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Widerspruch zurückziehen?

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    Widerspruch zurückziehen?

    Hallo ich habe ein Problem und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.
    Ich hatte im Oktober die Pflegestufe für meine Tochter Hanna beantragt. Hanna hat das Down-Syndrom und ist jetzt 18 Monate alt. Das erste Gutachten wurde abgelehnt. Wir haben dann fristgerecht Widerspruch eingelegt. Vor 3 Wochen war das erneute Gutachen und die Pflegestufe ging durch. Das ist ja erstmal sehr schön. Aber: Die Gutachterin meint , dass das erste Gutachten so angebracht war und das erst ab jetzt Pflegbedürftigkeit besteht, und somit nicht rückwirkend bezahlt werden soll. Die Krankenkasse schreibt jetzt, ob wir den Widerspruch aufrecht erhalten wollen oder ihn zurückziehen. Ich weiß wirklich nicht was ich da am besten machen soll.
    Lg

    #2
    AW: Widerspruch zurückziehen?

    Hallo Chablo,

    schau mal hier steht-

    http://www.pflege-abc.info/pflege-ab...en_kinder.html

    Das Kind wird bei der Begutachtung zur Feststellung der Pflegestufe mit einem gesunden Kind gleichen Alters verglichen. Dabei legt der MDK eine sogenannte "Entwicklungstabelle" zugrunde, in der nach Körperpflege, Ernährung und Mobilität der Pflegeaufwand für ein gesundes Kind in Minuten pro Tag, eingeteilt nach Lebensalter, erfasst ist.

    In dieser Pflegegeldfibel (ca. ab Seite42)wird es auch sehr gut erklärt-

    http://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic7006.html

    Ich kenne mich bei Kinder nicht aus aber ich weis das es je nach Alter Abzugszeiten gibt.Vielleicht seid ihr bei der Neubegutachtung in andere Abzugszeiten gerutscht?

    In der Pflegegeldfibel gibt es dazu eine Tabelle.

    Liebe Grüße
    Monika

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      #3
      AW: Widerspruch zurückziehen?

      Vielen Dank für die schnelle Antwort.
      Ja ich glaube auch, dass die Zeiten mit 18 Monaten nochmal anders berechnet werden.
      Die eingeschränkten Alltagskompetenzen wurden auch nicht anerkannt. Hanna schreit häufig ohne Grund und hat auch keinen richtigen Tag-Nacht-Rythmus. Aber ich denke das werde ich zu einem späteren Zeitpunkt nochmal beantragen.
      Lg Charlotte
      Zuletzt geändert von Chablo; 19.02.2014, 12:20.

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        #4
        AW: Widerspruch zurückziehen?

        Hallo Charlotte,

        Informationen für zusätzliche Betreuungsleistungen bei Kinder findest Du in folgenden Link ganz unten-

        http://www.pflege-abc.info/pflege-ab...en_kinder.html

        Viele Grüße
        Monika

        Kommentar


          #5
          AW: Widerspruch zurückziehen?

          Hallo Chablo,
          die Abzugszeiten ändern sich nach dem ersten Jahr schon erheblich, so könnte es wirklich sein, dass ihr erst später in die Pflegestufe hereingerutscht seid, weil weniger Abzugszeiten abgerechnet werden vom Pflegeaufwand. Da müsste man genau gucken was wann an Zeiten festgestellt wurde im MDK-Gutachten.

          Zu den zusätzlichen Betreuungslesitungen hier erst einmal die offiziellen Punkte , die für die Ermittlung zählen:
          http://www.mds-ev.de/media/pdf/Richt...Endfassung.pdf

          In den offiziellen Begutachtungsrichtlinien für eine Plfegestufe wird in einem Kapitel ganz speziell mit Beispielen auf die Begutachtung der zusätzlichen Betreuungsleistungen bei Kindern eingegangen, es lohnt sich das auch noch einmal nachzulesen ab Seite 81ff, Punkt E 2:
          http://www.mds-ev.de/media/pdf/BRi-Pflege_2013.pdf


          LG, amai

          Kommentar


            #6
            AW: Widerspruch zurückziehen?

            Hallo amai,
            Vielen Dank für die Links.
            Lg Charlotte

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              #7
              AW: Widerspruch zurückziehen?

              Zitat von Chablo Beitrag anzeigen
              Die Krankenkasse schreibt jetzt, ob wir den Widerspruch aufrecht erhalten wollen oder ihn zurückziehen. Ich weiß wirklich nicht was ich da am besten machen soll.
              Um die eigentliche Frage zu beantworten:
              Wird der Widerspruch zurückgenommen, beendet die Pflegeversicherung das Widerspruchsverfahren. Es bleibt alles beim aktuellen Stand, d. h. Pflegestufe ab dem 18. Lebensmonat. Bei Säuglingen und Kleinkindern bis 2 Jahren ändern sich die "Standard"-Pflegezeiten übrigens alle 6 Lebensmonate.

              Wird der Widerspruch nicht zurückgenommen, muss die Versicherung den widersprochenen Sachverhalt eingehend überprüfen und einen rechtsmittelfähigen, begründeten Bescheid erlassen. In der beschriebenen Situation würde der dann wohl negativ ausfallen. Dagegen könnte man theoretisch dann klagen. Durch Aufrechterhaltung des Widerspruchs könnten also im Optimalfall ein paar Monate mehr Pflegegeld rausspringen.

              Die Pflegeversicherung wünscht sich natürlich die Rücknahme des Widerspruchs:
              Sie kann das Verfahren dann ohne weitere Bemühungen beenden und riskiert kein Klageverfahren.

              Ergo:
              Da man rein gar nichts riskiert, wenn man den Widerspruch aufrecht erhält (außer vielleicht 1, 2 etwas grummelige Sachbearbeiter), würde ich ihn nicht zurücknehmen.
              Wenn man aber sagt: "Gut, Schwamm drüber, wird eh nix mehr." - dann spricht auch nichts gegen eine Rücknahme.
              Ist ne individuelle Entscheidung - die Risiken beider Entscheidungsmöglichkeiten sind wohl sehr überschaubar.

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                #8
                AW: Widerspruch zurückziehen?

                Ah super! Das war nämlich meine Angst, dass es negative Konsequenzen hat wenn ich den Widerdpruch nicht zurück nehme!
                Kann ich dann in einem halben Jahr wieder einen Antrag stellen für die eingeschränkten Alltagskompetenzen?
                Lg
                Zuletzt geändert von Chablo; 19.02.2014, 12:21.

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                  #9
                  AW: Widerspruch zurückziehen?

                  Zitat von Chablo Beitrag anzeigen
                  Kann ich dann in einem halben Jahr wieder einen Antrag stellen für die eingeschrenkten Alltagskompetenzen?
                  Ja, ganz problemlos - rein rechtlich betrachtet zumindest, ob die Versicherung Probleme macht, wird sich zeigen...

                  Kommentar

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