Hallo an alle,
können die zusätzlichen Betreuungsleistungen über einen Dienst mit der Krankenkasse abgerechnet werden, wenn diese Leistung von der Tante des Kindes erbracht werden.
Ich weiß, dass es bei der Verhinderungspflege keine Verwandten sein dürfen, aber wie ist es, wenn der Dienst dazwischen geschaltet ist?
Wo kann man das im Gesetz nachlesen?
Danke
können die zusätzlichen Betreuungsleistungen über einen Dienst mit der Krankenkasse abgerechnet werden, wenn diese Leistung von der Tante des Kindes erbracht werden.
Ich weiß, dass es bei der Verhinderungspflege keine Verwandten sein dürfen, aber wie ist es, wenn der Dienst dazwischen geschaltet ist?
Wo kann man das im Gesetz nachlesen?
Danke