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Pflegegeld aufhebung

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    Pflegegeld aufhebung

    Hallo,
    ich bin heute auf dieses Forum gestoßen und brauche auch gleich euren Rat da ich mich nicht so gut aus kenne.
    Bisher hat mein Sohn 9 Jahre die Pflegestufe 1 gehabt , am 6,10 kamm der Mdk zur Wiederholungsbegutachtung , schon bei dem Termin habe ich ein schlechtes gefühl gehabt und mit der heutigen Post hat sich dieses bestätigt.
    Nun meine frage was ich machen kann in dem Brief steht (Zuvor möchten wir Ihnen Gelegeheit geben ,sich zu dieser beabsichtigten Maßnahme zu äußern. Ihre Stellungnahme erbitten wir innerhalb von drei Wochen.Bitte beachten Sie , dass es sich hierbei um eine Anhörung handelt.Eine Wiederspruch kann gegen eine Anhörung nicht eingelegt werden.)
    Ich bin mir nicht sicher ob und wie ich mich verhalten soll , es wurde viel an Zeit abgezogen bei der Körperpflege so wie beim An und Auskleiden , sicher kann er einiges selbst anziehen dieses aber nur mit hilfe oder beaufsichtigung (sonst geht er im winter mit kurzer Hose) und bei der Köperpflege beim waschen brauch er auch hilfe, haptsächlich stürtzt sie ihre Beuteilungen in dingen die meine Sohn angegeben hat egal ob es der warheit entspricht oder nicht.Auch meine aussagen wurden verdreht , denn ich kann mich nicht errinern das ich gesagt hätte das mein Mann teile der Pflege übernimmt. Ich bin mir mitleweile selber nicht sicher ob ein kampf was bringen wird in meinem fall.

    Danke schon mal

    #2
    AW: Pflegegeld aufhebung

    Hallo Bine,

    erst mal herzlich Willkommen im Forum. Sicher wirst du hier schnell die eine oder auch andere Info zu deiner Anfrage finden, bzw. bekommen.

    LG
    Kirsten

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      #3
      AW: Pflegegeld aufhebung

      Hallo Bine,

      die Anhörung ist vorgeschrieben, wenn in die Rechte des Antragstellers eingegriffen werden soll. Ist also ganz normaler Vorgang. Das ist noch kein Bescheid, gegen den der Widerspruch möglich ist.
      Deinen Äußerungen entnehme ich, dass euch das Gutachten vorliegt. Welcher Hilfebedarf wurde denn angegeben?
      Ihr könnt jetzt, im Rahmen dieser Anhörung, auf die Punkte im Gutachten eingehen, die euerer Meinung nach falsch oder ungenügend gewürdigt wurden. So wie bei einem Widerspruch auch. Danach wird die Pflegekasse den Bescheid erstellen bzw. es gilt der alte Bescheid weiter, falls die Kasse sich euerer Argumentation anschließt.
      Gegen den Bescheid sind dann noch alle Rechtmittel offen.

      LG Michael

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        #4
        AW: Pflegegeld aufhebung

        Hallo,
        ja ich habe das Gutachten vorliegen , ich kann sagen das in allen bereichen Zeit abgezogen worden ist die warum das so ist erkläre ich mir so , mein Sohn hat mit viel mühe geschaft seine Schuhe an zu ziehen ohne Schleife auch seine aussage das er zu müde sei sich an zu ziehen hat dazu bei getragen , darauf stützt Sie den abzug , erstens sind seine aussagen nicht immer richtig und teilhilfe und beaufsichtigung sind meiner meinung nach nötig sonst wird das mit dem anziehen garnichts zum anderen wurde eine Therapie (ergo) nicht berücksichtigt da wir noch keine neue Verordung haben , zum anderen sind sachen wie das mein Mann bei der Pflege hilft nicht richtig und die Tranferzeiten sind auch nicht 8 uhr und 16 uhr denn um ca 16 uhr kommt er ja zuhause an.Vorher Grundpflege 50 min nun nur noch 29

        Körperpflege würde nicht genug berücksichtigt ca 8 min weniger als vorher
        Mobilität nur noch 5 min wo vorher 18 min waren wegen der Therapie wo ich noch keine neu Verordnung geholt habe
        Zuletzt geändert von bine12; 23.10.2011, 11:37.

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          #5
          AW: Pflegegeld aufhebung

          hallo biene 12.
          der mdk,macht dieses spielchen wo immer sie nur können,es geht darum das die kassen geld sparen,und so wird alles zusammen gestrichen ,ob es stimmt oder nicht.
          meiner tochter wurden wegen 5minuten die zusammen gestrichen wurden zu unrecht denn meine tochter verbessert sich nicht mit ihrem gehirnschaden und der lähmung.
          ja da wurde sie von stufe 3 auf stufe 2 runtergesetzt.da bin ich wieder mit rechtsanwalt vorgegangen,und wir haben unsert recht bekommen mit der stufe 3.
          also keine angst,dieser mdk,versucht die hilflosen menschen zu betrügen es geht ums geld.lasse es dirnicht gefallen.

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            #6
            AW: Pflegegeld aufhebung

            Hallo,
            wie bereitet man sich am besten auf eine Anhörung vor , ich grübel schon ne ganze weile und sehe mir das Gutachten schon 100 mal an , aufgefallen sind mir vor allem das auskleiden ganz mit teilübernahme pro Tag nur 1 mal angerechnet wird mit 2 min also nach meines wissens kleide ich meinen Sohn am Tag mindesens 2 mal aus und das selbe auch beim ankleiden wo nur 1min bei teilübernahme an gerechnet wird, baden wird überhauptnicht berücksichtigt nur die Ganzkörperwäsche mit Teilübernahme und Beaufsichtigung.

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              #7
              AW: Pflegegeld aufhebung

              Zitat von bine12 Beitrag anzeigen
              Hallo,
              wie bereitet man sich am besten auf eine Anhörung vor , ich grübel schon ne ganze weile und sehe mir das Gutachten schon 100 mal an , aufgefallen sind mir vor allem das auskleiden ganz mit teilübernahme pro Tag nur 1 mal angerechnet wird mit 2 min also nach meines wissens kleide ich meinen Sohn am Tag mindesens 2 mal aus und das selbe auch beim ankleiden wo nur 1min bei teilübernahme an gerechnet wird, baden wird überhauptnicht berücksichtigt nur die Ganzkörperwäsche mit Teilübernahme und Beaufsichtigung.
              hallo biene.
              ich hatte einen fragebogen mit der stufe 3 ausgefüllt ,den ging ich mit der dame vom mdk durch jeden punkt.
              und was war 5minuten wurden gestrichen.merkst du was.?
              die zoken ab , das ist normal bei denen.

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                #8
                AW: Pflegegeld aufhebung

                Zitat von bine12 Beitrag anzeigen
                Hallo,
                wie bereitet man sich am besten auf eine Anhörung vor , ich grübel schon ne ganze weile und sehe mir das Gutachten schon 100 mal an , aufgefallen sind mir vor allem das auskleiden ganz mit teilübernahme pro Tag nur 1 mal angerechnet wird mit 2 min also nach meines wissens kleide ich meinen Sohn am Tag mindesens 2 mal aus und das selbe auch beim ankleiden wo nur 1min bei teilübernahme an gerechnet wird, baden wird überhauptnicht berücksichtigt nur die Ganzkörperwäsche mit Teilübernahme und Beaufsichtigung.
                Hallo Bine,

                vielleicht kann der Fachdienst z.B. der Lebenshilfe dir weiter helfen. Zumindest die Stelle, von der du die regelmäßigen Einsätze zur Sicherstellung der Pflege hast durchführen lassen. Besucht dein Sohn eine Einrichtung? Vielleicht kann man dir dort weiterhelfen. Es gibt mittlerweile das Angebot der Beratung auch durch die Pflegestützpunkte. Hast du schon einmal unsere Suchfunktion ausprobiert? Auch da kannst du Info`s finden.

                Der medizinische Dienst hat sein Computerprogramm und die Damen, bzw. Herren geben die Anworten, die bei der Überprüfung fallen, ein. Das System wertet dann die genau berechnete Zeit aus und kommt zu einem Ergebnis. Ich denke, die Anhörung bietet dir genug Fundament, dass du alles noch einmal einbringen kannst und ein gerechter Anspruch auch umgesetzt wird. Erstelle für zwei Wochen ein Pflegetagebuch mit genauen Zeitangaben und reiche es ein. Wie User MichaelK beschrieben hat, ist es ein ganz "normaler" Vorgang.

                Viel Erfolg
                Kirsten

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                  #9
                  AW: Pflegegeld aufhebung

                  Zitat von Kirsten Beitrag anzeigen

                  Der medizinische Dienst hat sein Computerprogramm und die Damen, bzw. Herren geben die Anworten, die bei der Überprüfung fallen, ein. Das System wertet dann die genau berechnete Zeit aus und kommt zu einem Ergebnis.
                  Hallo Kirsten,
                  beim Stöbern im Forum ist mir Dein Beitrag aufgefallen und das kann ich so nicht stehen lassen, weil es nicht ganz stimmt was du schreibst.

                  Der MDK hat ein Computerprogramm, soweit richtig und die Antworten werden eingegeben. Aber auch die Pflegezeiten werden per Hand eingegeben und nicht vom System berechnet. Die Bewertung des Hilfebedarfs erfolgt durch den Gutachter.

                  Gruß ludmilla

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                    #10
                    AW: Pflegegeld aufhebung

                    Hallo Ludmilla,

                    vielen Dank für deinen Hinweis. Ich habe mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt, obwohl ich ja geschrieben habe, dass die Daten von den Damen und Herren vom Med. Dienst eingegeben werden. Natürlich geschieht dieses von Hand und wird nicht vom System festgesetzt. Das wäre ja auch befremdend, wenn ein System auf andere Zeiten käme, wie der persönlich anwesende "Fachmann".

                    Ich gehe aber davon aus, dass das System am Ende dann die vom Gutachter exakt festgestellte täglich, bzw. wöchentlich anfallende Zeit als Summe bekannt gibt?

                    So habe ich es als Info eigentlich einstellen wollen.

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