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Muss das Pflegegeld bei der BFA gemeldet werden?

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    Muss das Pflegegeld bei der BFA gemeldet werden?

    Ich bin in Pflegestufe 1 und habe private pflege von meiner Nachbarin.

    Ich bekomme monatlich 235 Euro und bezahle ihr monatlich 235 Euro als Pflegegeld.

    Sie hat eine gute Rente und bekommt zusätzlich Witwenrente von ihrem verstorbenen Mann.

    Beim Finanzamt muss sie das zusätzliche Einkommen nicht melden, aber muss sie dieses bei der BFA melden???

    Wenn ja, hat sie dadurch Abzüge von ihrer Rente???

    #2
    AW: Muss das Pflegegeld bei der BFA gemeldet werde

    Hallo!

    Eine Meldepflicht könnte m. E. unter Umständen bestehen - das sollte aus den Rentenbescheiden entnehmbar sein. Sicherheitshalber würde ich zu einer Meldung an die zuständige Rentenversicherung raten.

    Zitat von berty Beitrag anzeigen
    Wenn ja, hat sie dadurch Abzüge von ihrer Rente???
    Ob im konkreten, individuellen Fall eine Anrechnung auf eine der Renten erfolgt, kann ich mangels Sachkenntnis und Befugnis nicht feststellen.

    Allgemein gilt für die Anrechnung von erhaltenem Entgelt für erbrachte Pflege im Regelfall:
    Nein, wenn eine reguläre Altersrente bezogen wird (keine Anrechung von zusätzlichem Einkommen).
    Nein, wenn eine vorzeitige Altersrente bezogen wird gem. § 34 Abs. 2 Nr. 1 SGB VI unter den dort genannten Voraussetzungen.
    Nein, wenn eine Rente wegen Erwerbsminderung bezogen wird gem. § 96a Abs. 1 Nr. 1 SGB VI unter den dort genannten Voraussetzungen.
    Ebenfalls nein, wenn eine Witwen- / Witwerrente bezogen wird gem. § 97 SGB VI i. V. m. § 18a Abs. 2 Satz 2 SGB IV (sic!) unter den dort genannten Voraussetzungen.

    Zu den jeweils genannten Voraussetzungen gehört in erster Linie, dass vom zu Pflegenden nicht mehr Geld bezahlt wird, als Anspruch auf Pflegegeld besteht.

    Individuelle Auskünfte zum konkreten Einzelfall kann ein Rentenberater oder die zuständige Rentenversicherung erteilen.


    Gruß,

    Daniel
    Zuletzt geändert von Daniel; 25.08.2014, 18:21.

    Kommentar


      #3
      AW: Muss das Pflegegeld bei der BFA gemeldet werde

      Hallo,

      BfA gibt es schon seit 2005 nicht mehr.
      Die Hinzuverdienst-Grenzen stehen normalerweise im Rentenbescheid.

      Kommentar

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