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Wie kann ich die Kurzzeitpflege nutzen?

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  • lleon
    antwortet
    Hi Annalisa,

    nein, den Betreuer kann man nicht für eine Individualreise aus der Kurzzeitpflege bezahlen. Die Kurzzeitpflege ist dafür vorgesehen, in einer stationären Einrichtung eine Zeit lang sich pflegen zulassen, weil man zuhause nicht zurechtkommt. Der Betreuer lässt sich aber für die Individualreise aus der Verhinderungspflege finanzieren. Die Verhinderungspflege beträgt 1612 Euro im Jahr.

    LG, LLEON
    INTAKT ist eine Internetplattform für Eltern von Kindern mit Behinderung. Wir wollen Ihnen eine Unterstützung bei der Bewältigung Ihres Alltags sein.

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  • Annalisa
    antwortet
    Hallo Simone,

    danke für die Information.
    Warum hat mir die Dame von der Krankenkasse diese Information nicht mitgeteilt? Sie hat sich extra informiert und mich dann einen Tag später nochmals angerufen.
    Ich sag ja, die "Fachleute" leiden am Halbwissen-Syndrom. Man, das nervt. Eigentlich sollen die mich aufkären, aber immer ist es das Gleiche Spiel: Ich muss mich kundig machen, damit ich dann die "Fachleute" aufklären kann.
    Verkehrte Welt.

    Viele Grüße

    Annalisa

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  • Simone Eckenroth
    antwortet
    Hallo,

    ja, das ist korrekt - wird allerdings die KP auf die VP (Verhinderungspflege) "umgelegt", gelten die Vorschriften für die VP. Würde ja sonst keinen Sinn machen ...

    Viele Grüße
    Simone

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  • Annalisa
    antwortet
    Hallo,

    ich habe nun die Info erhalten, dass die Kurzzeitpflege einrichtungsgebunden ist und betreute Individualreisen nicht über die Kurzeitpflege abgerechnet werden dürfen.
    Ist die Information korrekt?

    Viele Grüße

    Annalisa

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  • Annalisa
    antwortet
    Hallo Simone,

    ja, ich werde bei der Pflegekasse nachfragen, wollte mich hier aber erst einmal erkundigen, damit ich im Bilde bin, wenn ich mit denen in eine Diskussion gehe, denn oftmals leiden die zuständigen Stellen unter dem "Halbwissen- oder Fragezeichen-im-Kopf-Syndrom".

    Viele Grüße

    Annalisa

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  • Simone Eckenroth
    antwortet
    Hallo Annalisa,

    seit diesem Jahr kann die Hälfte der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege "umgebucht" werden, das wären nochmal 806 Euro. Falls nicht schon passiert: frag mal bei der Pflegekasse nach, geht in der Regel unproblematisch.

    Schöne Grüße
    Simone

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  • Annalisa
    antwortet
    Hallo Simone,

    danke für deine Antwort.
    Die Verhinderungspflege benötigen wir dringend im Alltag. Davon können wir keine Betreuung auf Reisen bezahlen, da wir sonst nicht über das Jahr kommen.
    Daher war meine Frage, ob wir die Kurzzeitpflege auch für Individualreisen nutzen können.
    Der Betrag verfällt nämlich Jahr für Jahr.

    Viele Grüße

    Annalisa

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  • Simone Eckenroth
    antwortet
    Hallo Annalisa,
    über Kurzzeitpflege hat Inge ja schon alles gesagt. Individuelle Betreuung kann über Verhinderungspflege abgerechnet werden - Näheres auch dazu im Infobereich.
    Schöne Grüße!

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  • Inge
    antwortet
    Hallo Annalisa,

    In der Regel erfolgt die Kurzzeitpflege in speziellen Kurzzeiteinrichtungen. Wenn die Pflege in einer von den Pflegekassen zur Kurzzeitpflege zugelassenen Pflegeeinrichtung nicht möglich ist oder nicht zumutbar erscheint, kann bei Kindern unter 18, die zu Hause gepflegt werden, die Kurzzeitpflege auch in geeigneten stationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen und anderen geeigneten stationären Einrichtungen durchgeführt werden.
    Quelle und weitere Infos gibt es im Infobereich von Intakt unter Kurzzeitpflege

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  • Annalisa
    hat ein Thema erstellt Wie kann ich die Kurzzeitpflege nutzen?

    Wie kann ich die Kurzzeitpflege nutzen?

    Hallo,

    mein Sohn möchte alleine mit seinem Betreuer für eine Woche verreisen.
    Gruppenreisen kann ich über die Kurzzeitpflege finanzieren, aber wie sieht es mit einer Individualreise aus? Kann ich den Betreuer über die Kurzzeitpflege bezahlen?

    Viele Grüße

    Annalisa

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