Hallo!

Da der Hilfebedarf gesunder Kinder - der bei der Pflegebegutachtung behinderter Kinder
abgezogen wird - offenbar auch für andere Eltern ein heißes Thema ist, möchte ich auch
unsere Erfahrung kurz schildern. Dies könnte besonders für Eltern zweijähriger behinderter
Kinder hilfreich sein.

Im Verlauf unserer Kampfs um die angemessene Pflegestufe mit der Pflegekasse und
besonders mit dem Medizinischen Dienst sind wir auf ein interessantes Detail gestoßen:

Der MDK verwendet andere Werte für den Pflegebedarf gesunder Kinder, als
durch die Richtlinie des MDS (MDK der Spitzenverbände) vorgeschrieben.

Dadurch ergeben sich teilweise extreme Abweichungen. Für ein zweijähriges Kind weichen
die entsprechenden Tabellen um bis zu 30 (in Worten: dreißig) Minuten voneinander ab.
Da rutscht man schonmal in eine schlechtere Pflegestufe oder ganz raus...

In unserem Fall haben wir uns (natürlich) das Pflegegutachten zuschicken lassen. In einem
verklausulierten Satz fanden wir den Hinweis auf eine Tabelle, die offenbar nur an die
Richtlinie der Spitzenverbände ANGELEHNT ist. Erst durch ein weiteres nachdrückliches
Nachfragen und unter Hinweis auf unsere Datenschutzrechte bei der Pflegekasse ist uns
diese (andere) Tabelle ausgehändigt worden. Wir stellten die erheblichen Abweichungen
von den Vorschriften fest und beschwerten uns. "Leider" ist uns dann die höhere
Pflegestufe gewährt worden.
Wir hätten in diesem Fall wirklich gern geklagt, weil ja auch andere Eltern hiervon
betroffen sind. Die Pflegekasse hat uns regelrecht den Wind aus den
Segeln genommen - wer hat schon einen Pflegeaufwand, der genau 1 Minute über
der beantragten Pflegestufe liegt....
Nach einigen Gesprächen mit MDS, MDK und Pflegekasse sind wir uns
mittlerweile ziemlich sicher, dass es sich hierbei um eine Taktik des MDK handelt
Offenbar soll die verwendete Tabelle in Zukunft (im nächsten Jahr?) Bestandteil der
Richtlinie der Spitzenverbände werden und wird schonmal von einigen MDK verwendet.
Und dann werden ALLE zweijährigen behinderten Kinder schlechter gestellt als jetzt.
Nur wenn sich betroffene Eltern wehren kann das verhindert werden.
Also: Nachfragen, Widersprechen und Klagen! Oder einen Neuantrag stellen! Es lohnt sich!

Hier die Fakten:
1. Die rechtlich verbindliche Richtlinie findet man auf der Web-Site des MDK der
Spitzenverbände der Pflegekassen e. V. (MDS), das beratende Gremium der MDK
http://www.mds-ev.org/index2.html
Downloads, Pflegeversicherung, Begutachtungsrichtlinen
Die betreffende Tabelle findet sich auf Seite 44:

Tabelle Seite 42 der Begutachtungsrichtlinien des MDK der Spitzenverbände
der Krankenkassen
Pflegebedarf in Minuten/Tag
Alter (Jahre)       0-1       1-2       2-3        3-6        6-12
Körperpflege       75        60     45-60        45        0-45
Ernährung       60-120     60        45       30-45      0-30
Mobilität           120      120        60       30-60      0-30
Summe        255-315   240   150-165  105-150    0-105


2. Die Tabelle, die unser MDK verwendet (Auszug):
MDK Tabelle (stark verkürzt)
Alter des Kindes                            0-1 J.         1-2 J.      2-3 J.    3-4 J.    4-5 J.     5-6 J.   ...
...                                                                              ...
Summe 5.1 Körperpflege               78-95          62-84      57-68    49-59    41-51     39-47   ...
...                                                                              ...
Summe 5.2 Ernährung                 90-105          55-78      42-55    32-39    27-32     22-27   ...
...                                                                              ...
Summe 5.3. Mobilität                  87-115          78-93      56-72     45-57    36-43    26-30    ...
"Summe Grundpflege des
altersgemäßen Hilfebedarfs"      255-315        195-255   155-195  126-155 104-126  87-104  ...

Ein Vergleich zeigt, dass ein zweijähriges Kind mit der MDK-Tabelle um 30 Minuten
schlechter gestellt ist (195 - 165 = 30 Minuten).