Hallo,
meine Schwester hat die "Pflegestufe 0" nach § 45a SGB XI bewilligt bekommen.
Dazu habe ich ein paar Fragen:
Die Krankenkasse schrieb im Bescheid, dass sie für die Kosten in Vorleistung treten muss und alle drei!!! Monate mit der Krankenkasse abrechnen kann.
Meine Schwester bezieht aber Grundsicherung und kann beim besten Willen nicht in Vorleistung treten.
Da meine Schwester an massiven Schlafstörungen leidet, wurde ihr vom Arzt ein starkes Medikament verordnet, dass z. T. heftige Nebenwirkungen hat.
In der letzten Zeit ist es mehrfach vorgekommen, dass sie Nachts - aufgrund von Kreislaufbeschwerden durch das Medikament - in ihrer Wohnung gefallen ist.
Leider wohnen wir etwas entfernt voneinander, sodass ich nicht zeitnah zur Stelle sein kann.
Daher haben wir überlegt, ihr einem Hausnotrufdienst für die Nacht zu besorgen.
Können die Kosten für diese Hilfe aus den Mitteln der "Pflegestufe 0" bezahlt werden?
meine Schwester hat die "Pflegestufe 0" nach § 45a SGB XI bewilligt bekommen.
Dazu habe ich ein paar Fragen:
Die Krankenkasse schrieb im Bescheid, dass sie für die Kosten in Vorleistung treten muss und alle drei!!! Monate mit der Krankenkasse abrechnen kann.
Meine Schwester bezieht aber Grundsicherung und kann beim besten Willen nicht in Vorleistung treten.
Da meine Schwester an massiven Schlafstörungen leidet, wurde ihr vom Arzt ein starkes Medikament verordnet, dass z. T. heftige Nebenwirkungen hat.
In der letzten Zeit ist es mehrfach vorgekommen, dass sie Nachts - aufgrund von Kreislaufbeschwerden durch das Medikament - in ihrer Wohnung gefallen ist.
Leider wohnen wir etwas entfernt voneinander, sodass ich nicht zeitnah zur Stelle sein kann.
Daher haben wir überlegt, ihr einem Hausnotrufdienst für die Nacht zu besorgen.
Können die Kosten für diese Hilfe aus den Mitteln der "Pflegestufe 0" bezahlt werden?