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Kürzung der Rentenbeiträge

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    Kürzung der Rentenbeiträge

    Hallo miteinander,

    meine Pflegekasse hat die Beiträge zur Rentenversicherung wegen "Überzahlungen" gekürzt. Wir haben das nur durch den Brief der Rentenversicherung bemerkt, dort nachgefragt und diese pauschale Auskunft erhalten.
    Eine Nachricht von Seiten der Pflegekasse gab es nicht. Darf das sein??

    #2
    AW: Kürzung der Rentenbeiträge

    Hallo Gero,
    was bitte ist "Überzahlung"? Ohne Ansage geht gar nicht, ich würde sofort nachfragen.
    Liebe Grüße
    Hildegard

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      #3
      AW: Kürzung der Rentenbeiträge

      Hallo!

      Den Begriff "Überzahlung" könnte ich mir allenfalls so erklären, als dass in der Vergangenheit vielleicht versehentlich ein zu hoher Beitrag eingezahlt worden ist.
      Selbst wenn dies so sein sollte, kann man durchaus verlangen, dass die Pflegekasse eine Rechnung vorlegt, wie sich diese "Überzahlung" zusammensetzt und wie man gedenkt, diese zu korrigieren -> Stichwort: Auskunftspflicht (§ 15 SGB I u. a.)

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        #4
        AW: Kürzung der Rentenbeiträge

        Hallo Gero,

        normalerweise ist die Kasse verpflichtet, dir jedes Jahr eine Bescheinigung der gezahlten Rentenbeiträge für deine Pflege zuzuschicken.
        Dort ist auch die Höhe der gezahlten Beträge zu entnehmen. Wenn du die bisher nicht bekommen hast unbedingt nachfordern und auch eine Erklärung, wann, was und wieviel angeblich "überzahlt" wurde.

        Hier findest du eine Broschüre der Rentenversicherung, in der noch mal ganz ausführlich zur Rentenversicherungspflicht für Pflegende informiert wird und auch eine Berechnungsformel für die Höhe der Beiträge steht:
        http://www.deutsche-rentenversicheru...FFA942B4.cae02

        LG, amai

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          #5
          AW: Kürzung der Rentenbeiträge

          Hallo miteinander,

          vielen Dank für die Infos. Wir haben seit ca. 12 Jahren die Pflegezeiten aufgeteilt: 2/3 Mutter (Teilzeit berufstätig) und 1/3 Vater (tageweise Saisonarbeit). Die "Entgeltbescheinigungen" kamen in den letzten Jahren immer später, aber sie waren plausibel. Auch die Höhe der bisherigen Beitragszahlungen war immer nachvollziehbar. Es könnte sein, dass die Tage der Saisonarbeit als Pflegezeit abgezogen wurden, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Beitragszahlungen deshalb gleich halbieren.
          Und außerdem heißt es in der Broschüre, die amai eingestellt hat:
          Sie sind neben der Pflege regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig oder überschreiten die 30-Stunden-Grenze nur kurzfristig.
          Bei 50 Tagen im Jahr (nicht zusammenhängend) kann man doch nicht von langfristig sprechen, oder? Außerdem macht es mich wütend, dass die Beitragszahlung ohne eine Information an den Betroffenen einfach gekürzt wird.
          Aber egal, morgen geht ein Brief an die Pflegekasse mit der Bitte um Stellungnahme und die Berechnung der Beitragszahlungen.

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            #6
            AW: Kürzung der Rentenbeiträge

            Hallo Gero,

            schau mal, hier habe ich eine Seite gefunden, wo ich ganz gut mit klar kam. Vielleicht hilft es dir auch weiter.

            http://www.pflegebalance.de/wp-conte...her-Pflege.pdf

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              #7
              AW: Kürzung der Rentenbeiträge

              Hallo miteinander,

              Kirsten, danke für die Info. Besonders auf Seite 2 unten (die Passage zur PS III) ist sehr interessant.

              Heute kam ein Brief der PK, dass die Beitragszahlungen (2/3 Mutter - 1/3 Vater) aufgrund einer falschen Eingabe ins System in der Vergangenheit falsch berechnet wurden. Das Entgelt für den Vater wäre nicht anteilig, sondern voll berechnet worden. Dadurch hätte es eine Überzahlung von Rentenbeiträgen gegeben.
              Jetzt wurden aber auch die Rentenbeiträge der Mutter ohne Begründung gekürzt.
              Keine Aufstellung, wann die mutmaßliche Überzahlung entstanden sein soll und wie hoch sie gewesen sein soll.
              Und zum Schluss noch der nette Abschluss "Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern!"
              Irgendwie fühle ich mich da schon etwas vergackeiert

              Wie sehen Eure Renten-Infos aus? Sind dort auch nur die Beiträge und der Abgabegrund aufgeführt?

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                #8
                AW: Kürzung der Rentenbeiträge

                Zitat von gero Beitrag anzeigen
                Heute kam ein Brief der PK, dass die Beitragszahlungen (2/3 Mutter - 1/3 Vater) aufgrund einer falschen Eingabe ins System in der Vergangenheit falsch berechnet wurden. Das Entgelt für den Vater wäre nicht anteilig, sondern voll berechnet worden. Dadurch hätte es eine Überzahlung von Rentenbeiträgen gegeben.
                Jetzt wurden aber auch die Rentenbeiträge der Mutter ohne Begründung gekürzt......Wie sehen Eure Renten-Infos aus? Sind dort auch nur die Beiträge und der Abgabegrund aufgeführt?
                Hallo,

                Du schreibst in einem Beitrag, die bisherigen Bescheinigungen wären plausibel gewesen. Dann verstehe ich nicht, wieso jetzt die Zahlungen bspw. beim Vater versehentlich zu hoch gewesen sein sollen.

                Wie hoch waren denn die Zahlungen bisher Mutter / Vater (beitragspflichtige Einnahmen) und
                wie hoch ist die tatsächliche Pflegezeit pro Woche Mutter /Vater??
                für welchen Zeitraum wurden denn die Beiträge überhaupt gekürzt?

                LG Michael
                Zuletzt geändert von MichaelK; 02.08.2014, 17:02.

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                  #9
                  AW: Kürzung der Rentenbeiträge

                  Hallo Michael,

                  Zitat von MichaelK Beitrag anzeigen
                  Wie hoch waren denn die Zahlungen bisher Mutter / Vater (beitragspflichtige Einnahmen)
                  ist das das Entgelt, das auf der Bescheinigung steht? Für 2012 waren es bei der Mutter 25.200 und beim Vater 12.600 EUR.

                  wie hoch ist die tatsächliche Pflegezeit pro Woche Mutter /Vater??
                  bei der Einführung der Pflegeversicherung hatten wir eine "Bestandsaufnahme" gemacht und sind auf mehr als 40 Wochenstunden gekommen.

                  für welchen Zeitraum wurden denn die Beiträge überhaupt gekürzt?
                  keine Ahnung. Die Pflegekasse hat eine pauschale Erklärung (vielleicht waren wir ja nicht die Einzigen) abgegeben und es nicht für nötig gefunden, das genauer aufzuführen.

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                    #10
                    AW: Kürzung der Rentenbeiträge

                    Hallo Gero,

                    bei zutreffenden ü. 40 Wochenstunden sowie Pflegestufe III sind bei der Aufteilung

                    Mutter 2/3 = mind. 28 h und
                    Vater 1/3 = 14 bis unter 21 h die beitragspflichtigen Einnahmen von

                    Mutter = 25 200 EUR und
                    Vater = 12 600 EUR

                    völlig in Ordnung. Offensichtlich liegt also keinerlei Falschberechnung (Überzahlung) vor.
                    Gesetzl. Grundlage ist § 166 SGB VI. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__166.html

                    LG Michael
                    Zuletzt geändert von MichaelK; 03.08.2014, 12:34.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Kürzung der Rentenbeiträge

                      Hallo Michael,

                      wenn die gepflegte Person eine Pflegezeit von 54 Stunden pro Woche hat, werden diese 54 Stunden dann komplett angerechnet, wenn man sich die Pflege teilt? Also jeweils 27 Stunden pro Pflegeperson?

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                        #12
                        AW: Kürzung der Rentenbeiträge

                        Hallo Rosinante,

                        hier gibt es ab Seite 15 Beispiele dazu:
                        ---------------------------------------------------------------------------------------
                        z.B. Beispiel auf Seite 16:

                        Beispiel: Gleichmäßige Aufteilung
                        Zwei Schwestern (Angelika und Bettina) teilen sich die nicht erwerbs
                        mäßige Pflege ihrer schwer pflegebedürftigen Mutter (Pflegestufe II). Der
                        Pflegebedarf beträgt 30 Stunden pro Woche. Beide pflegen ihre Mutter
                        jeweils 15 Stunden pro Woche.
                        *
                        Ergebnis: Beide Schwestern können rentenversicherungspflichtig sein,
                        weil sie die Pflegebedürftige jeweils mindestens 14 Stunden wöchentlich
                        pflegen.

                        Komplette Info:
                        https://www.deutsche-rentenversicher...gepersonen.pdf

                        --------------------------------------------------------------------------------------------------

                        Liebe Grüße
                        Monika

                        Kommentar

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