Hallo alle zusammen,
ich bin durch viele umwege auf Euer Forum gestossen und auch direkt hängen geblieben
Ich habe ziemlich viele Fragen und keine Antworten darauf, nun hoffe ich hier ein paar meiner Fragen beantwortet zu bekommen.
Ich bin alleinerziehemde Mama von meiner Schwerbehinderten (100%)Tochter Jessica - Silvia die mittlerweile schon das 5 Lebensjahr erreicht hat ihre Behinderung nennt sich Tuberöse Hirnsklerose, symptomatische Epilepsie mit komplex-fokalen Anfällen, Myoklonien, sekundär generalisierenden Anfällen, Mikrocephalie, Hyperthyreose und ausgeprägte Entwicklungsretardierung. ( zur besseren verständigung sie hat Knoten im Kopf am Herz und an den Augen, wobei nur die im Kopf die Behinderungen auslösen)
Sie kann nicht laufen nicht sprechen nicht mit/vom Löffel essen nicht auf die Toilette gehen nicht sprechen...............
Ich habe für meine Tochter einen Schwerbehinderten Ausweis erhalten nachdem ich es zufällig von einer andern Mutter erfuhr das ich diesen beantragen kann.
Desweiteren erfuhr ich mehr oder weniger eher beiläufig ich könne auch Pflegegeld beantragen was ich auch machte da war sie 1 Jahr alt und wurden in Pflegestufe 2 eingestuft mittlerweile habe ich für sie Pflegestufe 3.
Da uns der Leibliche Vater vor 4 1/2 Jahren auf die Straße setzte kämpften wir zwei uns allein durchs Leben, es ging auch bis vor kurzem alle gut.
Ich erhielt Sozialhilfe und Pflegegeld, mein Kind geht nun seid dem dritten Lebensjahr in einen behinderten gerechten Kindergarten der Arbeiterwohlfahrt eigentlich fast seid Anfang schon ganz Tags....
Bis heute scheiterte es immer wieder Arbeit zu finden denn wer stellt schon eine Mutter ein die ständig abrufbereit stehen muß wenn es ihrem Kind nicht gut geht.
Mein Problem ist folgendes:
Das Sozialamt will nun das ich mir meinen Lebensunterhalt selbst verdiene da mein Kind ja jetzt ganztags in den Kindergarten geht muß ich in dieser Zeit einer Arbeit nachkommen. Mein Kind besucht den Kindergarten eher unregelmäßig hat bereits auch 31 fehltage dieses "Schuljahr"
Hier nun meine erste Frage, ein Sachbearbeiter sgate mir mal, es gäbe irgendein Gesetz wo drin steht das man in Ausnahmefällen keiner Tätigkeit nachgehen kann leider finde ich dieses Gesetz nirgens oder gibt es das überhaupt nicht das ist in etwa eine Befreiung !!!! Welche Unterlagen benötige ich hierfür
Darf ich denn überhaupt arbeiten wenn ich Pflegegeld beziehe??
Wie viel darf ich arbeiten wenn ich Pflegegeld beziehe (Std. die Woche) ??
wo finde ich etwas brauchbares zu diesem Thema zu lesen ??
ich habs ja zu Anfang gesagt viele Fragen und keine Antworten ! Nun hoffe ich doch sehr das mir hier etwas geholfen werden kann.....
Am 19.07.2004 kommt jemand vom MDK zur Wiederholungsbegutachtung mal sehen was sie alles wissen wollen !!!!
Abschließend möchte ich noch sagen, man darf sich von den KK nichts gefallen lassen ich hab so einiges durchgesetzt
Theraphiestuhl, Rehabuggy, Rollstuhl, Badewanneneinsatz, Behinderten gerechtes Bett.
Was mir allerdings neu war ist das auch Windeln bezahlt werden !!! Die werde ich dann gleich mal nächste Woche beantragen!!
Danke schön schon im voraus
Grüße
Ramona
ich bin durch viele umwege auf Euer Forum gestossen und auch direkt hängen geblieben
Ich habe ziemlich viele Fragen und keine Antworten darauf, nun hoffe ich hier ein paar meiner Fragen beantwortet zu bekommen.
Ich bin alleinerziehemde Mama von meiner Schwerbehinderten (100%)Tochter Jessica - Silvia die mittlerweile schon das 5 Lebensjahr erreicht hat ihre Behinderung nennt sich Tuberöse Hirnsklerose, symptomatische Epilepsie mit komplex-fokalen Anfällen, Myoklonien, sekundär generalisierenden Anfällen, Mikrocephalie, Hyperthyreose und ausgeprägte Entwicklungsretardierung. ( zur besseren verständigung sie hat Knoten im Kopf am Herz und an den Augen, wobei nur die im Kopf die Behinderungen auslösen)
Sie kann nicht laufen nicht sprechen nicht mit/vom Löffel essen nicht auf die Toilette gehen nicht sprechen...............
Ich habe für meine Tochter einen Schwerbehinderten Ausweis erhalten nachdem ich es zufällig von einer andern Mutter erfuhr das ich diesen beantragen kann.
Desweiteren erfuhr ich mehr oder weniger eher beiläufig ich könne auch Pflegegeld beantragen was ich auch machte da war sie 1 Jahr alt und wurden in Pflegestufe 2 eingestuft mittlerweile habe ich für sie Pflegestufe 3.
Da uns der Leibliche Vater vor 4 1/2 Jahren auf die Straße setzte kämpften wir zwei uns allein durchs Leben, es ging auch bis vor kurzem alle gut.
Ich erhielt Sozialhilfe und Pflegegeld, mein Kind geht nun seid dem dritten Lebensjahr in einen behinderten gerechten Kindergarten der Arbeiterwohlfahrt eigentlich fast seid Anfang schon ganz Tags....
Bis heute scheiterte es immer wieder Arbeit zu finden denn wer stellt schon eine Mutter ein die ständig abrufbereit stehen muß wenn es ihrem Kind nicht gut geht.
Mein Problem ist folgendes:
Das Sozialamt will nun das ich mir meinen Lebensunterhalt selbst verdiene da mein Kind ja jetzt ganztags in den Kindergarten geht muß ich in dieser Zeit einer Arbeit nachkommen. Mein Kind besucht den Kindergarten eher unregelmäßig hat bereits auch 31 fehltage dieses "Schuljahr"
Hier nun meine erste Frage, ein Sachbearbeiter sgate mir mal, es gäbe irgendein Gesetz wo drin steht das man in Ausnahmefällen keiner Tätigkeit nachgehen kann leider finde ich dieses Gesetz nirgens oder gibt es das überhaupt nicht das ist in etwa eine Befreiung !!!! Welche Unterlagen benötige ich hierfür
Darf ich denn überhaupt arbeiten wenn ich Pflegegeld beziehe??
Wie viel darf ich arbeiten wenn ich Pflegegeld beziehe (Std. die Woche) ??
wo finde ich etwas brauchbares zu diesem Thema zu lesen ??
ich habs ja zu Anfang gesagt viele Fragen und keine Antworten ! Nun hoffe ich doch sehr das mir hier etwas geholfen werden kann.....
Am 19.07.2004 kommt jemand vom MDK zur Wiederholungsbegutachtung mal sehen was sie alles wissen wollen !!!!
Abschließend möchte ich noch sagen, man darf sich von den KK nichts gefallen lassen ich hab so einiges durchgesetzt
Theraphiestuhl, Rehabuggy, Rollstuhl, Badewanneneinsatz, Behinderten gerechtes Bett.
Was mir allerdings neu war ist das auch Windeln bezahlt werden !!! Die werde ich dann gleich mal nächste Woche beantragen!!
Danke schön schon im voraus
Grüße
Ramona