AW: Verhinderungspflege - einige Fragen
Hallo Murphys Law,
ich versuche mal deine Fragen der Reihe nach so weit ich kann, zu beantworten.
""Ersatzpflege kann auch stundenweise abgerufen werden, z.B. für die Zeit eines Arztbesuchs. Das Pflegegeld wird bei stundenweiser Inanspruchnahme der Ersatzpflege von weniger als 8 Stunden täglich nicht gekürzt. Tage mit weniger als 8 Stunden Ersatzpflege werden nicht bei der Höchstdauer von 28 Tagen im Kalenderjahr brücksichtigt."
Was hiesse das konkret? Muss die Ersatzpflege in dem Falle vom Pflegegeld bezahlt werden?"
Nein , es bedeutet was im Text steht, das Pflegegeld würde bei Inanspruchnahme unter acht Stunden am Tag nicht gekürzt, bedeutet, das Geld für die Verhinderungspflege würde zusätzlich an die Ersatzpflegeperson gezahlt. Unter acht Stunden meint die gesamte Abwesenheit der üblichen Pflegeperson von zu Hause und dass sie die Pflege an diesem Tag dann wieder für den Rest selber erledigt.
Ausserdem werden Tage, an denen die Verhinderungspflege unter acht Stunden am Tag in Anspruch genommen wird nicht auf die Höchstgrenze von 28 Kalendertagen im Jahr angerechnet, es gilt in diesem Fall nur die maximale Budgetgrenze, die zur Zeit 1550 Euro im Jahr bedeutet.
Falls du Verhinderungspflege über mehrere Tage oder vielleicht sogar an einem Stück beanspruchen möchtest, darf der erste und letzte Tag nicht gekürzt werden, alle anderen dann zu 1/30.
Zu deinen nächsten Fragen finden sich die Antworten im gemeinsamen Rundschreiben der Krankenkassen zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI, das für alle Kassen verbindlich ist.
http://www.vdek.com/versicherte/Pflegeversicherung/pflege-versicherungsgesetz/gr_pflege_vg_20110413.pdf
Der Link klappte nun nicht mehr gehe bitte über diese Seite, der Link zum Download ganz unten auf der Seite:
http://www.vdek.com/vertragspartner/Pflegeversicherung/pflegebeduerftigkeit/index.htm
"Muss die Verhinderungspflege vorher "angemeldet" werden, bei der PK? Vermutlich ja."
Nein, siehe hier, Seite 138:
"3. Anspruchsvoraussetzungen
[...]
(2)
Anspruchsvoraussetzung ist nicht, dass die Leistung im Voraus beantragt wird."
Ich handhabe es allerdings so, dass ich schon gleich zu Anfang einen schriftlichen Antrag stelle , in dieser Form:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich für meine(n) behinderte/n Tochter/Sohn xxxx, geb. xxxx , für das Jahr 20xx Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI beantragen.
Ich beabsichtige für die gesamten zur Verfügung stehenden Mittel stundenweise Verhinderungspflege auf Abruf in Anspruch zu nehmen.
Ich bitte Sie um einen entsprechenden schriftlichen Bewilligungsbescheid."
Gibt es Kriterien von Seiten der PK über die "Eignung" als Pflegekraft?
Wie wird da abgerechnet? Rechnet die Pflegekraft mit der PK ab oder mit meiner Tochter und meine Tochter, als "Vertragspartner" der PK rechnet mit dieser ab?
Siehe Seite 147 des oben verlinkten gemeinsamen Rundschreibens:
"3.6 Ersatzpflege durch entfernte Verwandte/Verschwägerte (ab dem dritten Grad) oder durch Nachbarn/Bekannte
Wird die Ersatzpflege durch entfernte Verwandte/Verschwägerte (ab dem dritten Grad)
oder durch eine Person aus der Nachbarschaft geleistet, erfolgt keine Beschränkung der
Kostenerstattung auf den Betrag des Pflegegeldes. Vielmehr kann der Höchstbetrag von
1.510,00 EUR (ab 1. Januar 2012 1.550,00 EUR) ausgeschöpft werden, wenn entsprechende
Aufwendungen für die Ersatzpflege nachgewiesen sind
. Kosten für die allgemeinen
Pflegeleistungen gelten als nachgewiesen, wenn sie durch eine entsprechende Quittung
o. ä. belegt sind. Im Übrigen muss es sich bei diesen Ersatzpflegepersonen nicht um
einschlägig vorgebildete Pflegekräfte handeln."
Wenn ihr die entsprechenden Quittungen vorlegt, aus denen ersichtlich ist wer, wann, wieviel Stunden und für wieviel Geld gepflegt hat, könnt ihr die Kasse bitten das gleich auf das Konto der Ersatzpflegeperson zu überweisen (wenn diese denn bereit ist , auf das Geld zu warten, bis die Kasse das bearbeitet hat), oder aber auf euer Konto, wenn ihr das Geld vorgestreckt und die
Ersatzpflegeperson schon bezahlt habt.
"ich ägere mich schwarz! *grmpf*
Ich rief heute nachmittag bei der PK an, und man sagte mir zu, besagten Antrag zuzusenden. Soweit, so gut.
Weitere Infos jedoch wollte er mir überhaupt nicht geben!!
Laut dem Mitarbeiter gibts NUR das Pflegegeld, wenn Angehörige pflegen oder aber ein Pflegedienst wird eingeschaltet.
Von einer externen Person wollte der nix wissen.....
Was nun, sprach Zeus?"
Ihm die entsprechenden lesitungsrechtlichen Vorschriften aus dem oben verlinkten Rundschreiben zukommen lassen, die eigentlich seine Arbeitsgrundlage sind und deren Inhalt er kennen sollte? Bitten , dass du einen informierteren und kompetenteren Sachbearbeiter bekommst?
Viele Erfolg beim durchsetzen eurer Ansprüche.
LG, amai