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Eingeschränkte Alltagskompetenz im Pflegegutachten

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    Eingeschränkte Alltagskompetenz im Pflegegutachten

    Hallo, der MDK hatte im Gutachten meiner im Wachkoma befindlichen Stieftochter die Spalte Eingeschränkte Alltagskompetenz mit "NEIN" angekreuzt. Das war für das Fachpflegeheim kein Problem, wird aber jetzt zu einem solchen, wo ich meine Stieftochter in ein normales Alten-Pflegeheim verlegen will.

    Der ausstellende MDK sagt soeben, das ist nur für Demenzkranke zutreffend und spielt für Menschen im Wachkoma keine Rolle. Das Altenheim bekommt aber bei "Nein" keinen Zuschuss, wie er eigentlich gezahlt würde, stünde dort "Ja".

    Weiß jemand, wie die Rechtslage ist? Vielen herzlichen Dank.

    #2
    AW: Eingeschränkte Alltagskompetenz im Pflegegutac

    Hallo Siggi,

    zuerst ein herzliches Willkommen hier bei Intakt

    Es ist eine sehr schwierige Lebenssituation, die Ihr bewältigen müsst. Ich wünsche Euch viel Kraft dabei und hoffe, die nachfolgende Information hilft Euch weiter.

    D 3.4 Screening und Assessment zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

    [...] Ein regelmäßiger und dauerhafter Bedarf an Beaufsichtigung und Betreuung kann auch aus der Unfähigkeit resultieren, körperliche und seelische Gefühle oder Bedürfnisse, wie Schmerzen, Hunger, Durst, Frieren und Schwitzen wahrzunehmen oder zu äußern, z.B. bei Menschen mit fortgeschrittener Demenz oder im Wachkoma. [...]
    Quelle: Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes (Seite 40)

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