Hallo zusammen,
hätte mal eine Frage: Ich habe gehört, dass teilweise die zusätzlichen Betreuungsleistungen nach §45b SGB XI auch beantragen kann, wenn das Kind oder der Angehörige eigentlich in einem Wohnheim wohnt und zwar für die Zeit, die es außerhalb des Wohnheims verbringt, also z.B. für eine Urlaubsreise mit den Offenen Hilfen oder auch für Freizeitangebote bei der OBA, während der Betreffende einen Urlaub bei seiner Familie verbringt.
Gibt es jemanden, der damit Erfahrungen hat?
Danke schon mal!
Viele Grüße,
Holger
hätte mal eine Frage: Ich habe gehört, dass teilweise die zusätzlichen Betreuungsleistungen nach §45b SGB XI auch beantragen kann, wenn das Kind oder der Angehörige eigentlich in einem Wohnheim wohnt und zwar für die Zeit, die es außerhalb des Wohnheims verbringt, also z.B. für eine Urlaubsreise mit den Offenen Hilfen oder auch für Freizeitangebote bei der OBA, während der Betreffende einen Urlaub bei seiner Familie verbringt.
Gibt es jemanden, der damit Erfahrungen hat?
Danke schon mal!
Viele Grüße,
Holger