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Verhinderungspflege oder zusätzliche Betreuungslei

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    Verhinderungspflege oder zusätzliche Betreuungslei

    Hallo!

    Ich habe bei unserer Beihilfestelle Quittungen, über Zeiten, in denen unser Sohn von anderen Personen stundenweise betreut wurde, eingereicht.

    Eigentlich hatte ich gedacht, dass es als Verhinderungspflege (max. 1550,- €) gelten würde.

    Die Beihilfestelle hat diese nun als zusätzliche Betreuungsleistung (max. 2400,- €) abgerechnet.

    Eigentlich auf den ersten Blick zu meinem Vorteil. Aber hat das auch Nachteile?
    Wird die zusätzliche Betreuungsleistung z.B. von der Pflegegeldpauschale abgezogen oder so??

    Mir ist auch nicht klar, wonach sich das richtet, ob es Verhinderungspflege oder zusätzliche Betreuungsleistung ist.

    Kann mir da jemand weiterhelfen?

    Danke vorab.

    LG, Reinhard mit Henrik (9, DS)

    #2
    AW: Verhinderungspflege oder zusätzliche Betreuung

    Hallo Reinhard,

    erst einmal ein Herzliches Willkommen bei Intakt.
    Die zuätzlichen Betreuungsleistungen stehen einem zusätzlich zur Verhinderungspflege zu wenn die Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt ist. Und da die Beihilfestelle deine Quittungen darüber abgerechnet hat scheint es euch zuzustehen.
    So hast du die 1550€ der verhinderungspflege auch noch zur Verfügung. Gehst du bei der Verhinderungspflege bei der Betreuung über 8 Stunden am Tag wird das Pflegegeld anteilsmäßig gekürzt was bei den Betreuungsleitungen keine Rolle spielt wieviel Stunden am Stück betreut werden.

    Bei uns hier oben in Bremen können wir die Btereuungleistung nicht privat abrechnen sondern nur über eine anerkannte Institution wie z.B die Lebenshilfe. es scheint aber auch Städte zu geben wo man es mit der Kasse privat abrechnen kann so wie die Verhinderungspflege.

    Also zusammengefasst ist alles okay bei dir. Du wirst keine Pflegegeldkürzung haben, hast deine Verhinderungspflege noch und du kannst anscheinend beide Optionen bei dir privat über die Beihilfe abrechnen.

    Liebe Grüße

    Yvonne

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      #3
      AW: Verhinderungspflege oder zusätzliche Betreuung

      Hallo Reinghard,
      auch von mir ein herzliches Willkommen hier bei INTAKT und einen guten Austausch und hilfreiche Informationen.

      Ich möchte Yvonnes Beitrag insofern ergänzen, dass es meines Wissens bisher in ganz NRW und in Hamburg möglich ist die zusätzlichen Betreuungsleistungen auch privat abzurechnen und nicht nur über einen zugelassenen Träger, wenn diese einen Nachweis über einen Besuch eines speziellen Pflegekurses vorlegen können oder bestimmte berufliche Qualifikationen nachweisen können. Näheres dazu wird per Landesrecht geregelt und kann z.B. bei den Sozialministerien erfragt werden. Es sind die Regelungen zum § 45 b,c SGB XI.

      LG, amai
      Zuletzt geändert von amai; 05.04.2013, 11:46. Grund: Ergänzung

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