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Kombinationsleistung- Berechnung der Kk richtig?

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    Kombinationsleistung- Berechnung der Kk richtig?

    Hallo,
    am 27.6 beantrage ich die Kombinationsleistung der Pflegeversicherung, bis hierhin erhielt ich Pflegegeld nach der Pflegestufe 2.

    Laut Krankenkasse kam es im Juni und Juli 2012 zu einer Überzahlung von insgesamt 880 EUR.
    Der Pflegedienst rechnete im Juni 2012 191,08 EUR ab, in Juli 2012 640,40 EUR und im August 529,97 EUR ab.
    Laure Krankenkasse besteht noch ein zu viel gezahlter Betrag in Höhe von 104,59 EUR .
    Im Juni2012 kann m.E keine Überzahlung von 440 EUR vorgelegen haben, sondern nur von 191.08 EUR, oder?
    Somit ergibt sich nach meiner Rechnung ein Betrag in Höhe von 145,59 EUR, den die Krankenkasse für September auszahlen müsste?

    #2
    AW: Kombinationsleistung- Berechnung der Kk richti

    hallo jordon,
    zunächst entschuldigung für die permanente kleinschreibung, bin nach unfall gerade selber gehandicapt.

    dein kind hat also pflegestufe 2, das entspricht einem anspruch auf pflegegeld vonmonatlich 440 euro, oder einem sachleistungsanspruch für pflege durch pflegedienste von monatlich 1100 euro.

    für die kombinationsleistung gibt es feste gesetzliche regeln für die berechnung des anteilig auszuzahlenden pflegegeldes:
    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__38.html:

    "§ 38 Kombination von Geldleistung und Sachleistung (Kombinationsleistung)

    Nimmt der Pflegebedürftige die ihm nach § 36 Abs. 3 und 4 zustehende Sachleistung nur teilweise in Anspruch, erhält er daneben ein anteiliges Pflegegeld im Sinne des § 37. Das Pflegegeld wird um den Vomhundertsatz vermindert, in dem der Pflegebedürftige Sachleistungen in Anspruch genommen hat. An die Entscheidung, in welchem Verhältnis er Geld- und Sachleistung in Anspruch nehmen will, ist der Pflegebedürftige für die Dauer von sechs Monaten gebunden."

    für juni müsste die rechnung lauten:
    191,08 x 100 geteilt durch 1100=17,37 % (kaufmännisch gerundet auf 2 stellen hinterm komma) verbrauchte sachleistung
    verbleiben 100% - 17,37 % = 82,63 % von 440 euro = 363, 57 euro auszuzahlendes pflegegeld.

    für juli dann 640,40 x 100 geteilt durch 1100 = 58,22 % (kaufmännisch gerundet auf 2 stellen hinterm komma)verbrauchte sachleistung
    verbleiben 100% - 58,22 % =41,78 % von 440 euro = 183,83 euro auszuzahlendes pflegegeld.

    für august dann 529,97 x 100 geteilt durch 1100 = 48,18 % (kaufmännisch gerundet auf 2 stellen hinterm komma)verbrauchte sachleistung
    verbleiben 100% - 48,18 % = 51,82 % von 440 euro =228,00 euro auszuzahlendes pflegegeld.

    so wie ich es verstanden habe hatte die kasse weiter 3 mal 440 euro =1320 euro pflegegeld ausbezahlt(richtig oder wieviel wurde von der kasse jeweils überwiesen?). Anspruch bestand jedoch nur für 363, 57+ 183,83+228,00=775,40 euro.

    melde dich doch noch einmal, welche beträge die kasse jeweils als pflegegeld überwiesen hatte, damit die überzahlte summe ermittelt werden kann.
    wenn jeweils 440 euro an dich ausbezahlt wurden , dann ergäbe sich folgende rechnung:
    1320 euro ausbezahlt minus 775,4 zustehendes pflegegeld=544,60 euro überzahlung.

    Das zu beanspruchende Pflegegeld für September muss unabhängig davon wieder individuell mit der beanspruchten Pflegesachleistung ermittelt werden und kann erst dann mit evtl. überzahlungen aus den vormonaten verrechnet werden.

    die rechenweise deiner kasse und genannte summen erschliessen sich mir aus den von dir genannten zahlen nicht.

    lg, amai

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      #3
      AW: Kombinationsleistung- Berechnung der Kk richti

      Hallo Jordon,
      hat sich dein Problem mittlerweile klären lassen?

      LG, amai

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        #4
        AW: Kombinationsleistung- Berechnung der Kk richti

        d leg dann direkt bei der krankenkasse wiederspruch ein. ich wurde damals gleich zum zum abteilungsleiter durchgereicht was mir jetzt im nachhinein sehr viel hilft da ich regelmäßig zur kk muss wegen einer kostenübernahme.

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