Hallo ich habe ein Problem und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.
Ich hatte im Oktober die Pflegestufe für meine Tochter Hanna beantragt. Hanna hat das Down-Syndrom und ist jetzt 18 Monate alt. Das erste Gutachten wurde abgelehnt. Wir haben dann fristgerecht Widerspruch eingelegt. Vor 3 Wochen war das erneute Gutachen und die Pflegestufe ging durch. Das ist ja erstmal sehr schön. Aber: Die Gutachterin meint , dass das erste Gutachten so angebracht war und das erst ab jetzt Pflegbedürftigkeit besteht, und somit nicht rückwirkend bezahlt werden soll. Die Krankenkasse schreibt jetzt, ob wir den Widerspruch aufrecht erhalten wollen oder ihn zurückziehen. Ich weiß wirklich nicht was ich da am besten machen soll.
Lg
Ich hatte im Oktober die Pflegestufe für meine Tochter Hanna beantragt. Hanna hat das Down-Syndrom und ist jetzt 18 Monate alt. Das erste Gutachten wurde abgelehnt. Wir haben dann fristgerecht Widerspruch eingelegt. Vor 3 Wochen war das erneute Gutachen und die Pflegestufe ging durch. Das ist ja erstmal sehr schön. Aber: Die Gutachterin meint , dass das erste Gutachten so angebracht war und das erst ab jetzt Pflegbedürftigkeit besteht, und somit nicht rückwirkend bezahlt werden soll. Die Krankenkasse schreibt jetzt, ob wir den Widerspruch aufrecht erhalten wollen oder ihn zurückziehen. Ich weiß wirklich nicht was ich da am besten machen soll.
Lg