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Kostenerstattung für Ferientreff der Lebenshilfe

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    Kostenerstattung für Ferientreff der Lebenshilfe

    Guten Tag,

    unser Sohn 13, GdB 70% G und B haben wir für eine Woche beim Ferientreff bei der Lebendshilfe angemeldet.

    Wo kann ich die Kosten dafür geltend machen?
    Was habn wir für die Zukunft für Möglichkeiten in Bezug mit Betreuung und Kostenübernahme?Wo geltend machen?
    Wir haben da nicht die gegingste Ahnung was unserem Sohn da zusteht.

    Machen bisher nur steuerlich was.

    Danke für Antworten.

    #2
    AW: Kostenerstattung für Ferientreff der Lebenshil

    Hallo Sunny,

    hat dein Sohn eine Pflegestufe? Wenn ja, hat er auch Anspruch auf die zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45 a/B wegen eingeschränkter Alltagskompetenz?

    Wenn ja, wäre eine Abrechnung über Verhinderungspflege oder wenn die Ferienbetreuung der Lebenshilfe als niedrigschwelliges Betreuungsangebot anerkannt ist über die zusätzlichen Betreuungsleistungen möglich.

    Normalerweise wissen die Leute von der Lebenshilfe aber eigentlich ganz gut Bescheid über die Abrechnungsmöglichkeiten und beraten auch.

    Falls ihr keine Pflegestufe und keinen Anspruch auf die zusätzlichen Betreuungsleistungen habt bleibt nur es bei der Steuererklärung mit anzugeben.
    Beim Jugendamt/Sozialamt gibt es die Möglichkeit von Zuschüssen für Freizeiten bzw. Ferien, die aber meist einkommensabhängig gewährt werden oder auch nicht.

    Einen Überblick über rechtliche Ansprüche und Hilfen findest du im umfangreichen Infoteil von INTAKT :
    http://www.intakt.info/informationen-und-recht/

    Einen guten Überblick über mögliche Ansprüche und Hilfen findest du hier in dieser Broschüre des BVKM:
    Mein Kind ist behindert, diese Hilfen gibt es:
    http://www.bvkm.de/recht/rechtsratge..._behindert.pdf

    LG, amai

    Kommentar


      #3
      AW: Kostenerstattung für Ferientreff der Lebenshil

      Danke für die Antwort.
      Er hat keine Pflegestufe. Es wird auch schwer werden, eine zu bekommen.
      Bleibt uns wie beschrieben nur über die Einkommenssteuer was zu machen.

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