Hallo Zusammen,
im Rahmen des PNG gibt es ja bekanntermaßen die Erhöhungen beim Pflegegeld für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Vorgesehen für PS 0, I und II.
PS III bleibt ausgeschlossen. Dagegen möchte ich nun vorgehen. Ich würde mich über "Bundesgenossen" und Ideen freuen. Alle Infos und Vorschläge sind willkommen!!!
Anfangsidee:
Der Gesetzgeber argumentiert ja damit, dass es zu einer Benachteiligung käme, wenn in der Stufe III nur Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz eine Erhöhung bekommen würden, andere Pflegebedürftige mit "nur" körperlicher Beeinträchtigung aber nicht, auch wenn deren Hilfebedarf bspw. weit über 4 Stunden in der Grundpflege liegt.
Bei den anderen Pflegestufen macht sich der Gesetzgeber aber um so eine Benachteiligung seltsamerweise keine Gedanken, obwohl die dort genauso vorliegen könnte.
Das Argument des Gesetzgebers ist also kein Argument bzw. nimmt er es selbst nicht ernst, sonst dürfte es gar keine Erhöhung geben. Pflegebedürftige der Stufe III mit eingeschränkter Alltagskompetenz werden demnach gegenüber anderen Pflegebedürftigen mit eingeschränkter Alltagskompetenz benachteiligt.
Ist das logisch oder mach ich einen Denkfehler??
Es gab da schon verschiedene Proteste diesbezüglich von den Sozialverbänden, vom AOK- Bundesverband und das Land NRW hatte sogar einen Änderungsantrag im Bundesrat eingebracht. Das wurde aber leider alles nicht beachtet, weil Kosten gespart werden sollen.
Ich will trotzdem auch noch den Weg über die Petition gehen, weil ich diese Ungerechtigkeiten langsam unerträglich finde und , wie gesagt, offenbar eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung vorliegt.
Für die Petition könnt ihr gern weiter Vorschläge machen zu:
1) Wortlaut der Petition
Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen?
(500 Zeichen)
2)Begründung
Bitte begründen Sie Ihre Petition!
(3000 Zeichen)
Natürlich muß Niemand hier was ausformulieren. Mir sind alle Denkanstöße in dieser Richtung recht.
LG Michael
im Rahmen des PNG gibt es ja bekanntermaßen die Erhöhungen beim Pflegegeld für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Vorgesehen für PS 0, I und II.
PS III bleibt ausgeschlossen. Dagegen möchte ich nun vorgehen. Ich würde mich über "Bundesgenossen" und Ideen freuen. Alle Infos und Vorschläge sind willkommen!!!
Anfangsidee:
Der Gesetzgeber argumentiert ja damit, dass es zu einer Benachteiligung käme, wenn in der Stufe III nur Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz eine Erhöhung bekommen würden, andere Pflegebedürftige mit "nur" körperlicher Beeinträchtigung aber nicht, auch wenn deren Hilfebedarf bspw. weit über 4 Stunden in der Grundpflege liegt.
Bei den anderen Pflegestufen macht sich der Gesetzgeber aber um so eine Benachteiligung seltsamerweise keine Gedanken, obwohl die dort genauso vorliegen könnte.
Das Argument des Gesetzgebers ist also kein Argument bzw. nimmt er es selbst nicht ernst, sonst dürfte es gar keine Erhöhung geben. Pflegebedürftige der Stufe III mit eingeschränkter Alltagskompetenz werden demnach gegenüber anderen Pflegebedürftigen mit eingeschränkter Alltagskompetenz benachteiligt.
Ist das logisch oder mach ich einen Denkfehler??
Es gab da schon verschiedene Proteste diesbezüglich von den Sozialverbänden, vom AOK- Bundesverband und das Land NRW hatte sogar einen Änderungsantrag im Bundesrat eingebracht. Das wurde aber leider alles nicht beachtet, weil Kosten gespart werden sollen.
Ich will trotzdem auch noch den Weg über die Petition gehen, weil ich diese Ungerechtigkeiten langsam unerträglich finde und , wie gesagt, offenbar eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung vorliegt.
Für die Petition könnt ihr gern weiter Vorschläge machen zu:
1) Wortlaut der Petition
Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen?
(500 Zeichen)
2)Begründung
Bitte begründen Sie Ihre Petition!
(3000 Zeichen)
Natürlich muß Niemand hier was ausformulieren. Mir sind alle Denkanstöße in dieser Richtung recht.
LG Michael