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Fragen zur "Pflegestufe 0"

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    Fragen zur "Pflegestufe 0"

    Hallo,

    meine Schwester hat die "Pflegestufe 0" nach § 45a SGB XI bewilligt bekommen.

    Dazu habe ich ein paar Fragen:

    Die Krankenkasse schrieb im Bescheid, dass sie für die Kosten in Vorleistung treten muss und alle drei!!! Monate mit der Krankenkasse abrechnen kann.

    Meine Schwester bezieht aber Grundsicherung und kann beim besten Willen nicht in Vorleistung treten.

    Da meine Schwester an massiven Schlafstörungen leidet, wurde ihr vom Arzt ein starkes Medikament verordnet, dass z. T. heftige Nebenwirkungen hat.

    In der letzten Zeit ist es mehrfach vorgekommen, dass sie Nachts - aufgrund von Kreislaufbeschwerden durch das Medikament - in ihrer Wohnung gefallen ist.

    Leider wohnen wir etwas entfernt voneinander, sodass ich nicht zeitnah zur Stelle sein kann.

    Daher haben wir überlegt, ihr einem Hausnotrufdienst für die Nacht zu besorgen.

    Können die Kosten für diese Hilfe aus den Mitteln der "Pflegestufe 0" bezahlt werden?

    #2
    AW: Fragen zur "Pflegestufe 0"

    Zitat von 10969Berlin Beitrag anzeigen
    Die Krankenkasse schrieb im Bescheid, dass sie für die Kosten in Vorleistung treten muss und alle drei!!! Monate mit der Krankenkasse abrechnen kann. .........

    Daher haben wir überlegt, ihr einem Hausnotrufdienst für die Nacht zu besorgen.
    Können die Kosten für diese Hilfe aus den Mitteln der "Pflegestufe 0" bezahlt werden?
    Hallo,

    die Leistung nach § 45b SGB XI ist eine Erstattungsleistung. Entstehende Kosten werden ersetzt. Man muß aber nicht in Geld vorleisten. Man kann den Anspruch auch an den Leistungserbringer (Pflegedienst, FED usw.) abtreten. Die verrechnen dann direkt mit der Pflegekasse.
    Hausnotruf kann ich mir nix genaues drunter vorstellen. So wie sie das schildern, ist aber eher die Krankenkasse zuständig, aus meiner Sicht.

    LG Michael

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      #3
      AW: Fragen zur "Pflegestufe 0"

      Hallo,
      ich habe mich einmal durch ein paar Angebote durchgeklickt und habe auf der Seite der Malteser folgendes gefunden:
      http://www.malteser-hausnotruf.de/ha...en.html#c35317

      "3. Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten?
      Da es sich bei dem Hausnotrufsystem um ein anerkanntes Pflegehilfsmittel handelt, besteht die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung durch Ihre Pflegekasse. Grundvoraussetzung ist hierfür die Einstufung in eine der gesetzlichen Pflegestufen (1-3).

      Hausnotrufteilnehmer mit Pflegestufe können von der Pflegekasse 18,36 Euro monatlich erstattet bekommen.

      Wir helfen Ihnen bei der Beantragung der Kostenübernahme. "

      beim DRK fand ich folgendes:
      http://www.drk-hausnotruf.net/seite....el=7&siteID=51
      "Die Kosten für die Teilnahme am DRK-Hausnotruf können bei Ihrer örtlichen DRK-Gliederung erfragt werden. Es gibt die Möglichkeit, beim Sozialamt die Kostenübernahme für die Teilnehmerbeiträge zu beantragen. Nach dem Pflegegesetz kann auch die Pflegeversicherung die Kosten für die technische Ausstattung als "Hilfsmittel für Pflegebedürftige" übernehmen."

      LG, amai

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        #4
        AW: Fragen zur "Pflegestufe 0"

        Hallo !

        Kann die Familie die Kosten nicht übernehmen in Vorleistung ?

        Kommentar


          #5
          AW: Fragen zur "Pflegestufe 0"

          Ich würde eventuell noch einmal mit dem Sachbearbeiter sprechen und erklären, dass man nicht in Vorleistung gehen kann. Zusätzlich die finanzielle Situation genau erklären.

          Kommentar


            #6
            AW: Fragen zur "Pflegestufe 0"

            Hallo, ich habe eine Frage,hat schon jemand die Pflegestufe 0. Ich habe sie seit dem 29.03.2012 für meinen 31 Jahren Sohn der Pychischkrank ist. Ich bin auch Gesetzlicher Betreuer und Mutter ich habe bis jetzt immer die Zeit und die Fahrten zum Arzt übernommen, durch die hohen Spritkosten, kann ich die jetzt auch mit Belegen vom Arzt mit der Pflegestufe 0 abrechnen?


            Guß Molli

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              #7
              AW: Fragen zur "Pflegestufe 0"

              Hallo Molly,

              Willkommen hier im Forum. Schau mal unterfolgendem Link dort findest du die Vorraussetzungen wan die Krankenkasse die Fahrtkosten übernimmt.
              http://www.intakt.info/104-0-fahrtko...eistungen.html

              Liebe Grüße

              Yvonne

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                #8
                AW: Fragen zur "Pflegestufe 0"

                HalloYvonne danke für die Nachricht bin schon weiter gekommen,ich melde mich späder noch mal oder im Chat

                Gruß Molli

                Kommentar


                  #9
                  AW: Fragen zur "Pflegestufe 0"

                  Hallo fadinmio,

                  irgendwie ist deine Anmeldung hier im laufenden Thread ein wenig untergegangen. So möchte ich dich jetzt hier mal schnell herzlich Willkommen heißen. Wenn du mal Lust und Laune hast, oder einfach so, damit User wissen, wer da Neues im Forum vertreten ist, wären ein paar Zeilen in der Vorstellungsrunde super. Das ist aber kein Zwang. Bei uns sind alle herzlich Willkommen, ob nur lesen, Info`s holen, ein kurzer Besuch, oder auch mal wertvolle Info`s und Tipp`s weitergeben, sowie einfach mal da sein, ganz egal und wie auch immer.
                  LG
                  Kirsten

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                    #10
                    AW: Fragen zur "Pflegestufe 0"

                    Hallo hearte,

                    so wie zuvor fadinmio, bist auch du im laufenden Thread noch nicht als neuer User gebührend begrüßt worden. Wir freuen und über jedem neuen Gast, oder auch künftigen "Stamm"-User. Bei uns auf Intakt, darf man gerne und wie man selber möchte, verweilen, lesen, schreiben und wie wir vom Team hoffen, auch regen Austausch haben. Wenn du magst, über ein paar Zeilen in der Vorstellungsrunde, freuen wir uns immer.
                    LG
                    Kirsten

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