleich doch alle Menschen gleich sein sollten

                Von Stefan Sell

                Kompletter Beitrag:
                http://aktuelle-sozialpolitik.blogsp...16/09/203.html

                ------------------------------------------------------------------------------------

                LG
                Monika

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                  #10

                  Eine Frage hätte ich und würde diese Frage, zu meinem eigenen Verständnis, auch gerne vom Bezirk Unterfranken beantwortet haben:

                  Wenn der Zuschuss, bzw. Anteil der Pflegeversicherung von 266€€ auf 1612€€ als Kostenanteil im Monat steigen würde, bliebe es dann auch seitens des Bezirk beim vorhandenen Anteil der Eingliederungshilfe? Oder würde der Bezirk am Ende seine Leistungen um diesen gestiegenen Anteil kürzen und die Ausgangslage für Betroffene wäre die Gleiche, bzw. können wir weiterhin nicht von Teilhabe in Einrichtungen der Behindertenhilfe in Unterfranken reden?

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                    #11
                    Im Pflegestärkungsgesetz werden wir Pflegenden Angehörigen weiter unter dem Mindestlohn abgespeist, daher habe ich eine Petition an die Bundesregierung gestartet

                    https://www.openpetition.de/petition...de-angehoerige

                    bitte unterschreibt und verbreitet die Petition. Wir als pflegende Angehörige leisten den größten Anteil in der Pflege und bei der Alltagskompetenz

                    Danke Heidi

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                      #12
                      Hallo zusammen,

                      -----------------------------------------------

                      Lebenshilfe fordert:
                      Menschen mit Behinderung nicht in Pflegeheime abschieben!


                      Öffentliche Anhörung zum Dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III)
                      am 17. Oktober


                      ..."Berlin. Durch das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) drohen
                      Menschen mit Behinderung erhebliche Benachteiligungen."....

                      Komplette Info:
                      https://www.lebenshilfe.de/de/presse...php?listLink=1

                      ----------------------------------------------

                      LG
                      Monika

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                        #13
                        Hallo zusammen,

                        ---------------------------------------------

                        Erscheinungsdatum: 17.10.2016

                        Quelle: juris Logo

                        Experten für Änderungen an Pflegegesetz

                        Die Gesundheitsexperten warnten anlässlich einer öffentlichen
                        Anhörung des Gesundheitsausschusses am 17.10.2016 in Berlin
                        vor allem vor drohenden Verschlechterungen für Behinderte und
                        verlangen Nachbesserungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung
                        für ein drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III).

                        So würden pflegebedürftige Behinderte durch die geplante
                        Leistungskonkurrenz von Pflege und Eingliederungshilfe deutlich
                        schlechter gestellt......

                        Kompletter Beitrag:

                        https://www.juris.de/jportal/portal/...enachricht.jsp

                        --------------------------------------------

                        LG
                        Monika

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                          #14
                          Umstellung der Leistungen der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2017: Bescheide genau prüfen und Widerspruchsfrist beachten!

                          Wer Leistungen der Pflegeversicherung erhält, bekommt in diesen Tagen Post von seiner Pflegekasse. Zur Umstellung auf das neue System der fünf Pflegegrade verschicken die meisten Pflegekassen im Laufe des Dezember die Bescheide, aus denen sich die konkrete Überleitung und die individuellen Ansprüche ab 1. Januar 2017 ergeben. Diese Bescheide sollten umgehend genau geprüft werden, denn von ihnen hängt der lebenslange Besitzstandsschutz ab.
                          Quelle und ausführlicher Text: Lebenshilfe e.V.

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                            #15
                            Hallo zusammen,

                            hier gibt es eine aktuelle Info:

                            RECHT & PRAXIS


                            Pflegereform 2017

                            Kompakt und gut erklärt:
                            Kurzübersicht zu den Neuregelungen

                            von Katja Kruse ist Referentin für Sozialrecht beim bvkm.
                            http://bvkm.de/wp-content/uploads/Ne...llung-bvkm.pdf

                            Auf Seite 2:
                            ..."Pflegesachleistung bedeutet, dass professionelle Pflegekräfte die Versorgung übernehmen. Dies geschieht in der Regel durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst. Wie bisher umfasst die Sachleistung körperbezogene Pflegemaßnahmen (wie zum Beispiel Unterstützung beim Duschen) und Hilfen bei der Haushaltsführung (wie beispielsweise Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung).
                            Neu ist, dass auch pflegerische Betreuungsmaßnahmen – wie zum Beispiel die Unterstützung bei Hobby und Spiel oder die Begleitung zu Spaziergängen in der näheren Umgebung – als gleichwertige und regelhafte Leistungen von der Sachleistung umfasst sind.".....


                            LG
                            Monika

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                              #16
                              Liebe Eltern,
                              danke für das fleißige Zusammentragen von Infos und die gegenseitige Information hier im Forum!

                              Ich verlinke hier mal zu unseren aktuellen Infoseiten über die Leistungen der Pflegeversicherung:
                              http://www.intakt.info/informationen...eversicherung/

                              LG
                              Volker
                              Volker
                              Ehemaliger Forumadministrator , INTAKT-Referent

                              Kennst du schon die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung? Hier findest du einen Überblick und Infos: Leistungen der Pflegeversicherung

                              Wir freuen uns über Leute, die bei INTAKT mitmachen möchten. Schreib mir und erfahre mehr.

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