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Anteiliges Pflegegeld bei Heimunterbringung

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    Anteiliges Pflegegeld bei Heimunterbringung

    Hallo zusammen,

    Mein Sohn ist inzwischen 20J. alt. Er schließt nächste Woche seine schulische Ausbildung im HPZ Rottal-Inn ab.

    Der Antrag beim Bezirk Niederbayern auf Eingliederungshilfe und Unterbringung in einer Wohngruppe und Förderstätte läuft.

    Geplanter Umzug ist der 1.9.

    Wenn wir David zwei-wöchentlich am Wochenende nach Hause holen und auch gemeinsam mit ihm Urlaub machen oder ihn auch mal längere Zeit nach Hause holen, steht uns dafür dann ein anteiliges Pflegegeld zu?

    Hat das schon einmal irgendjemand beantragt?
    Bei Pflegestufe III und vier Tagen im Monat sind dies ja ca. 90,- Euro.

    Danke schon mal für alle Eure Tipps und Erfahrungen.
    Liebe Grüße,
    Guido

    #2
    AW: Anteiliges Pflegegeld bei Heimunterbringung

    Hallo Guido!

    Wir bekommen für jeden Tag, den unser Sohn bei uns ist, 1/30 des monatlichen Pflegegeldes. Wir listen das immer rückwirkend für das vergangene Quartal auf, lassen uns das von der Einrichtung bestätigen und schicken das dann auch die Pflegekasse.

    Der Anreisetag zählt auch als voller Tag, d.h. pro Besuchswochende von Freitag bis Sonntag werden 3 Tage gerechnet. Das wären in Eurem Fall also 6 Tage pro Monat, wenn Euer Sohn 14-tägig zu Hause ist.

    Außerdem werden für mich als Pflegeperson anteilig Rentenversicherungsbeiträge gezalht, Voraussetzungen sind mindestens 60 Tage Pflege im Jahr.


    Siehe auch hier:
    http://www.rehakids.de/phpBB2/viewto...=915856#915856

    Liebe Grüße

    Annette

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      #3
      AW: Anteiliges Pflegegeld bei Heimunterbringung

      Danke Anette,

      für Deine Hinweise! Die sind sehr hilfreich.

      Ich hatte irgendwo gelesen (weiß leider nicht mehr wo), dass die Anzahl der Tage, die mein Sohn zu Hause verbringt von der Einrichtung grundsätzlich 60 Tage nicht überschreiten darf. Leider fehlt mir jetzt auch der Kontext dieser Aussage, sodass ich nicht weiß ob dies abhängig von der Einrichtung ist oder generell gilt.

      Da werde ich noch Informationen beim Wohnheim einholen und das klären.

      Liebe Grüße,
      Guido

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        #4
        AW: Anteiliges Pflegegeld bei Heimunterbringung

        Hallo Guido!

        Zitat von ergu Beitrag anzeigen
        Ich hatte irgendwo gelesen (weiß leider nicht mehr wo), dass die Anzahl der Tage, die mein Sohn zu Hause verbringt von der Einrichtung grundsätzlich 60 Tage nicht überschreiten darf.
        Das ist mir nicht bekannt, warum sollte das so sein?

        Ich kenne das mit den 60 Tagen daher, dass ich mindestens 60 Tage im Jahr pflegen muss, mein Sohn also mindestens 60 Tage zu Hause sein muss, damit ich Rentenversicherungsbeiträge von der Pflegekasse bezahlt bekommen.

        Da werde ich noch Informationen beim Wohnheim einholen und das klären.
        Das würde mich auch interessieren. Ich könnte mir denken, dass sonst der Kostenträger nicht mehr voll zahlt, aber bei uns war das nie Thema, unser Sohn ist seit Jahren weit mehr als 60 Tage im Jahr zu Hause.

        Liebe Grüße

        Annette
        Zuletzt geändert von Blautopas; 20.07.2011, 23:37.

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          #5
          AW: Anteiliges Pflegegeld bei Heimunterbringung

          Hallo Guido!

          Hat es vielleicht etwas hiermit zu tun?

          http://www.lwl.org/spur-download/bag/meckvorp_2_an2.pdf (Ist Bundesrecht)

          Da steht z.B.:

          2. Bei Abwesenheit von mehr als 3 Tagen durch Urlaub wird vom ersten Tag der Abwesenheit an ein Betten-/Platzfreihaltegeld gezahlt unter der Voraussetzung, dass die Summe der Abwesenheitstage 28 Tage im Kalenderjahr nicht übersteigt. Auch bei einer Abwesenheit von mehr als 28 Tagen soll der Sozialhilfeträger nach individueller Prüfung des Einzelfalles das Betten-/Platzfreihaltegeld weiter gewähren, solange dies für das Ziel der Eingliederungshilfe notwendig ist.

          Da würde ich Satz 2 als zutreffend ansehen.

          4. Die volle Vergütung wird in der Regel auch gezahlt bei Wochenendurlaub, soweit dieser die Dauer von 3 Tagen nicht überschreitet. Für diese Fälle gilt nicht die 28-Tageregelung der Ziff.

          Beides zusammen betrachtet, würde meiner Ansicht nach bedeuten, dass keine Kürzung erfolgt, auch wenn das Kind länger zu Hause ist

          Liebe Grüße

          Annette

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            #6
            AW: Anteiliges Pflegegeld bei Heimunterbringung

            Informationen zum Thema Kürzung des anteiligen Pflegegeldes
            Neue Berechnungsmethode der Pflegekassen bei tageweiser Pflege von
            vollstationär betreuten Pflegebedürftigen im häuslichen Bereich
            1. Ausgangssituation
            2. Was hat sich geändert?
            3. Ist das Vorgehen der Pflegekassen rechtmäßig?
            4. Was können Sie tun?
            Die komplette Info des Lebenshilfe-Landesverbandes Bayern findet Ihr im Anhang
            Angehängte Dateien

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              #7
              AW: Anteiliges Pflegegeld bei Heimunterbringung

              Danke Inge,

              für diese Informationen!

              Wir werden das anteilige Pflegegeld für die vier Monate September bis Dezember im Block einreichen.

              David ist nun fast 8 Wochen in der Einrichtung (www.barmherzige-algasing.de). Ihm geht es sehr gut. Er scheint sich bereits von Beginn an dort zu Hause zu fühlen. Er äußert auch keine Zeichen an Heimweh.

              Es tut gut zu wissen, dass es ihm so gut geht

              lg,
              guido

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                #8
                AW: Anteiliges Pflegegeld bei Heimunterbringung

                Anteiliges Pflegegeld bei Heimunterbringung!!

                Hallo Zusammen,
                auch bei mir wird mit dem III. Quartal das Pflegegeld gekürzt.
                Ich reiche quartalsmäßig die Bescheinigung für die Pflege zu Hause bei der Pflegekasse ein.
                Mein Sohn hat die Pflegestufe III , das entspricht ein monatliches Pflegegeld von 685 €,
                die Summe geteilt durch 30 Tage mal die Pflegetage zu Hause.
                Die Berechnung soll laut Pflegekasse nicht mehr gelten - es gebe jetzt eine neue Berechnung,
                sodas das Pflegegeld nur noch prozentual berechnet wird, somit natürlich auch weniger
                Pflegegeld ausbezahlt wird. Ich wurde darüber noch nicht mal schriftlich in Kenntnis gesetzt, es wurde einfach weniger Pflegegeld überwiesen.
                Was kann ich jetzt dagegen machen -ich werde es keineswegs so hinnehmen!!

                Viele Grüße
                Karin

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                  #9
                  AW: Anteiliges Pflegegeld bei Heimunterbringung

                  Hallo Karin,

                  willkommen bei Intakt. Ich hoffe, Du findest hier Antwort und Hilfe bei diesem und anderen Problem/en.
                  Etwas weiter oben habe ich eine Datei der Lebenshilfe eingestellt, die weitere Informationen enthält.

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                    #10
                    AW: Anteiliges Pflegegeld bei Heimunterbringung

                    Hallo Inge,

                    vielen Dank für die Info.
                    Ich habe mir den Anhang von der Lebenshilfe runtergeladen und durchgelesen.
                    Ich würde ja gerne Widerspruch einlegen, habe aber keinen schriftlichen Bescheid über die Pflegegeldkürzung.
                    Könnte ich denn gegen die Neuberechnung den Widerspruch einlegen, es gab ja nur ein Telefonat darüber.

                    Viele Grüße
                    Karin

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                      #11
                      AW: Anteiliges Pflegegeld bei Heimunterbringung

                      Hallo Karin!

                      Zitat von KAJA53 Beitrag anzeigen
                      Anteiliges Pflegegeld bei Heimunterbringung!!


                      auch bei mir wird mit dem III. Quartal das Pflegegeld gekürzt.
                      Ich reiche quartalsmäßig die Bescheinigung für die Pflege zu Hause bei der Pflegekasse ein.
                      Mein Sohn hat die Pflegestufe III , das entspricht ein monatliches Pflegegeld von 685 €,
                      die Summe geteilt durch 30 Tage mal die Pflegetage zu Hause.
                      Die Berechnung soll laut Pflegekasse nicht mehr gelten - es gebe jetzt eine neue Berechnung,
                      sodas das Pflegegeld nur noch prozentual berechnet wird, somit natürlich auch weniger
                      Pflegegeld ausbezahlt wird. Ich wurde darüber noch nicht mal schriftlich in Kenntnis gesetzt, es wurde einfach weniger Pflegegeld überwiesen.
                      Was kann ich jetzt dagegen machen -ich werde es keineswegs so hinnehmen!!
                      Uns hat es jetzt auch erwischt. Diese Kürzung ist rechtswidrig, verlange von der Krankenasse eine schriftliche Abrechnung und lege dagegen Widerspruch ein.

                      Wir haben scheinbar eine bekommen, die ging aber an die Einrichtung, weil mein Sohn volljährig ist, sie wird uns zugeschickt und dann lege ich auch Widerspruch ein.

                      Mehr zum Thema:

                      http://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic76689.html

                      Hier ein User das mal ansatzweise formuliert

                      http://www.rehakids.de/phpBB2/viewto...431999#1431999

                      http://www.hoffmann-gress.de/skripte...ht-10_2011.pdf

                      Liebe Grüße

                      Annette

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                        #12
                        AW: Anteiliges Pflegegeld bei Heimunterbringung

                        Hallo Katja!

                        Ich würde ja gerne Widerspruch einlegen, habe aber keinen schriftlichen Bescheid über die Pflegegeldkürzung.
                        Im Prinzip ist es ja eine Art Bescheid, dass Du weniger überwiesen bekommen hast, aber Du kannst eine Erläuterung anfordern.

                        Schreibe an die Pflegekasse z.B.

                        Sehr geehrte.....,

                        wie ich festgestellt habe, erfolgte bei der Abrechnung des anteiligen Pflegegeldes für meinen Sohn....., geb. am..... eine Kürzung des Pflegegeldes. Ich bitte um schriftliche Erläuterung, wie dies zustande kommt und genaue Abrechnung.

                        Mit freundlichen Grüßen

                        .......

                        Liebe Grüße

                        Annette

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                          #13
                          AW: Anteiliges Pflegegeld bei Heimunterbringung

                          Hallo Karin,

                          Zitat von KAJA53 Beitrag anzeigen
                          Ich würde ja gerne Widerspruch einlegen, habe aber keinen schriftlichen Bescheid über die Pflegegeldkürzung.
                          dann solltest Du so schnell wie möglich und schriftlich einen rechtshilfefähigen Bescheid anfordern, damit Du Widerspruch einlegen kannst.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Anteiliges Pflegegeld bei Heimunterbringung

                            Was tun bei Pflegegeldkürzung?

                            BewohnerInnen in Heimen erhalten Pflegegeld für die Tage, die sie am Wochenende oder in den Ferien andernorts bei Pflegenden (z.B. bei ihren Eltern) verbringen.

                            Einige Pflegekassen versuchen das Pflegegeld gegen Sachleistungen aufzurechnen, welche die Betroffenen im Pflegeheim erhalten haben. Dadurch wird der Anspruch auf Pflegegeld gekürzt.(...) weiter lesen im InfoBereich von INTAKT
                            Volker
                            Ehemaliger Forumadministrator , INTAKT-Referent

                            Kennst du schon die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung? Hier findest du einen Überblick und Infos: Leistungen der Pflegeversicherung

                            Wir freuen uns über Leute, die bei INTAKT mitmachen möchten. Schreib mir und erfahre mehr.

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                              #15
                              AW: Anteiliges Pflegegeld bei Heimunterbringung

                              Zitat von Volker Beitrag anzeigen
                              Was tun bei Pflegegeldkürzung?

                              BewohnerInnen in Heimen erhalten Pflegegeld für die Tage, die sie am Wochenende oder in den Ferien andernorts bei Pflegenden (z.B. bei ihren Eltern) verbringen.

                              Einige Pflegekassen versuchen das Pflegegeld gegen Sachleistungen aufzurechnen, welche die Betroffenen im Pflegeheim erhalten haben. Dadurch wird der Anspruch auf Pflegegeld gekürzt.(...) weiter lesen im InfoBereich von INTAKT
                              Die Info habe ich schon gesehen. Ich frage mich noch, ob man über diese "Kürzung" von der Kasse informiert wird.

                              Unser Sohn ist nun 5 Monate in einem Heim untergebracht. Die ersten vier Monate haben wir bereits eingereicht und anteilig auch das Geld überwiesen bekommen. Eine schriftliche Abrechnung haben wir jedoch nicht erhalten, sondern selbst nachgerechnet, ob der Betrag stimmt.

                              Hat jemand von Euch einen Bescheid über die Zahlung und die Berechnung des Betrags erhalten?

                              lg,
                              guido

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                                #16
                                AW: Anteiliges Pflegegeld bei Heimunterbringung

                                Hallo!


                                Hat jemand von Euch einen Bescheid über die Zahlung und die Berechnung des Betrags erhalten?
                                Ja, wir. Man begründet die Kürzung damit, die Auslegung der Rechtslage habe sich geändert.

                                Ich habe Widerspruch eingelegt, aktueller Stand:

                                http://www.rehakids.de/phpBB2/viewto...522845#1522845

                                Irgendwann dürfte die Abrechnung fürs 4. Quartal 2011 kommen und wenn wieder gekürzt wurde, geht der nächste Widerspruch raus und ggf. Klage gegen die erste Kürzung, wenn der Widerspruch abgewiesen werden sollte. .

                                Guido, verlange eine schriftliche Abrechnung, siehe mein obiger Musterbrief.

                                Liebe Grüße

                                Annette

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                                  #17
                                  AW: Anteiliges Pflegegeld bei Heimunterbringung

                                  Hallo Zusammen,

                                  ich habe das selbe Problem und ein ein sehr aufschlussreiches Schreiben dazu gefunden, das auch einen Muster-Widerspruch beeinhaltet.

                                  Kann ich euch wirklich nur wärmstens empfehlen.
                                  Angehängte Dateien

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                                    #18
                                    AW: Anteiliges Pflegegeld bei Heimunterbringung

                                    Hallo Karin!

                                    Ich würde ja gerne Widerspruch einlegen, habe aber keinen schriftlichen Bescheid über die Pflegegeldkürzung.
                                    Könnte ich denn gegen die Neuberechnung den Widerspruch einlegen, es gab ja nur ein Telefonat darüber.

                                    Verlange eine schriftliche Abrechnung, siehe mein Musterbrief:

                                    http://www.intakt.info/forum/showthr...8568#post48568

                                    Bescheide dürfen grundsätzlich auch mündlich erteilt werden, aber man hat das Recht auf einen schriftlichen Bescheid.

                                    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__33.html


                                    (2) Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden. Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt.


                                    Aktueller Stand bei uns: http://www.rehakids.de/phpBB2/viewto...531724#1531724

                                    Liebe Grüße

                                    Annette

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                                      #19
                                      AW: Anteiliges Pflegegeld bei Heimunterbringung

                                      Hallo zusammen,

                                      Zuerst mal ein ganz großes Danke für alles Infos!

                                      Von der Krankenkasse wurde bei uns ja das ungekürzte anteilige Pflegegeld ausbezahlt. Das passt also und ich warte mal ab, wie es im laufenden Jahr laufen wird.

                                      Die Einstufung in die Hilfebedarfgruppe für die Förserstätte ist jetzt auch durch. Mein Sohn wurde auf 4a eingestuft. Damit sind wir (Eltern und Förderstättenleiterin) zufrieden.

                                      Das Sozialamt hat inzwischen bei mir nachgefragt, dass ich mich bzgl. unserer Unterhaltsaufwendungen äußere, damit sie ihr "pflichtgemäßes Ermessen ausüben können". Der Fragebogen enthält im Grunde zwei Fragen: (1) Wie oft besucht das Kind die Eltern? (2) Zuwendungen der Eltern (Besuche der Eltern, Sonstige Zuwendungen, ...). Ich habe drei Kreuzchen gemacht und auf einen gesonderten Brief (4 DIN A4 Seiten) verwiesen.
                                      Nun bin ich mal gespannt, wie es weitergeht und ob das Sozialamt einen Antrag auf KG-Abzweigung bei der Familienkasse stellt.

                                      OK! Jetzt habe ich hier ein paar Infos reingestellt, die eigentlich "offtopic" sind (nicht zum eigentlichen Thema passend).

                                      lg,
                                      guido
                                      Zuletzt geändert von ergu; 07.02.2012, 08:13.

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                                        #20
                                        AW: Anteiliges Pflegegeld bei Heimunterbringung

                                        Berlin (kobinet) Auf eine schriftliche Frage des behindertenpolitischen Sprechers der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kürzung des anteiligen Pflegegeldes hat Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz aus dem Gesundheitsministerium erklärt, die Bundesregierung werde sich um eine angemessene Lösung bemühen. Dazu gab Markus Kurth heute eine Presseinformation heraus: [...]
                                        In ihrer Antwort auf die Frage von Markus Kurth erklärt die Staatssekretärin, das Bundesversicherungsamt habe die Kürzung durch die Pflegekassen angeregt. Die Bundesregierung werde auf das Bundesversicherungsamt zugehen und eine angemessene Lösung suchen. [...]
                                        Quelle und kompletter Text: kobinet

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                                          #21
                                          AW: Anteiliges Pflegegeld bei Heimunterbringung

                                          das Merkblatt "Argumentationshilfe gegen die Kürzung des Pflegegeldes" wurde überarbeitet: BVKM

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                                            #22
                                            AW: Anteiliges Pflegegeld bei Heimunterbringung

                                            Hallo!

                                            Danke Inge!

                                            In dem Merkblatt steht:

                                            Unter Hinweis auf diese beiden Schreiben sollte bei der Pflegekasse angeregt werden, dass das Widerspruchsverfahren ruhend gestellt wird bis auf politischer Ebene eine Lösung für die Problematik gefunden ist.
                                            Das hat unsere Pflegekasse von sich aus vorgeschlagen.

                                            Wenn wir die Ruhensvereinbarung unterschreiben, bekommen wir den bisher gekürzten Pflegegeldanteil nachgezahlt und bis auf Weiteres wieder den vollen Tagessatz, unter der Voraussetzung, das Geld zurückzahlen zu müssen, wenn es ein Urteil zugunsten der Kürzung gibt.

                                            Liebe Grüße

                                            Annette

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                                              #23
                                              AW: Anteiliges Pflegegeld bei Heimunterbringung

                                              [...] Die neue Berechnung ist dabei jedoch weder durch das angeführte Urteil noch durch Gesetz gedeckt. Das BSG stellte in seinem Urteil fest, dass das anteilige Pflegegeld nach den gesetzlichen Regeln der Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) berechnet und dabei um den Prozentsatz der bereits in Anspruch genommenen Sachleistung (maximal 256 Euro) vermindert wird. Die Leistung für die häusliche Pflege darf dabei den für die jeweilige Pflegestufe geltenden Höchstbetrag nicht übersteigen. Daraus leiten die Pflegekassen jedoch eine unzulässige doppelte Kürzung ab: Nicht nur der zur Verfügung stehende Höchstbetrag, sondern auch der täglich zur Verfügung stehende Betrag werden gemindert. Diese zweimalige Kürzung ist unzulässig, da das BSG in seinem Urteil ausgeführt hat, dass das anteilige tägliche Pflegegeld nach § 37 Satz 2 SGB XI berechnet wird und damit (ungekürzt) mit 1/30 des maßgeblichen monatlichen Pflegegeldes in Ansatz zu bringen ist. [...]
                                              die komplette Information gibt es bei der Lebenshilfe

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                                                #24
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                                                Hallo Zusammen,

                                                inzwischen hat sich in der Sache etwas getan. Die Bundesregierung hat als Nachtrag zum Entwurf des PNG eine Formulierung vorgesehen, die das Problem ab 1. Januar 2013 lösen soll. Dazu Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes liegt auch vor:

                                                .....dies bedeutet aber m.E. nur, dass die Angelegenheit ab 1. Januar 2013 geregelt ist. Für die Fälle davor, sieht die GKV sich im Recht. Also müssen die Gerichte entscheiden.

                                                Unter "B" moniert der GKV-Spitzenverband einen möglichen Verfassungsverstoß!! Die Formulierung im Antrag der Regierung ist allerdings wirklich diletantisch.

                                                LG Michael
                                                Angehängte Dateien
                                                Zuletzt geändert von MichaelK; 20.06.2012, 13:11.

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                                                  #25
                                                  AW: Anteiliges Pflegegeld bei Heimunterbringung

                                                  [...] Die Kammer teilt die auf dem Rundschreiben der Spitzenverbände beruhende Auffassung der Beklagten zur Berechnung der Höhe des anteiligen Pflegegeldes nicht. Die Kammer folgt der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 13.03.2001 - B 3 P 10/00 R-). Das BSG hat wörtlich ausgeführt (RNr. 29):
                                                  "Nach Sinn und Zweck ist bei der Berechnung des anteiligen Pflegegeldes die Regelung des § 38 Satz 2 SGB XI auf den Fall der Kombination von Pflege in einer vollstationären Einrichtung der Behindertenhilfe und häuslicher Pflege entsprechend anzuwenden. [...]
                                                  Das komplette Urteil gibt es bei Sozialgerichtsbarkeit

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