Liebe Forums-TeilnehmerInnen,
eben hat eine Mutter eines neugeborenen Mädchens mit Trisomie 21 aus einer Kinderklinik angerufen (Tochter musste schon operiert werden) und stellte die Frage, wie es mit der Mitaufnahme des Kindes in die Private Krankenversicherung sei. Mutter und Vater sind privat versichert, Mutter beihilfeberechtigt.
Ich bin hier nicht am aktuellen Stand.
Stimmt das so noch:
"Neugeborene können in der PKV innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt ohne Wartezeiten und ohne Risikozuschläge versichert werden, wenn der entsprechende Elternteil bereits mindestens drei Monate in der PKV ist (Fachbegriff: Kindernachversicherung)."
Welche Vorgaben gibt es, bei welchem Elternteil das Kind mitversichert werden muss? Bei der/dem Höherverdienenden?
Freue mich über schnelle Rückmeldungen, gerne auch über Telefon (persönliche Mail senden),
Danke,
Wolfgang
Nachtrag: habe online nochmals viel zu der "Kindernachversicherung" in der PKV recherchiert, es gibt dazu sehr widersprüchliche Aussagen zur Kontrahierungs-/Versicherungspflicht seitens der PKV, wenn es sich um _angeborene_ "Gesundheitsschäden"/Behinderung handelt, hat hier jd. praktische Erfahrungen?
eben hat eine Mutter eines neugeborenen Mädchens mit Trisomie 21 aus einer Kinderklinik angerufen (Tochter musste schon operiert werden) und stellte die Frage, wie es mit der Mitaufnahme des Kindes in die Private Krankenversicherung sei. Mutter und Vater sind privat versichert, Mutter beihilfeberechtigt.
Ich bin hier nicht am aktuellen Stand.
Stimmt das so noch:
"Neugeborene können in der PKV innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt ohne Wartezeiten und ohne Risikozuschläge versichert werden, wenn der entsprechende Elternteil bereits mindestens drei Monate in der PKV ist (Fachbegriff: Kindernachversicherung)."
Welche Vorgaben gibt es, bei welchem Elternteil das Kind mitversichert werden muss? Bei der/dem Höherverdienenden?
Freue mich über schnelle Rückmeldungen, gerne auch über Telefon (persönliche Mail senden),
Danke,
Wolfgang
Nachtrag: habe online nochmals viel zu der "Kindernachversicherung" in der PKV recherchiert, es gibt dazu sehr widersprüchliche Aussagen zur Kontrahierungs-/Versicherungspflicht seitens der PKV, wenn es sich um _angeborene_ "Gesundheitsschäden"/Behinderung handelt, hat hier jd. praktische Erfahrungen?