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Zusätzliche Betreuungsleistungen im Wohnheim?

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    Zusätzliche Betreuungsleistungen im Wohnheim?

    Hallo zusammen,

    hätte mal eine Frage: Ich habe gehört, dass teilweise die zusätzlichen Betreuungsleistungen nach §45b SGB XI auch beantragen kann, wenn das Kind oder der Angehörige eigentlich in einem Wohnheim wohnt und zwar für die Zeit, die es außerhalb des Wohnheims verbringt, also z.B. für eine Urlaubsreise mit den Offenen Hilfen oder auch für Freizeitangebote bei der OBA, während der Betreffende einen Urlaub bei seiner Familie verbringt.

    Gibt es jemanden, der damit Erfahrungen hat?

    Danke schon mal!

    Viele Grüße,

    Holger
    Früher www.intakt.info

    jetzt Lehrer an einem Förderzentrum

    #2
    AW: Zusätzliche Betreuungsleistungen im Wohnheim?

    Hallo Holger,

    Erfahrungen habe ich keine, aber nachdem den behinderten Menschen für die Zeit außerhalb der Einrichtung das anteilige Pflegegeld zusteht, sollte das auch bei den zusätzlichen Betreuungsleistungen möglich sein.

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      #3
      AW: Zusätzliche Betreuungsleistungen im Wohnheim?

      Hallo Holger,
      Menschen die einen Anspruch auf die zusätzlichen Betreuungsleistungen haben können diesen nutzen, sobald sie sich nicht in ihrem vollstationären Wohnheim aufhalten. Bedingung ist für die Nutzung ist ein "häusliche Umfeld", welches aber nicht genauer definiert ist. Unsere Krankenkasse erstattete die Kosten, sobald ich nachweisen konnte, dass Abwesendheitszeiten im Wohnheim vorliegen. (einmalig Nachweis, ab diesem Zeitpunkt wurde immer bezahlt)
      Viele Kassen versuchen Geld zusparen, indem sie einen Anspruch verweigern, sobald ein Mensch vollstationär untergebracht ist, dies ist aber nicht korrekt.

      Viele Grüße

      Tobi

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        #4
        AW: Zusätzliche Betreuungsleistungen im Wohnheim?

        Hallo Holger,
        mal ganz verallgemeinert aus der Praxis der OHi als Anbieter:
        wer "Wochenendheimfahrer" ist, hat den Anspruch (am Wochenende ...). Bei allen andren ist's schwierig. Hängt von Kasse und Sachbearbeiter ab ...
        Schöne Grüße
        Simone

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          #5
          AW: Zusätzliche Betreuungsleistungen im Wohnheim?

          Hallo zusammen,

          und danke für eure Rückmeldungen!

          Vermutlich eins von diesen Dingen, die sich im Zweifelsfall bzw. bei der Ablehnung durch die Krankenkasse durch einen Widerspruch "erarbeiten" muss. Aber dafür muss man ja wissen, dass man eigentlich ein Anrecht darauf hat. Denke, das sollten wir auf unsere Infoseite mit aufnehmen.

          Danke euch!

          Viele Grüße

          Holger
          Früher www.intakt.info

          jetzt Lehrer an einem Förderzentrum

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            #6
            AW: Zusätzliche Betreuungsleistungen im Wohnheim?

            Hallo Holger,

            Deine Frage ist zwar schon ein paar Tage älter, aber vielleicht hilft es Dir ja trotzdem.

            Ich habe letztes Jahr für meinen Bruder (Down-Syndrom) die sog. Pflegestufe 0, also die zusätzlichen Betreuungsleistungen nach 45b SGB XI beantragt und bewilligt bekommen. Er lebt im Heim (mit WfbM) und ist an einigen Wochenende und in Urlauben "zuhause".

            Die genanten Betreuungsleistungen dürfen nur akkreditierte Einrichtungen/Firmen erbringen. In der Regel Pflegedienste, Tageskliniken,... die üblichen Verdächtigen. Eine Liste dieser Einrichtungen in Deiner Region kannst Du bei Deiner Krankenkasse anfordern.

            Bisher habe ich darüber erfolgreich eine Urlaubsreise abgerechnet, die von einem speziellen Reiseveranstalter für behinderte Menschen veranstaltet wurde.

            Leistungen nach §45b SGB XI können oft auch alternativ über die Verhinderungspflege (§37 SGB XI) abgerechnet werden. Unterschied: Verhinderungspflege muss nicht über das Jahr hinweg monatsweise "angespart" werden. Zusätzliche Betreuungsleistungen können teilweise ins erste Halbjahres des Folgejahres "mitgenommen" werden.

            Ich hoffe, das hilft Dir.

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