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Petition: Aufhebung Altersgrenze b. Kurzzeitpflege

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    Petition: Aufhebung Altersgrenze b. Kurzzeitpflege

    Hallo zusammen,

    mal wieder eine wichtige Petition. Ich bitte um fleißiges Mitzeichnen

    Hilfe für Behinderte - Aufhebung der Altersbegrenzung von 18 Jahren bei Kurzzeitpflege

    #2
    AW: Petition: Aufhebung Altersgrenze b. Kurzzeitpf

    Hallo Inge,
    wie schön, dass du mein Anliegen hier rein kopiert hast. Ich hoffe auf viele Mitzeichner!!!!

    An alle Eltern jüngerer Kinder.
    Auch wenn euch das Thema im Moment noch weit weg erscheint, glaubt mir, auch ihr werdet irgendwann froh über eine Unterbringung als Kurzzeitpflege sein.
    Denkt daran, auch eure Kinder werden irgendwann volljährig!!!!Die Zeit vergeht sooooooooo schnell..................
    LG von Barbara

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      #3
      AW: Petition: Aufhebung Altersgrenze b. Kurzzeitpf

      Ich wollte euch gern einmal die neue Zahl der Mitzeichner mitteilen:
      1143 (eigentlich 1149)
      Und wer noch nicht hat , aber noch helfen will hier nochmal der Link und die Anleitung:
      https://epetitionen.bundestag.de/in....petition=14766

      Bitte auf registrieren klicken ,Formular ausfüllen,Bestätigungsmail abwarten. Kopiert euch den zugesendeten Nutzer+Zahlencode.
      Jetzt ein klick auf den Freischaltungslink. Nun loggt ihr euch mit dem kopierten Nutzer+Zahlencode+selbstgewähltem Passwort ein,
      geht auf Petition Mitzeichnen und schon habt ihr uns geholfen!!!

      Wer mehr über uns erfahren möchte, darf auch gern mal hier reinschauen:
      http://www.familieplohr.beep.de
      LG von Barbara

      Kommentar


        #4
        AW: Petition: Aufhebung Altersgrenze b. Kurzzeitpf

        Hallo Barbara,
        natürlich habe ich schon längst mitgezeichnet (da war der Stand noch unter 200) und hoffe, es kommen bis zum Ende hoffentlich noch viele dazu.

        Da dein Sohn Steffen ja nun bald 18 Jahre und damit volljährig wird, gibt es ja eigentlich für euch noch jede menge andere Themen und bürokratische Dinge, die abzuarbeiten sind.
        Vielleicht magst du einfach mal in unseren Infoseiten dazu lesen, da gibt es viele Informationen und Hilfestellungen zum Thema:
        http://www.intakt.info/124-0-erwachsenenalter.html
        und
        http://www.intakt.info/72-0-gesetzli...hinderung.html


        LG, amai

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          #5
          AW: Petition: Aufhebung Altersgrenze b. Kurzzeitpf

          Hallo Amai,
          du hast Recht ,eigentlich habe ich jetzt auch andere Dinge zu tun, als auch noch diesen Kampf auszufechten.
          Nicht desto Trotz ist es mir einfach wichtig, dieses Gesetz überarbeiten zu lassen.
          Ich hätte auch den leichteren Weg gehen können und mich mit meiner Krankenkasse einigen können(sie haben signalsisiert als Einzelfallentscheidung zu unseren Gunsten zu entscheiden).
          Aber dann werden bald ganz viele Familien vor dem Problem stehen und nicht alle Krankenkassen werden da mitspielen.

          Leider scheint es noch nicht allen Eltern bewußt zu sein, was diese Altersbegrenzung auch irgendwann für sie bedeutet, ansonsten wären noch mehr Mitzeichner vertreten.

          Ich werde auf jeden Fall weiter kämpfen und dann sehen, was ich erreiche.

          Vielen Dank für die weiterführenden Links!!!

          Die Betreuung beim Amtsgericht ist schon beantragt und in Bearbeitung.
          Die Sache mit dem Kindergeld werde ich Anfang des nächsten Jahres angehen.
          Der Antrag ist auf jeden Fall schon formuliert und liegt auf meinem Rechner bereit ausgedruckt und weggeschickt zu werden.

          Vielen Dank für deine Unterstützung sagt Barbara

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            #6
            AW: Petition: Aufhebung Altersgrenze b. Kurzzeitpf

            Hallo zusammen,

            ich möchte Barbara da noch mal unterstützen. Bitte zeichnet diese Petition mit, auch wenn Eure Kinder noch zu jung sind, oder wenn Ihr selbst eine Kurzzeitpflege für Eure erwachsenen Kinder überhaupt nicht in Betracht zieht.
            Solidarität können und sollten wir hier auch zeigen, wenn wir (noch) nicht selbst von diesem Problem betroffen sind!!!

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              #7
              AW: Petition: Aufhebung Altersgrenze b. Kurzzeitpf

              Ich wollte euch gern einmal die neue Zahl der Mitzeichner mitteilen:
              1173 (eigentlich 1179)
              Und wer noch nicht hat , aber noch helfen will hier nochmal der Link und die Anleitung:
              https://epetitionen.bundestag.de/in....petition=14766

              Bitte auf registrieren klicken ,Formular ausfüllen,Bestätigungsmail abwarten. Kopiert euch den zugesendeten Nutzer+Zahlencode.
              Jetzt ein klick auf den Freischaltungslink. Nun loggt ihr euch mit dem kopierten Nutzer+Zahlencode+selbstgewähltem Passwort ein,
              geht auf Petition Mitzeichnen und schon habt ihr uns geholfen!!!
              LG von Barbara

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                #8
                AW: Petition: Aufhebung Altersgrenze b. Kurzzeitpf

                Der Endspurt läuft!!! Die Petition geht noch bis zum 23.12.10, also wer noch nicht hat, bitte jetzt schnell ran an die Tasten!!!!!
                Aktueller Zwischenstand: 1297 (1304)
                https://epetitionen.bundestag.de/ind...petition=14766

                Bitte auf registrieren klicken ,Formular ausfüllen,Bestätigungsmail abwarten. Kopiert euch den zugesendeten Nutzer+Zahlencode.
                Jetzt ein klick auf den Freischaltungslink. Nun loggt ihr euch mit dem kopierten Nutzer+Zahlencode+selbstgewähltem Passwort ein,
                geht auf Petition Mitzeichnen und schon habt ihr uns geholfen!!!
                LG von Barbara

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                  #9
                  AW: Petition: Aufhebung Altersgrenze b. Kurzzeitpf

                  Hallo zusammen,
                  ich habe gestern Post bekommen.....Das Petitionverfahren ist nun abgeschlossen, leider mit ernüchterndem Ergebnis für uns alle.


                  ... auch behinderte Menschen im mittleren und höherem Alter, aber auch alle Pflegebedürftigen, deren Pflege und Betreuung oder deren medizinische Versorgung besondere Anforderungen stellen,können Schwierigkeiten haben möglichst auch noch ortsnah-geeignete Einrichtungen , die den spezifischen Anforderungen des Einzelnen gerecht werden, zu finden.
                  Eine Ausweitung der Inanspruchnahme von Kurzeitpflege in nicht zugelassenen Pflegeeinrichtungen auf alle pflegebedürftigen Personen war insbesondere auch im Hinblick auf die begrenzten Mittel der Pflegeversicherung nicht möglich.

                  Der Petitionsausschuß weist insoweit darauf hin,dass mit der Einführung der sozialen Pflegeversicherung 1995 erstmals die Möglihkeit geschaffen wurde, das Risiko Pflegebedürftigkeit durch solidarisch finanzierte Versicherung abzusichern.

                  Vor Einführung der Pflegeversicherung waren Angehörige gezwungen, ausschließlich eigenes Einkommen und Vermögen zur Sicherstellung einer angemessenen Pflege einzusetzen bzw. bei finanzieller Bedürftigkeit Listungen der Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen.

                  Über eine freiwillig abgeschlossene private Pflegeversicherung verfügen in diesem Zeitraum nur die wenigsten Bürger.

                  Der Petitionsauschuß weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Pflegeversicherung von ihrer Konzeption her nur als Grundsicherung gedacht ist, die im Rahmen von Höchstbeträgen die pflegebedingten Kosten abdeckt.
                  Die Mehrbelastungen für die Pflegeversicherung wären ganz erheblich und bei dem
                  begrenzten finanziellen Spielraum nicht zu finanzieren,

                  wenn allen zu Hause gepflegten Pflegebedürftigen deutlich höhere Leistungen zu Verfügung gestellt würden?


                  Haben die es nicht verstanden????????????????????!!!!!!!!!!!!!
                  Ich will doch gar nicht mehr Geld, nur das die das uns zustehende in den bisher genutzen Einrichtungen weiterzahlen!!!

                  Der Petitionsauschuß betont, dass er großes Verständnis für die besondere Situation der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen aufbringt.

                  Das merke ich.....................

                  Der abweichende Antrag der Fraktion der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen , die Petition der Bundesregierung-dem Bundesministerium für Gesundheit-als Material zu überweisen, soweit der Hinweis auf mangelnde Kapazitäten spezifischer Kurzzeitpflege für Menschen mit Behinderungen geführt und eine Überprüfung der Zugangsbarrieren angeregt wird, und das Petitionsverfahren im übrigen abzuschließen, wurde mehrheitlich abgelehnt.


                  Ich bin maßlos enttäuscht und wünsche den allen, auch irgendwann mal in unsere Situation zu kommen!!!!!


                  Traurige Grüße von Barbara

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                    #10
                    AW: Petition: Aufhebung Altersgrenze b. Kurzzeitpf

                    Kaum zu Glauben , aber die Petition hat doch etwas gebracht. Ich bin ein klein wenig stolz!



                    Kurzzeitpflege
                    in Einrichtungen der
                    Behindertenhilfe
                    Anhebung der Altersgrenze von 18 auf 25 Jahre
                    Kann häusliche Pflege zeitweise in bestimmten Krisensituationen
                    (z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt des Pflegebedürftigen)
                    nicht oder nicht in erforderlichem Umfang geleistet
                    werde
                    n, besteht gegenüber der Pflegekasse ein Anspruch
                    auf Kurzzeitpflege. Diese darf grundsätzlich nur in
                    vollstationären Pflegeeinrichtungen erbracht werden, mit
                    denen die Pflegekasse einen Versorgungsvertrag geschlossen
                    hat.
                    Eine Ausnahme galt bislang lediglich für pflegebedürftige
                    Kinder unter 18 Jahren. Sie konnten seit Juli 2008 Kurzzeitpflege
                    auch in Einrichtungen der Behinderten- und Jugendhilfe
                    in Anspruch nehmen. Mit der Verabschiedung des sogenannten
                    „Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz​es“ (PNG) am
                    29. Juni wurde nun vom Bundestag beschlossen, die Altersgrenze
                    auf die Vollendung des 25. Lebensjahres anzuheben.
                    Die Forderung des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte
                    Menschen (bvkm) nach einer vollständigen
                    Abschaffung der Altersgrenze wurde leider nicht erfüllt.
                    Auch erwachsene Menschen mit Behinderung, die über 25
                    sind, sind aber nach Auffassung des bvkm in Pflegeeinrichtungen deplaziert.


                    Komplett nachzulesen hier:
                    http://www.bvkm.de/dokumente/pdf/bvk...Nr._3_Juli.pdf

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                      #11
                      AW: Petition: Aufhebung Altersgrenze b. Kurzzeitpf

                      Hallo Barbara,
                      ja, das kannst du wohl auch sein. Von deinem Engagement und Mühen werden nun betroffene Familien profitieren können und ihr behindertes Kind bis zu einem späteren Lebensalter in eine geeignete Einrichtung zur Kurzzeitpflege bringen können, auch wenn diese keinen Vertrag mit der Kasse hat. Natürlich gehört auch ein *Kind* von über 25 Jahren danach nicht in ein Altersheim, aber da gehört wiederum Überzeugungsarbeit und Aufklärungsbedarf bei den Verantwortlichen dazu, bis das noch geändert wird.

                      Ein schönes Beispiel jedenfalls, dass sich kämpfen und Solidarität untereinander doch lohnt.
                      Danke.

                      LG, amai

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