Hallo!
Ich habe bei unserer Beihilfestelle Quittungen, über Zeiten, in denen unser Sohn von anderen Personen stundenweise betreut wurde, eingereicht.
Eigentlich hatte ich gedacht, dass es als Verhinderungspflege (max. 1550,- €) gelten würde.
Die Beihilfestelle hat diese nun als zusätzliche Betreuungsleistung (max. 2400,- €) abgerechnet.
Eigentlich auf den ersten Blick zu meinem Vorteil. Aber hat das auch Nachteile?
Wird die zusätzliche Betreuungsleistung z.B. von der Pflegegeldpauschale abgezogen oder so??
Mir ist auch nicht klar, wonach sich das richtet, ob es Verhinderungspflege oder zusätzliche Betreuungsleistung ist.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Danke vorab.
LG, Reinhard mit Henrik (9, DS)
Ich habe bei unserer Beihilfestelle Quittungen, über Zeiten, in denen unser Sohn von anderen Personen stundenweise betreut wurde, eingereicht.
Eigentlich hatte ich gedacht, dass es als Verhinderungspflege (max. 1550,- €) gelten würde.
Die Beihilfestelle hat diese nun als zusätzliche Betreuungsleistung (max. 2400,- €) abgerechnet.
Eigentlich auf den ersten Blick zu meinem Vorteil. Aber hat das auch Nachteile?
Wird die zusätzliche Betreuungsleistung z.B. von der Pflegegeldpauschale abgezogen oder so??
Mir ist auch nicht klar, wonach sich das richtet, ob es Verhinderungspflege oder zusätzliche Betreuungsleistung ist.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Danke vorab.
LG, Reinhard mit Henrik (9, DS)