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Muss für Anne neu das Pflegegeld beantragen..

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    Muss für Anne neu das Pflegegeld beantragen..

    Hallo ihr lieben.....

    Im juli 2012 war der Mdk zu Besuch wegen Anne ,,,,er meinte das das Pflegegeld nochmals genehmigt wird es waren 46 min Zeitaufwand.Dann kam der Brief der KK das auf Befürwortung des Gutachters das Pflegegeld (1) bis zum 31.1.2013 genehmigt ist,dann werde wieder ein Gutachter des MDK sich wieder anmelden.So....heute habe ich die KK angerufen,und gefragt wie es nun wietergeht.Der Herr sagte mir das ich das Pflegegeld NEU beantragen muss da Anne ja nun 12 ist...das sei nun neu....ich versteh nun gar nix mehr.Die Papiere werden mir in den nächsten Tage zugeschickt....der Pflegezustand hat sich nicht verbessert und sie brauch wirklich in allen Dingen...Körper...Nahrungszubereitung....Pflege..h ilfe.Könnt ihr mir villeicht sagen warum das so ist? Ich habe nun wirklich muffi das die mir die Stufe 1 wegnehmen......danke im vorraus lg Manu

    #2
    AW: Muss für Anne neu das Pflegegeld beantragen..

    Hallo Manu,
    die Auskunft der Krankenkasse ist so nicht richtig. Auch bei einer Befristung des Bescheides der Pflegestufe ist es Aufgabe der Kasse rechtzeitig eine Wiederbegutachtung durch den MDK einzuleiten. Die Kasse hat dafür zu sorgen, dass diese Abläufe so gestaltet werden, dass keine Lücke entsteht.
    Du bist nicht verpflichtet einen neuen Antrag zu stellen, wenn du dies tun würdest würde es tatsächlich wie ein Erstantrag behandelt und auch erst wieder ab diesem Zeitpunkt gezahlt, wenn eine Pflegestufe festgestellt wird.

    Ab zehn Jahre wird kein Abzug mehr für ein gesundes , gleichaltriges Kind vorgenommen, früher war es ab 12 Jahre. Es gibt keine Rechtsvorschrift, dass Bescheide grundsätzlich bis zu diesem Zeitpunkt zu befristen wären und dann einfach "auslaufen".

    Hast du das MDK-Gutachten vorliegen? Was steht da als Empfehlung für eine Wiederholungsbegutachtung?
    Konfrontiere deine Krankenkasse mit folgender , auch für sie verbindliche Vorschrift und verlange, dass sie ihre Arbeit tun und eine Wiederholungsbegutachtung einleiten und verlange das das Pflegegeld entsprechend weitergezahlt wird, du kannst nichts dafür, wenn sie ihre Vorschriften nicht kennen oder nicht einhalten:

    http://www.gkv-spitzenverband.de/med...d_04092012.pdf
    ab Seite 78 Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Pflegekassen und des Spitzenverband Bund der Pflegekassen zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des PflegeVG vom 01.07.2008:
    "3. Befristung des Leistungsbescheides
    In begründeten Fällen haben Pflegekassen die Möglichkeit, den Leistungsbescheid über die Zuordnung zu einer Pflegestufe, die Anerkennung als Härtefall sowie die Bewilligung
    von Leistungen zu befristen. Auf diese Möglichkeit, den Leistungsbescheid mit einer Nebenbestimmung zu versehen (vgl. § 32 Abs. 2 Nr. 1 SGB X), wird in § 33 Abs. 1 Sätze 4 ff.
    SGB XI explizit hingewiesen. Dies ist insbesondere im Kontext mit der Zielsetzung des §
    31 Abs. 1 SGB XI zu sehen, wonach in jedem Einzelfall zu prüfen ist, ob und ggf. welche
    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation geeignet und zumutbar sind, um Pflegebedürftigkeit zu überwinden, zu mindern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten. Stellt der MDK im Rahmen der Pflegebegutachtung nach § 18 Abs. 6 SGB XI explizit fest, dass insbesondere durch Maßnahmen der Rehabilitation eine Verringerung des Hilfebedarfs zu erwarten ist, hat er eine entsprechende Prognose und Empfehlung für eine Wiederholungsbegutachtung abzugeben. Auf dieser Grundlage hat die Pflegekasse darüber zu entscheiden (pflichtgemäßes Ermessen), ob ausreichende Anhaltspunkte für eine Befristung
    des Leistungsbescheides vorliegen.[B][/ Die bloße Empfehlung eines Wiederholungstermins
    ist insoweit nicht ausreichend.
    Die Befristung kann wiederholt ausgesprochen werden, darf insgesamt jedoch den Zeitraum
    von 3 Jahren nicht überschreiten.[B] Der Versicherte sollte in dem mit einer Befristung
    versehenen Bescheid darauf hingewiesen werden, dass bei einer wesentlichen Änderung
    der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse auch während des Befristungszeitraums
    eine Änderung der bewilligten Leistungen möglich ist.
    Die Pflegekasse hat rechtzeitig vor Ablauf der Befristung von Amts wegen tätig zu werden
    und den weiteren Leistungsanspruch zu prüfen, um eine nahtlose Fortsetzung der Pflegeleistungen sicherzustellen,
    ohne dass der Pflegebedürftige einen neuen Antrag hierfür stellen muss.
    Für diese Überprüfung gelten die Regelungen des SGB X zum Verwaltungsverfahren (vgl. insbesondere §§ 24, 45 bis 48 SGB X) entsprechend.
    Der explizite Hinweis in § 33 Abs. 1 Sätze 4 ff. SGB XI ist im Kontext der zum 01.07.2008
    erweiterten Anforderungen an die Feststellung des Rehabilitationsbedarfs im Rahmen der
    Pflegebegutachtung zu sehen (vgl. Ziffern 6 zu § 18, 1 zu § 31 SGB XI). Vor diesem Hintergrund
    war nicht beabsichtigt, die Bewilligungspraxis der Pflegekassen rückwirkend zu
    überprüfen. Von der Regelung sind von daher bis zum 30.06.2008 getroffene Entscheidungen
    der Pflegekassen ausgenommen.

    § 33 SGB XI:
    "Die Zuordnung zu einer Pflegestufe, die Anerkennung als Härtefall sowie die Bewilligung von Leistungen können befristet werden und enden mit Ablauf der Frist. Die Befristung erfolgt, wenn und soweit eine Verringerung des Hilfebedarfs nach
    der Einschätzung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung zu erwarten ist.
    Die Befristung kann wiederholt werden und schließt Änderungen bei der Zuordnung zu einer Pflegestufe, bei der Anerkennung als Härtefall sowie bei bewilligten Leistungen im Befristungszeitraum nicht aus, soweit dies durch Rechtsvorschriften des Sozialgesetzbuches
    angeordnet oder erlaubt ist. Der Befristungszeitraum darf insgesamt die Dauer von drei Jahren nicht überschreiten. Um eine nahtlose Leistungsgewährung sicherzustellen, hat die Pflegekasse vor Ablauf einer Befristung rechtzeitig zu prüfen und dem Pflegebedürftigen sowie der ihn betreuenden Pflegeeinrichtung mitzuteilen, ob Pflegeleistungen weiterhin bewilligt werden und welcher Pflegestufe der Pflegebedürftige zuzuordnen ist."

    Sofern keine Befristung vorlag , gilt der Bescheid solange unverändert weiter, bis er durch Rücknahme oder Änderung neu beschieden wird.

    LG, amai

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      #3
      AW: Muss für Anne neu das Pflegegeld beantragen..

      Hallo Amai

      bei Punkt 8 des Gutachtens stehr wortwörtlich ( was ich wirklich allehand finde)

      DER weitere Verlauf ist nicht absehbar.Mit zunehmendem Alter kann von einer Reduzierung des Hilfsbedarf ausgegangen werden......Pflegebedürftigkeit liegt vor bis 1.02.2013


      Und im Brief der KK steht

      am 9.7.2012 hat der Mdk sie besucht um ihre Tochter erneut zu beurteilen.Ine einem Gutachten vom 10.7.2012 informiert uns der MDK numher darüber,dass sich die Pflegesituiaton ihrer Tochter nicht maßgeglich verändert hat,die Vorraussetzungen der Pflegestufe 1 werden weiterhin erfüllt.
      Sie erhalten daher ,bis zum 31.2.2013 .Leistungen der Pflegeversicherung n der Pflegestufe 1.



      Also der Gutachter meint wohl das der Zustand meiner Tochter sich verbessert...und gibt vor das sie nun kein Pflegegeld erhalten wird.Es steht auch nix von einem Neugutachte drinnen....wir waren damals so dooof und haben kein Widerspruch eingelegt :( Ich befürchte nun ,,das der Mdk die Pflegesrufe uns wegnehmen wird....

      lg manu

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        #4
        AW: Muss für Anne neu das Pflegegeld beantragen..

        Zitat von Annemaus Beitrag anzeigen
        Hallo Amai

        bei Punkt 8 des Gutachtens stehr wortwörtlich ( was ich wirklich allehand finde)

        DER weitere Verlauf ist nicht absehbar.Mit zunehmendem Alter kann von einer Reduzierung des Hilfsbedarf ausgegangen werden......Pflegebedürftigkeit liegt vor bis 1.02.2013


        Und im Brief der KK steht

        am 9.7.2012 hat der Mdk sie besucht um ihre Tochter erneut zu beurteilen.Ine einem Gutachten vom 10.7.2012 informiert uns der MDK numher darüber,dass sich die Pflegesituiaton ihrer Tochter nicht maßgeglich verändert hat,die Vorraussetzungen der Pflegestufe 1 werden weiterhin erfüllt.
        Sie erhalten daher ,bis zum 31.2.2013 .Leistungen der Pflegeversicherung n der Pflegestufe 1.



        Also der Gutachter meint wohl das der Zustand meiner Tochter sich verbessert...und gibt vor das sie nun kein Pflegegeld erhalten wird.Es steht auch nix von einem Neugutachte drinnen....wir waren damals so dooof und haben kein Widerspruch eingelegt :( Ich befürchte nun ,,das der Mdk die Pflegesrufe uns wegnehmen wird....

        lg manu





        Was ich noch hinzufügen möchte,meinter der Gutachter,das es mit 12 Jahren kein Pflegegeld mehr geben würde...und sie sollte mal lernen selbständig zu werden...habe mal gelesen das es zu 100% imer vom Gutachter an kommt wie entschieden wird....Anne war an diesem Tag krank und lag im Bett sie hatte 2 Tage zuvor ne schwere Darmgrippe und war eben noch sehr schwach.Hat ihm das nicht gefallen?

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          #5
          AW: Muss für Anne neu das Pflegegeld beantragen..

          Zitat von Annemaus Beitrag anzeigen
          Was ich noch hinzufügen möchte,meinter der Gutachter,das es mit 12 Jahren kein Pflegegeld mehr geben würde...und sie sollte mal lernen selbständig zu werden...habe mal gelesen das es zu 100% imer vom Gutachter an kommt wie entschieden wird....Anne war an diesem Tag krank und lag im Bett sie hatte 2 Tage zuvor ne schwere Darmgrippe und war eben noch sehr schwach.Hat ihm das nicht gefallen?

          Hallo Manu,
          setze dich mit der Kasse in Verbindung und lasse Ihnen den von mir zitierten Abschnitt des gemeinsamen Rundschreibens der Krankenkassen zu den leistungsrechtlichen Vorschriften zukommen mit dem Hinweis, dass sie wie rechtlich vorgeschrieben eine Wiederholungsbegutachtung einleiten sollen. Die Aussage des Gutachters das Kinder ab 12 Jahren kein Pflegegeld mehr bekämen ist eindeutig falsch und frei erfunden.

          Grundsätzlich solltest du bei solchen komischen Aussagen immer sofort nach der genauen rechtlichen Grundlage fragen, also in welchem Paragraphen in welchem Sozialgesetzbuch das so steht.

          Du könntest bei der nächsten Begutachtung auch einen anderen , kompetenteren Gutachter verlangen, wenn sie wieder den gleichen schicken wollen. Du solltest schon jetzt anfangen aufzuschreiben, was alles an Pflege anfällt, damit du selber einen Überblick bekommst wieviel Zeit dafür benötigt wird,sehr hilfreich ist diese Pflegegeldfibel, erstellt von einem pflegenden Vater (Download im ersten Beitrag):
          http://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic7006.html

          Wenn im Gutachten dann relevante Dinge und Zeiten nicht berücksichtigt werden und daher keine Pflegestufe gewährt wird, kannst du Widerspruch dagegen einlegen.

          LG, amai

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            #6
            AW: Muss für Anne neu das Pflegegeld beantragen..

            Hallo Annemaus,

            dieser Satz "Mit zunehmendem Alter kann von einer Reduzierung des Hilfsbedarf ausgegangen werden" dürfte ein Textbaustein sein, denn diesen hatten wir auch im Gutachten stehen. Man geht also davon aus, dass sich der momentane pflegerische Zustand in Zukunft verbessern könnte. Ok, sowas ist ja in der Tat möglich. Gerade auch deshalb, weil bei Euch von einem Zeitaufwand von 46 min. ausgegangen wurde. 45 benötigt man um die PS 1 zu bekommen.

            Ich würde ein Schreiben aufsetzen, an die Pflegekasse, dass sich pflegerisch keine Veränderungen ergeben haben. Im Gegenteil ... je älter die Kinder werden, desto selbstständiger müssten sie ja sein. Und im Vergleich zu einem gesunden Kind, ergeben sich dann viel eindeutigere Defizite. Mit 12 muss kein Kind mehr gepflegt werden und benötigt bei den täglichen Verrichtungen auch keine Hilfe, Anleitung oder völlige Übernahme.

            Ob die dann ein neues Gutachten anstreben, kann möglich sein, muss aber nicht. In erster Linie hoffen sie, dass sich die Situation bei Euch verbessert hat und sie keine Leistungen mehr erbringen müssen. Dem ist nicht so und deshalb erwartest Du die Aufrechterhaltung der Einstufung in die PS 1.

            Viel Glück!
            Anke

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              #7
              AW: Muss für Anne neu das Pflegegeld beantragen..

              Danke mal für Eure Antworten.....Anne hat ja schon seit dem 4Lebensjahr die Pflegestufe 1....Auch in den Berricht des Letzten Besuch der Entwiklungsneurologie hat der Arzt geschrieben dan man Ihr die PS1 nicht nehmen kann,habe den guten Mann die neusten Berrichte vor die Nase gelegt.Der gutachter hat auch gewusst das mein Sohn auch die PS1 bekommt..es hört sich doof an ,klar 2 Kinder mit Ps 1 ist haufen Geld für die Kasse dann die DM von Pascal ( seine Pumpe muss noch entgültigt genehmigt werden) Klar die KK wollen überall sparen,,,,aber so geht das nicht.Ich werde morgen mal mit der Sozialstation reden,da war mal ne Dame die hat mir damals auch geholfen bei dem Widerspruch als bei meinem Sohn das 1 mal abgelehnt worden ist.
              Ich werfe nicht gleich alles in Korn...ich bin gewohnt zu kämpfen ,ich kämpfe für meine Kinder,weil ich sie liebe....
              Durch Zufall habe ich durch Onkel Googel das Forum hier gefunden.....und bin froh darüber.
              Auch ein Buch habe ich endeckt....das ihr sicherlich auch kennt.
              RICHTIG BEGUTACHTEN;GERECHT BEURTEILEN von SABINE WENDT kennt das jemand von euch? Ist es zum empfehlen?

              lg manu
              Zuletzt geändert von Annemaus; 24.01.2013, 20:14. Grund: hat sich was eingeschlichen

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                #8
                AW: Muss für Anne neu das Pflegegeld beantragen..

                Hallo Manu!

                RICHTIG BEGUTACHTEN;GERECHT BEURTEILEN von SABINE WENDT kennt das jemand von euch?
                Ich habe es damals gekauft, als unser Sohn erstmals begutachtet wurde. Es ist allerdings uralt und rechtlich hat sich seit damals ja so einiges geändert. Ich fand es damals ganz hilfreich, heutzutage gibt es aber auch andere Informtionsquellen, siehe die oben von amai verlinkte Pflegefibel.

                Du kannst auch mal hier gucken:

                http://www.rehakids.de/phpBB2/viewto...520814#1520814

                Es geht da zwar um Pflegegeld bei Autismus, aber die Problematik ist bei geistiger Behinderung in vielem ähnlich.

                meinter der Gutachter,das es mit 12 Jahren kein Pflegegeld mehr geben würde.
                Dass ist völliger Unsinn!

                und sie sollte mal lernen selbständig zu werden...
                Das zeugt nicht gerade von der Fachkomopentenz des Gutachters bzgl. der Behinderung Deiner Tochter....

                Grundsätzlich solltest du bei solchen komischen Aussagen immer sofort nach der genauen rechtlichen Grundlage fragen, also in welchem Paragraphen in welchem Sozialgesetzbuch das so steht.
                Richtig! Nicht selten bekommt man dann zur Antwort, das sei eben so, was ein ziemlich sicheres Indiz dafür ist, dass es eben nicht so ist.

                Was man generell im Umgang mit Behörden und Co wissen und beachten sollte:

                http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewto...nehmen#1478718

                Ab dem 3. Link.

                Liebe Grüße

                Annette

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