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Pflegegeld & Arbeiten ???????

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    Pflegegeld & Arbeiten ???????

    Hallo alle zusammen,

    ich bin durch viele umwege auf Euer Forum gestossen und auch direkt hängen geblieben

    Ich habe ziemlich viele Fragen und keine Antworten darauf, nun hoffe ich hier ein paar meiner Fragen beantwortet zu bekommen.

    Ich bin alleinerziehemde Mama von meiner Schwerbehinderten (100%)Tochter Jessica - Silvia die mittlerweile schon das 5 Lebensjahr erreicht hat ihre Behinderung nennt sich Tuberöse Hirnsklerose, symptomatische Epilepsie mit komplex-fokalen Anfällen, Myoklonien, sekundär generalisierenden Anfällen, Mikrocephalie, Hyperthyreose und ausgeprägte Entwicklungsretardierung. ( zur besseren verständigung sie hat Knoten im Kopf am Herz und an den Augen, wobei nur die im Kopf die Behinderungen auslösen)
    Sie kann nicht laufen nicht sprechen nicht mit/vom Löffel essen nicht auf die Toilette gehen nicht sprechen...............

    Ich habe für meine Tochter einen Schwerbehinderten Ausweis erhalten nachdem ich es zufällig von einer andern Mutter erfuhr das ich diesen beantragen kann.

    Desweiteren erfuhr ich mehr oder weniger eher beiläufig ich könne auch Pflegegeld beantragen was ich auch machte da war sie 1 Jahr alt und wurden in Pflegestufe 2 eingestuft mittlerweile habe ich für sie Pflegestufe 3.

    Da uns der Leibliche Vater vor 4 1/2 Jahren auf die Straße setzte kämpften wir zwei uns allein durchs Leben, es ging auch bis vor kurzem alle gut.

    Ich erhielt Sozialhilfe und Pflegegeld, mein Kind geht nun seid dem dritten Lebensjahr in einen behinderten gerechten Kindergarten der Arbeiterwohlfahrt eigentlich fast seid Anfang schon ganz Tags....

    Bis heute scheiterte es immer wieder Arbeit zu finden denn wer stellt schon eine Mutter ein die ständig abrufbereit stehen muß wenn es ihrem Kind nicht gut geht.

    Mein Problem ist folgendes:

    Das Sozialamt will nun das ich mir meinen Lebensunterhalt selbst verdiene da mein Kind ja jetzt ganztags in den Kindergarten geht muß ich in dieser Zeit einer Arbeit nachkommen. Mein Kind besucht den Kindergarten eher unregelmäßig hat bereits auch 31 fehltage dieses "Schuljahr"

    Hier nun meine erste Frage, ein Sachbearbeiter sgate mir mal, es gäbe irgendein Gesetz wo drin steht das man in Ausnahmefällen keiner Tätigkeit nachgehen kann leider finde ich dieses Gesetz nirgens oder gibt es das überhaupt nicht das ist in etwa eine Befreiung !!!! Welche Unterlagen benötige ich hierfür

    Darf ich denn überhaupt arbeiten wenn ich Pflegegeld beziehe??

    Wie viel darf ich arbeiten wenn ich Pflegegeld beziehe (Std. die Woche) ??

    wo finde ich etwas brauchbares zu diesem Thema zu lesen ??

    ich habs ja zu Anfang gesagt viele Fragen und keine Antworten ! Nun hoffe ich doch sehr das mir hier etwas geholfen werden kann.....

    Am 19.07.2004 kommt jemand vom MDK zur Wiederholungsbegutachtung mal sehen was sie alles wissen wollen !!!!

    Abschließend möchte ich noch sagen, man darf sich von den KK nichts gefallen lassen ich hab so einiges durchgesetzt
    Theraphiestuhl, Rehabuggy, Rollstuhl, Badewanneneinsatz, Behinderten gerechtes Bett.

    Was mir allerdings neu war ist das auch Windeln bezahlt werden !!! Die werde ich dann gleich mal nächste Woche beantragen!!

    Danke schön schon im voraus

    Grüße
    Ramona

    #2
    Hallo Ramona,

    wegen dem Pflegegeld brauchst du dir in Sachen Arbeiten keine sorgen machen. Erst wenn eine Pflegeperson mehr als 30 Std. /Wo. arbeitet, werden die Beiträge zur Rentenversicherung nicht mehr von der Pflegekasse gezahlt, das Pflegegeld an sich wird weiter gezahlt, solange die Pflege zuhause gesichert ist. Das wir je nach Pflegestufe ja von Pflegediensten geprüft.

    Was die Aufforderung das Amtes zur Arbeitsaufnahme betrifft, solltest du dich... um deiner Mitwirkungspflicht nachzukommen... beim Arbeitsamt und bei Zeitarbeitsfirmen für 20 Std./ Wo. arbeitssuchend melden, und deine Situation genau beschreiben. Gleichzeitig solltest du... wenn du aufgrund der Pflege tatsächlich nicht arbeiten gehen kannst, Widerspruch gegen die "Aufforderung zur Arbeit" einlegen, und die Situation zuhause vom Gesundheitsamt prüfen lassen.

    Helmut


    Vater von Sonja, 19.J. alt, nach einer schweren
    Erkrankung im Alter von 2 Wochen aber noch auf
    den Stand von 9 - 15 Monaten. ICP, HC, Epi. gehör-
    los, kaum Verständigung. Schwerstmehrfachbehindert.



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      #3
      Hallo Ramona,
      ich habe das gleiche Problem gehabt. Seit 2 Jahren habe ich aber Ruhe vom Sozialamt. Ich habe die Bescheinigung vom Pflegegeld und ein Attest vom Kinderarzt vorgelegt, dass meine Tochter sehr oft krank ist und ich keine Betreuung für sie finde. Das wars.

      Grüße
      Gabi

      Kommentar


        #4
        Zitat von [b
        Zitat[/b] ( @ --)]
        Pflegegeld und Job geht zusammen. Auch wir praktizieren dies. Wenn Sie für die Zeit in der Sie Ihrem Beruf nachgehen, eine Betreuung benötigen, können Sie sich eine Tagesmutter suchen und diese stundenweise über die Verhinderungshilfe (über die Krankenkasse) abrechnen. Der Höchstbetrag liegt ca. bei 1.400 EUR pro Jahr! Hat Ihre Tochter übrigens im Schwerbehindertenausweis das "H" für hilflos? Wenn sie Pflegestufe III ist, sollten sie das beantragen. Dies verschafft Ihren den höchsten steuerlichen Freibetrag von EUR 3.100/Jahr. Genaueres können Sie unter www.steuernetz.de finden.

        Kommentar


          #5
          ja meine Tochter hat das H im Schwerbehinderten Ausweis.

          Es ist ja nicht so das ich nicht arbeiten will sondern ich bekomme aufgrund meiner Tochter keine Stelle,
          sie haben ein Kind auch noch schwerbehindert und sind noch dazu alleinerziehend tut uns leid aber dafür haben wir keine Stelle zu besetzen.... so in etwa sind die Antworten .

          Gruß
          Ramona

          PS: Mir hat man mal gesgat ich darf nicht mehr wie 20Std./Woche arbeiten, jetzt hab ich eine Mail an einen Fachberater für Pflege verschickt und dieser sagt ich darf 30Std./ Woche arbeiten was ist nun richtig ?

          Kommentar


            #6
            Zitat von [b
            Zitat[/b] ( @ --)]
            Also auf keinem Fall soetwas in den Lebenslauf schreiben, nein nicht machen!!! Dann ist klar, dass Sie keinen Job bekommen-es ist leider so. Sie sind auch nicht verpflichtet, diese Auskunft zu geben, da die Behinderung nicht bei Ihnen ist bzw. Sie keine Behinderung haben. Ich habe dies nie angegeben. So etwas können Sie Ihrem Vorgesetzten mitteilen, wenn Sie sicher im Sattel sitzen (6 Monate später).
            Sie werden dann Bewunderung und Erstaunen ernten, weil die es meist nicht glauben können, dass wir einsatzbar und belastbar sind. Kleiner Tipp am Rande! Ihr Kind ist betreut, es hindert Sie nicht an der Arbeit - Thema durch, mehr würde ich auf keinem Fall sagen!

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              #7
              Hallo Ramona,

              es wurde schon viel geschrieben und daher fasse ich mich kurz und antworte nur auf die eine letzte Frage von dir: Du darfst 30 Std. in der Woche arbeiten, wenn du Pflegegeld beziehst und selber die Pflege leistest.

              Gruss
              Harald

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                #8
                Hallöchen

                die 30 std/ Monat beziehen sich nur auf die Rentenzahlung, die die KK in dieser Zeit tätigt. Arbeitet man, dürften rentenversicherungsbeiträge doch vom Lohn gezahlt werden. Pflegegeld bekommt man auch, wenn man Vollzeit arbeitet.
                Um pflegegeld zu bekommen ist es auch uninteressant, ob das Kind ganztags zu Hause gepflegt wird, oder ob das Kind in einen Kindergarten oder später Schule geht.

                Anke

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                  #9
                  Dem kann ich mich nur anschließen. Ich arbeite auch Vollzeit und bekomme das volle Pflegegeld. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun! Ich finde es Schade, das soviele "Gerüchte" gastieren. Es ist doch schon schwer genug, zu pflegen und zu arbeiten. Aber in der heutigen Zeit, in der alles immer teurer wird, hat man ja fast keine andere Wahl. Schade, schade, das Behörden die Info´s fast immer nur für sich behalten.....

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo Ramona,
                    wollte nur kurz anmerken, daß die Verhinderungspflege in erster Linie dafür gemeint ist, unzumutbare Belastungen für die Pflegeperson zu vermeiden, sprich , Dir ein wenig Freiheit zu verschaffen. Also setze sie in keinem Fall dafür ein, um Deine Verfügbarkeit für einen Job zu erhalten, sondern um mal abends auf ein Konzert zu gehen oder ähnliches.
                    Ich selber habe durch alle Hoch und Tiefs, die ich mit meiner Tochter erlebt habe, immer gearbeitet. Allerdings bin ich Freiberufler, kann zuhause arbeiten und kann bei Bedarf auch von meinem Mann entlastet werden.
                    Du solltest Dir für Dich überlegen, ob Du neben dem anstrengenden Leben mit Deiner Tochter momentan tatsächlich noch volle Leistung im Job bringen kannst und willst.
                    Vielleicht läßt Du Dir damit noch ein wenig Zeit.

                    Alles Gute
                    &may the force be with you
                    Pauline

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo Pauline

                      Das problem für Ramona wird aber sein...Ihr Kind geht ja in den Kindergartem/später Schule...somit ist sie für mindestens 3 Stunden am Tag arbeitsfähig. Und das SOzialamt bzw. ab 2005 das AA wird sie auf jeden Fall dazu zwingen, sich dem Arbeitsmarkt zur verfügung zu stellen. OB sie dann von einem Arbeitgeber eingestellt wird, ist wieder eine andere Sache.

                      Ist die Tochter dann krank, muss sie krank geschrieben werden. Aber die Zeit wo ihr Kind eben nicht krank ist, wird sie in Zukunft arbeiten müssen. Man kann sie nur nicht zu Vollzeitarbeit zwingen. Halbtags schon. Da geht in Zukunft kein Weg mehr dran vorbei.

                      Und eine Befreiung von der Arbeit bekommt man nur, wenn das Kind oder der Pflegende Angehörige nicht in der Lage ist in einer EInrichtung betreut zu werden und man somit Vollzeitpflege leisten muss. Das ist ja in ihrem Fall nicht gegeben.

                      Ich würde mich ganz einfach arbeitsuchend melden, Ramona...bekommst du ein Vorstellungsgespräch...weisst du halt, was du sagen musst...bringt man dich dennoch in Arbeit, und sei es nur in gemeinnützige Arbeit zu 1€/Std. (oder bissel mehr), dann werden Deine Kinder/Dein Kind sicher noch öfter krank sein...

                      Die Reformen ab nächstem Jahr werden auch uns Pflegende noch hart treffen...denn wieviel kraft haben wir mitunter überhaupt noch für einen Job übrig...eher sehr wenig. Und die Arbeiten die man ab nächstem jahr bekommen werden, reichen von Vereinsarbeit über Alters- und Pflegeheimarbeiten bis hin zum Wald fegen. Diese Kraft hätte ich selber nicht mehr.

                      Anke

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                        #12
                        Hallo Anke, es könnte sogar noch schlimmer kommen. Unsere heilpädagogischen Kindergärten haben bis 15.30 Uhr geöffnet. Das heißt, die Kinder werden um 7.45 Uhr mit dem Bus geholt und um 16.00 Uhr nach Hause gebracht, da könnte oder müsste Pauline Dank der neuen Hartz-Reform sogar 3/4 Tag arbeiten. Es trifft mal wieder die Falschen.

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                          #13
                          "Es trifft mal wieder die Falschen."

                          Wie immer, Ute....das war schon immer so und wird sich auch nie ändern...

                          Wie es ab nächstem Jahr aussieht, kann sicher noch keiner genau sagen. Das AA wird ja im nächstem Jahr auch Tagesmütter etc. bezahlen...damit sicher gestellt ist, dass sich Mütter dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen können.

                          Wie das mit beh. Kindern sein wird, weiss ich nicht.

                          Für das, was zur Zeit noch gilt in Bezug auf die Arbeitspflicht, kann ich Euch diese Seite empfehlen:
                          Erziehungsurlaub - Kinderbetreuung - Arbeitszwang

                          Dem Staat wird es teuer kommen, wenn wir als Eltern unsere Kinder, wenn sie Erwachsen sind, nicht mehr Pflegen und betreuen können, weil wir es psychisch und physisch nicht mehr schaffen....aber daran denken sie ja heute noch nicht.

                          Lieben Gruß
                          Anke

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                            #14
                            Hallo alle,

                            ihr habt natürlich Recht: Das mit den 30 Stunden arbeiten, wenn man pflegt stimmt so nicht. Da war ich etwas vorschnell. Entschuldigt! Ist mir etwas peinlich, ich möchte hier keine falschen Informationen verbreiten, schliesslich geht es bei dieser Sache um einiges...

                            Schöne Grüsse
                            Harald



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                              #15
                              Hallo,
                              also erstmal Ramona, laß Dich nicht wahnsinnig machen!

                              Hallo Anke,im Großen und Ganzen hast Du recht. Aber sich arbeitssuchend melden, ist was vollkommen anderes, als Arbeit zu bekommen. Die rechtliche Seite unterscheidet sich hier deutlich von der praktischen. Und es glaubt hier ja wohl keiner im Ernst, daß ein Arbeitgeber darauf bestehen wird, Ramona einzustellen.

                              Hallo Ute, es geht hier nicht um Öffnungszeiten, sondern darum, daß Ramonas Tochter behinderungsbedingt eben nicht regelmäßig außer Haus betreut werden kann.

                              Ramona, ich denke, am Anfang steht die Entscheidung, was Du willst.

                              May the force be with you
                              Pauline

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                                #16
                                Einsatz der Arbeitskraft: (Bundessozialhilfegesetz)
                                "Nicht zu arbeiten braucht der Hilfesuchende, wenn : die Arbeit die körperlichen oder geistigen (auch psychischen) Fähigkeiten des Hilfesuchenden übersteigt - - ärztliches/psychologisches Gutachten
                                oder wenn die Arbeit die geordnete Erziehung eines Kindes gefährden würde.
                                oder wenn ein sonstiger wichtiger Grund der Arbeit entgegensteht, z. B. die Pflege eines Angehörigen., was ja bei Dir eindeutig zutrifft.
                                Schalte unbedingt einen Fachanwalt für Sozialrecht ein, wenn Dir eine Kürzung wegen mangelnder Mitwirkungspflicht angedroht wird. Kosten entstehen Dir dadurch keine, da Du PKH bekommst.
                                AlleS Gute
                                Jaqueline, eine, der es geht wie Dir

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                                  #17
                                  Hallo Jaqueline

                                  Die Realität sieht leider etwas anders aus und ich weiss wovon ich schreibe, denn ich erhalte selber erg. Sozialhilfe.

                                  Du hast da einen guten § rausgesucht, nur leider ist es auch so, dass Ramona schrieb, dass Ihre Tochter seit sie 3,5 ist in eine Einrichtung geht. Und man wird aus dem grund auch die mutter verpflichten können, sich in dieser zeit, wo das Kind betreut wird um eine Arbeit zu bemühen. Ob sie eine Arbeit bekommt, das ist natürlich eine andere Seite. Allein aber von der pflicht, sich arbeitsuchend zu melden, wird sie nicht drumherum kommen.

                                  ich hab dies in ähnlicher Form selber durch.
                                  Anke

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                                    #18
                                    AW: Pflegegeld & Arbeiten ???????

                                    Zitat von Gast Beitrag anzeigen
                                    Hallo alle zusammen,

                                    ich bin durch viele umwege auf Euer Forum gestossen und auch direkt hängen geblieben

                                    Ich habe ziemlich viele Fragen und keine Antworten darauf, nun hoffe ich hier ein paar meiner Fragen beantwortet zu bekommen.

                                    Ich bin alleinerziehemde Mama von meiner Schwerbehinderten (100%)Tochter Jessica - Silvia die mittlerweile schon das 5 Lebensjahr erreicht hat ihre Behinderung nennt sich Tuberöse Hirnsklerose, symptomatische Epilepsie mit komplex-fokalen Anfällen, Myoklonien, sekundär generalisierenden Anfällen, Mikrocephalie, Hyperthyreose und ausgeprägte Entwicklungsretardierung. ( zur besseren verständigung sie hat Knoten im Kopf am Herz und an den Augen, wobei nur die im Kopf die Behinderungen auslösen)
                                    Sie kann nicht laufen nicht sprechen nicht mit/vom Löffel essen nicht auf die Toilette gehen nicht sprechen...............

                                    Ich habe für meine Tochter einen Schwerbehinderten Ausweis erhalten nachdem ich es zufällig von einer andern Mutter erfuhr das ich diesen beantragen kann.

                                    Desweiteren erfuhr ich mehr oder weniger eher beiläufig ich könne auch Pflegegeld beantragen was ich auch machte da war sie 1 Jahr alt und wurden in Pflegestufe 2 eingestuft mittlerweile habe ich für sie Pflegestufe 3.

                                    Da uns der Leibliche Vater vor 4 1/2 Jahren auf die Straße setzte kämpften wir zwei uns allein durchs Leben, es ging auch bis vor kurzem alle gut.

                                    Ich erhielt Sozialhilfe und Pflegegeld, mein Kind geht nun seid dem dritten Lebensjahr in einen behinderten gerechten Kindergarten der Arbeiterwohlfahrt eigentlich fast seid Anfang schon ganz Tags....

                                    Bis heute scheiterte es immer wieder Arbeit zu finden denn wer stellt schon eine Mutter ein die ständig abrufbereit stehen muß wenn es ihrem Kind nicht gut geht.

                                    Mein Problem ist folgendes:

                                    Das Sozialamt will nun das ich mir meinen Lebensunterhalt selbst verdiene da mein Kind ja jetzt ganztags in den Kindergarten geht muß ich in dieser Zeit einer Arbeit nachkommen. Mein Kind besucht den Kindergarten eher unregelmäßig hat bereits auch 31 fehltage dieses "Schuljahr"

                                    Hier nun meine erste Frage, ein Sachbearbeiter sgate mir mal, es gäbe irgendein Gesetz wo drin steht das man in Ausnahmefällen keiner Tätigkeit nachgehen kann leider finde ich dieses Gesetz nirgens oder gibt es das überhaupt nicht das ist in etwa eine Befreiung !!!! Welche Unterlagen benötige ich hierfür

                                    Darf ich denn überhaupt arbeiten wenn ich Pflegegeld beziehe??

                                    Wie viel darf ich arbeiten wenn ich Pflegegeld beziehe (Std. die Woche) ??

                                    wo finde ich etwas brauchbares zu diesem Thema zu lesen ??

                                    ich habs ja zu Anfang gesagt viele Fragen und keine Antworten ! Nun hoffe ich doch sehr das mir hier etwas geholfen werden kann.....

                                    Am 19.07.2004 kommt jemand vom MDK zur Wiederholungsbegutachtung mal sehen was sie alles wissen wollen !!!!

                                    Abschließend möchte ich noch sagen, man darf sich von den KK nichts gefallen lassen ich hab so einiges durchgesetzt
                                    Theraphiestuhl, Rehabuggy, Rollstuhl, Badewanneneinsatz, Behinderten gerechtes Bett.

                                    Was mir allerdings neu war ist das auch Windeln bezahlt werden !!! Die werde ich dann gleich mal nächste Woche beantragen!!

                                    Danke schön schon im voraus

                                    Grüße
                                    Ramona
                                    Hallo Ramona,ich habe mich heute aus genau demselben Grund hier angemeldet und da bin ich auf deine Mail gestossen Mein Laptop ist abgestürzt und dank ener Frau,die meinen Aufruf hier gelesen hat,habe ich deine Mail wiedergefunden.Also ich habe bisher leider noch keine Menschen mit genau derselben Krankheit kennengelernt die mein Sohn hat,darum nehme ich jetzt Kontakt zu dir auf.Mein Sohn (10 Jahre) leidet auch an der tuberösen Hirnsklerose.Das Arbeitsamt hat mir heut genau das gesagt,was sie dir wegen nem Job auch gesagt haben,ich finde das krass...Naja vllt magst du dich ja mal melden,würde mich sehr freuen.LG italozicke8

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