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sammyboy

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    sammyboy

    Hallo an alle! Bin die Neue.
    Meine erste Frage ist dieses Forum nur für Kinder mit Behinderung und Pflegebedürftigkeit oder auch für alle mit Behinderung?????
    Vielen Dank sammyboy

    #2
    Hallo Sammyboy, schön dass du zu uns gefunden hast. Das INTAKT-Forum ist auch für Menschen mit Behinderung, also nicht nur für Eltern von Kindern mit Behinderung, obwohl die meisten hier natürlich Eltern sind. Stell doch einfach mal dein Anliegen vor und lass dich überraschen, wie dir hier geholfen wird.
    Viele Grüße
    Volker
    Zuletzt geändert von Volker; 10.05.2016, 09:43.
    Volker
    Ehemaliger Forumadministrator , INTAKT-Referent

    Kennst du schon die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung? Hier findest du einen Überblick und Infos: Leistungen der Pflegeversicherung

    Wir freuen uns über Leute, die bei INTAKT mitmachen möchten. Schreib mir und erfahre mehr.

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      #3
      Hallo sammyboy,
      herzlich Willkommen bei Intakt.
      Magst du nicht etwas mehr über dich erzählen??
      lg

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        #4
        Hallo Volker,Hallo patiko

        Vielen Dank für Eure nette Begrüßung!
        Das ist meine Dritte Ehe( Erste verstorben, Zweite nach Zwanzig Jahren mit Gewalt gesch.)Jetzt seit 6 Jahren sehr glücklich verheiratet. Wohne seit 2014 Niedersachsen,Umzug musste nach 14 Jahren wegen Eigenbedarf sein.Haben hier ein Haus mit zwei Wohnungen.Da ich aus erster Ehe einen 40 Jahren alten Lernbehinderten Sohn habe kenne ich mich etwas aus mit den Ämtern aber jetzt bin an meiner grenze angelangt. Mein Mann hat eine 23 Jahre alte Tochter,welche Borderline hat und bei uns in der Dachgeschoss Wohnung wohnt.Gesetzliche Betreung haben mein Mann und ich aber was mit der Pflegekasse ist nicht von dieser Welt. Mein Mann ist EM-Rentner und es wurde Pflegestufe beantragt auch für meine Stieftochter. Beide Anträge abgelehnt. Wiederspruch eingelegt,Stieftochter bekommt nun Pflegestufe 0. Bei meinem Mann wieder abgelehnt,wieder Wiederspruch eingelegt,wieder abgelehnt.Jetzt sollte Klage eingereicht werden??? Bei dem ersten Gutachter fehlten genau 12 Min. also 1x Duchen bei der zweiten fehlen genau 15Min. Ich führe Tagebuch und komme auf einen durch schnitt pro Tag von 47Min. ohne Haushalt. Mein Mann brauch hilfe beim WC gang ,Anziehen und so weiter. Hilfestellung vom Bauch abwärts. Jetzt meine frage; Kann man ohne Anwalt Klage einreichen oder besser mit Anwalt??( Info Wir haben schon mit Anwalt eine Klage beim Sozialgericht wegen nicht Anerkennung der Wohnung von meiner Stieftochter laufen.)Der Arzt von Stieftochter war heute der ansicht Stieftochter müßte auch Pflegestufe Eins bekommen. Wer kann mir Ratschläge in dieser Angelegenheit geben oder Tips???
        Vielen Dank Sammyboy

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          #5
          Hallo sammyboy,
          leider geht es bei der Bemessung der Pflegestufe um der Aufwand (mag das Wort in dem Zusammenhang gar nicht!!!!!), den man mit der zu pflegenden Person hat, und dazu leider auch bestimmte Zeitrahmen -> passt mir auch nicht.....
          Mein Sohn hat Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Patrick (atypischer Autist) ist zwar selbstständig, braucht aber Tagesstrukturen und hierbei Beaufsichtigung und Anleitung.

          Die Alltagskompetenz könnte bei deiner Stieftochter relevant sein und wurde möglicherweise zu wenig berücksichtigt.
          Am Besten ist immer, alles genau aufschreiben, und wie du es ja schon gemacht hast, die Ärzte befragen.
          Auch die Lebenshilfe bietet Beratung für pflegende Angehörige an, die haben sicher auch noch einige Tipps

          Aus den Zeilen über deinen Mann lese ich so raus, das einiges an Unterstützung nötig ist.
          Ich würde bei der Klage auf alle Fälle einen Anwalt (der sich damit auch auskennt) zu Rate ziehen.

          ​lg

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            #6
            Hallo patiko
            Vielen Dank für deine Antwort,die Angelegenheit mit meinem Mann übernimmt unser Rechtsanwalt,welchen wir schon in Sachen JC haben.Dieser hat einige Unstimmigkeiten festgestellt.
            Auch hat Er bei meiner Stieftochter gemeint die Einstufung sei Fehlerhaft.
            L:G. sammyboy

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              #7
              hallo sammyboy,
              dann drücke ich euch die Daumen, das sich alles zufriedenstellend und in eurem Sinne klärt.

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