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    Änderung bei Zusätzlichen Betreuungsleistungen

    SGB XI / Zusätzliche Betreuungsleistungen gem. § 45b SGB XI
    Änderung in der Bewilligungspraxis der Pflegekassen

    Gem. § 45b SGB XI haben pflegebedürftige Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen im Wert von 100 € monatlich (Grundbetrag) oder 200 € monatlich (erhöhter Betrag).
    Die Bewilligung dieser zusätzlichen Betreuungsleistungen wurde bisher von den Pflegekassen unterschiedlich gehandhabt: Viele Kassen haben lediglich die Beträge bewilligt, die bereits „angespart“ waren, also beispielsweise im März 2013 bis zu 300 € beim Grundbetrag oder bis zu 600 € beim erhöhten Betrag. Anträge im Vorgriff auf künftig entstehende Ansprüche wurden nicht bewilligt. Andere Pflegekassen, insbesondere die AOK, haben kulanter und kundenfreundlicher auch im Vorgriff Leistungen bewilligt. Die gesamte Jahresleistung (1.200 € bzw. 2.400 €) konnte bereits am Jahresanfang abgerufen werden.
    Nach Auskunft der AOK wurde diese Praxis nun von der Aufsichtsbehörde beanstandet: Die Kassen müssen (dem Wortlaut des Gesetzes entsprechend) zukünftig das „Sparbuchprinzip“ anwenden. Danach ist bei der Ermittlung der Leistungshöhe auf den Monat der Inanspruchnahme der Leistung (nicht auf das Datum der Rechnung) abzustellen, eine Leistung im Vorgriff auf künftige Ansprüche ist nicht mehr möglich. Zu beachten ist, dass auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht bewilligungsfähige Leistungen nicht erstattet werden können.
    (Ursula Schulz)
    Aus dem Rechtsdienst des Lebenshilfe-Landesverbandes Bayern

    #3
    Mein Sohn hatte bis 12/2016 PS 3 und jetzt PG 5. Die zusätzlichen Betreuungsleistungen sind uns von 208 auf 125€ gekürzt wurden. Meine Frage: Haben wir einen Rechtsanspruch auf die 208€ (Bestandsschutz)?

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      #4
      Hallo,

      schau mal hier:
      --------------------------
      § 45b SGB XI - Entlastungsbetrag

      ....Pflegebedürftige, die bis zum 31.12.2016 den erhöhten Betrag von 208 Euro monatlich erhalten, werden in der Regel ab 2017 nur noch einen Betrag von monatlich 125 Euro erhalten (Ausnahme: anerkannte Härtefälle der Pflegestufe III). Hintergrund hierfür ist, dass die Differenz von 83 Euro (208 - 125) sowohl mit dem dann höheren Pflegegeld als auch aus Mitteln der Sachleistung bzw. Tagespflege finanziert werden kann. Die Pflegebedürftigen haben daher keinerlei Einbußen.....

      Komplette Info:
      http://www.kv-media.de/pflegereform-2016-2017.php

      LG
      Monika

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        #5
        Momentan tauchen viele Fragen bei der Inanspruchnahme der Zusätzlichen Betreuungsleistungen auf. So stellen bisherige Anbieter mit Verweis auf andere Anbieter, ihr Leistungsangebot ein. Auch gibt es unterschiedliche Preisgestaltung mit erheblicher Differenz. Das alles hat mit der Neueinführung des PSG III zu tun. Wie sind eure Erfahrungen und wer kann hier nähere Information dazu geben? Ich habe diese Seite gefunden und bin gerade dabei, mich durch den Dschungel zu lesen. Fakt ist, dass Eltern momentan wohl über Kontingente verfügen, aber keinen Anbieter für die Entlastung mehr zur Verfügung haben. Stundensätze von bis zu 45€ liegen hier vor. Bei einem Budget von 125,00€ im Monat, wäre das ein fataler Abstieg in der Entlastung für Eltern von Kindern mit hohem Pflege- und Betreuungsbedarf.

        http://www.haeusliche-pflege.net/Inf...ach-45b-SGB-XI

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          #6
          Bei meiner Tochter hat sich, zum Glück, wenig geändert. Der Stundensatz wurde auf 30€€ geringfügig erhöht, so dass also 4 stunden im Monat geleistet werden.
          Der Pflegedienst, ist hier zumindest dabei, das Angebot auf mehrere Mitarbeiter auszudehnen.
          Was allerdings schade ist, ist das über die 4 Std hinaus, muss leider privat voll bezahlt werden, eine Abrechnung über Pflegesachleistung ist, soweit meine Info vom PD, nicht möglich :-/

          Gruss,
          MurphysLaw

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            #7
            Die Ansprüche aus den zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungszeiten aus den Jahren 2915 und 2016 sind bis 2018 abrufbar. Nähers dazu unter diesem Link.

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              #8
              Hallo Kirsten,
              danke für die Info hier im Forum! Wer nicht genau Buch geführt hat, wann er wie viel bei welchem Anbieter in den letzten Jahren bereits abgerufen hat, braucht noch etwas Geduld: die Pflegekassen vertrösten auf "Ende April", wenn jemand wissen möchte, welcher Betrag denn noch zur Verfügung steht.
              Wir als Beratungsstelle können da wenig beschleunigen - "reichen Sie's mal ein, da wird schon noch was da sein" ... ist nicht wirklich beratend. Also abwarten.

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