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Rentebeiträge für Pflegepersonen

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    Rentebeiträge für Pflegepersonen

    Hi!
    Meine Tochter hat seid Juni 2009 PS 1.Mir fehlten 20 Min zu PS 2!!!!
    Von der Rentenversicherung habe ich nun erfahren das ich Rentenbeiträge von der KK bekommen würde.
    Die KK hat mir nun gesagt das ich mein Kind unter 14 Std in der Woche pflegen würde.So steht es auch im MDK Gutachten-super!!!!Man hat mich nicht darüber aufgeklärt das das mit der Rente zusammenhängt.
    Abgesehen davon das mein Kind 6 Std am Tag in den heilpädagogischen Kiga geht muss ich den Rest des Tages sie pflegen.Ich kann nicht arbeiten gehen.Ich kann nciht mal 10 Min ruhig sitzen und schlafen kann ich auch nicht. Ich muss mind 2-3 Mal in der Nacht zu ihr hin und davon auch einmal Windeln wechseln.

    Kann ich noch irgendetwas an dem Gutachten ändern auch wenn die Wiederspruchfrist abgelaufen ist?Kann doch nciht sein das ich unter 14 Std in der Woche bin,wenn ich noch gewicklet werden muss und ich sie dauerhaft beobachten muss-von schlaf man abgesehen.

    #2
    AW: Rentebeiträge für Pflegepersonen

    Hallo Anna 123,
    du musst die Minuten die im MDK-Gutschten für Grund- und hauswirtschaftliche Pflege ermittelt wurden mal sieben nehmen. Das ergibt dann die wöchentliche Pflegezeit. Erst wenn diese über 14 Stunden liegt, muss die Kasse Rentenversicherungsbeiträge zahlen.
    Wieviel ist denn im letzten Gutachten da angegeben?
    Du musst auch beachten, dass lediglich die Zeit für die im Gesetz fest definierten Pflegetätigkeiten zählt, reine Betreuungszeiten zählen nicht für die Pflegestufe.

    Für einen Widerspruch ist die Frist längst abgelaufen. Wie alt ist deine Tochter ? Oft ändert sich allein durchs Älterwerden der Bedarf, denn bis das Kind 10 Jahre alt ist werden immer noch Zeiten für ein gesundes Kind gleichen Alters abgezogen, die sich aber kontinuierlich verringern.
    Dann würde sich ein Antrag auf Höherstufung anbieten.

    LG, amai

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      #3
      AW: Rentebeiträge für Pflegepersonen

      Hallo Anna 123,
      ((redaktionell überarbeitet von Volker (Admin))

      Für die Ermittlung der für die Rentenversicherungsbeiträge relevante Pflegezeit gilt ausschliesslich die vom MDK ermittelte Gesamtpflegezeit die sich aus der Zeit für die Grundpflege und die Zeiten für die hauswirtschaftliche Pflege zusammensetzt.

      Es wurde gerade vom Bundessozialgericht in einem Urteil festgelegt, dass ausschliesslich die im SGB XI § 14 aufgeführten Pflegetätigkeiten für die Ermittlung der Pflegezeiten zu berücksichtigen sind.
      http://www.kostenlose-urteile.de/Bun...n.news9610.htm

      Dass der MDK bei euch die Zeiten deiner Meinung nach nicht korrekt erfasst und berücksichtigt hat ist bedauerlich ,aber dafür kann ich nichts und ich habe auch die entsprechenden Gesetze und Urteile nicht erlassen.

      Falls du mit den im MDK-Gutachten angegebenen Zeiten (Rechnung wie in meinem ersten Beitrag erwähnt) über 14 Wochenstunden Pflege kommst und auch die im Kindergarten geleistete Pflege nicht so hoch ist, dass du unter 14 Wochenstunden Pflege kommst, dann frage nach, ob evtl. dein Mann als zweite Pflegeperson vom MDK angegeben wurde.Auch in diesem Fall käme dann ja keiner auf die 14 Mindestwochenstunden.

      Dann solltest du die Kasse auf den Fehler hinweisen und auf einer Korrektur bestehen.

      In jedem Fall werdet ihr die im alten Gutachten ermittelten Zeiten nicht mehr ändern können und wohl nur über eine erneute Begutachtung eine eventuelle Änderung erwirken können, notfalls mit Widerspruch und ggf. Klage, falls wieder nicht der eurer Meinung nach reale Pflegeaufwand korrekt ermittelt wird.

      Gruß, amai
      Zuletzt geändert von Volker; 23.10.2010, 10:54. Grund: wegen Zusammenhang zu vorhergendem Beitrag

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        #4
        AW: Rentebeiträge für Pflegepersonen

        Zitat von Anna123 Beitrag anzeigen
        Hi!
        Ich kann nciht mal 10 Min ruhig sitzen und schlafen kann ich auch nicht. Ich muss mind 2-3 Mal in der Nacht zu ihr hin und davon auch einmal Windeln wechseln.

        Hallo Anna,

        was mich wundert ist, dass ihr nur die PS I bekommen habt, denn wenn du in der Nacht aufstehen musst, sollte euch sogar schon die PS III zustehen.

        Allerdings weiß ich nicht wie alt dein Kind ist und was es für eine Behinderung hat.

        Widerspruch kannst du nicht mehr einlegen, aber einen neuen Antrag auf eine Höherstufung der Pflegestufe wäre möglich und meiner Meinung nach sinnvoll.

        Alles Gute!

        Grüße
        Sandra

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          #5
          AW: Rentebeiträge für Pflegepersonen

          Hallo,

          für Pflegestufe 3 benötigt man neben der obligatorischen rund um die Uhr Versorgung (also auch nachts eine grundpflegerische Verrichtung, mind. 240 Min Hilfebedarf in der Grundpflege. Nur weil nachts die Windeln gewechselt werden, besteht nicht automatisch Anspruch auf Pflegestufe 3.

          Amai hat ansonsten alles richtig erklärt. Wenn du meinst, dass dein Anteil an der Pflege, wie gesagt von dem was der MDK ermittelt hat, mind. 14 Stunden betragen, solltest du das der Krankenkasse mitteilen und auf eine Überprüfung bestehen.

          Ggfs. wird dann noch einmal ein Gutachter vorbeikommen. Wenn du der Meinung bist, die Pflege hat zugemnommen stell einen Verschlimmerungsantrag und dann musst du im Hausbesuch genau erklären, was du, ggfs. dein Mann oder andere Personen grundpflegerisch machen. Danach wird dann die Zeit ermittelt, die für die Rentenversicherung zugrunde gelegt wird.
          Wenn man beispielsweise knapp über den 14 Stunden wöchentlich ist, das Kind jedoch ganztags in Kindergarten oder Schule geht und am Abend und Wochenende auch der Mann bei der Pflege und im Haushalt hilft, dann werden womöglich völlig zu Recht keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt.

          Um das genau beurteilen zu können, muss man jeden Fall genau betrachten....

          Gruß
          ludmilla

          Herzliche Grüße

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            #6
            AW: Rentebeiträge für Pflegepersonen

            Hallo,

            bei Streitigkeiten wegen der RV-Beiträge für Pflegepersonen entscheidet die RV und nicht die Pflegekasse. Also ruhig beantragen und begründen. Erst wenn die RV entschieden hat, läuft diesbezüglich die Widerspruchsfrist.
            In den Gutachten des MDK steht meist der größte Unsinn zu der relevanten Zeit für die Rentenbeiträge. Da muß man selbst bei der Kasse intervenieren, richtigstellen, erläutern...... wenn das nix hilft, dann ab mit dem Zeugs an die RV. Dort liegt die Entscheidung.

            LG Michael
            Zuletzt geändert von MichaelK; 09.12.2010, 18:08.

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              #7
              AW: Rentebeiträge für Pflegepersonen

              Hallo,
              wie verhält es sich eigentlich, wenn man zwei Kinder mit Pflegestufe 1 betreut. Ich hatte mal vor einigen Jahren einen Antrag bei der Rentenversicherung gestellt, die mir aber mitgeteilt haben, dass ich die Leistungen nicht addieren dürfte, dieses wäre vom Gesetzgeber so nicht vorgesehen. Für ein Kind alleine habe ich aber keinen Anspruch, hätte den aber wohl, wenn man die Zeiten für beide Kinder zusammenfassen könnte.

              Hat jemand von euch schon mal was davon gehört.

              Liebe Grüße

              Annette

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                #8
                AW: Rentebeiträge für Pflegepersonen

                Zitat von anji Beitrag anzeigen
                Hallo,
                wie verhält es sich eigentlich, wenn man zwei Kinder mit Pflegestufe 1 betreut. Ich hatte mal vor einigen Jahren einen Antrag bei der Rentenversicherung gestellt, die mir aber mitgeteilt haben, dass ich die Leistungen nicht addieren dürfte, dieses wäre vom Gesetzgeber so nicht vorgesehen. Für ein Kind alleine habe ich aber keinen Anspruch, hätte den aber wohl, wenn man die Zeiten für beide Kinder zusammenfassen könnte.
                Hallo Anette,

                Dem Sinn des Gesetzes würde es schon entsprechen, wenn eine Zusammenfassung erfolgt, denn die Rentenbeiträge sollen ja die fehlende Vorsorgemöglichkeit ausgleichen, weil eben Pflegepersonen durch die Pflege an der Erwerbstätigkeit gehindert sind.
                Kompliziert wird es dann allerdings, wenn die Kinder unterschiedliche Pflegestufen haben. Aber rein mathematisch kann man auch das ausrechnen.
                Man kann bei der RV für den Fall einen Antrag auf Feststellung der Rentenversicherungspflicht stellen. Wie die entscheiden, ist ungewiß. Immerhin ein Versuch ist es wert. Man wird aber höchstwahrscheinlich klagen müssen, um eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen. Eine andere Möglichkeit währe eine Petition an den Bundestag, im Grundsatz oder auch in eigener Sache.

                LG Michael

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                  #9
                  AW: Rentebeiträge für Pflegepersonen

                  Hallo,

                  wie sieht es denn für die Pflegeperson aus, wo der Behinderte sich im Wohnheim befindet? Inwieweit werden da noch Rentenversicherungsbeiträge gezahlt?
                  Ich habe schon in einem Beitrag gelesen, das der Pflegebedürftige mindestens
                  60 Tage zu Hause gepflegt werden muss, um die Beiträge noch zu bekommen.
                  Im Jahr 2010 war mein Sohn 71 Tage zu Hause, mir wurden für das Jahr aber keine
                  Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt.
                  Kann mir darüber jemand nähere Info geben!

                  Viele Grüße
                  Karin

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                    #10
                    AW: Rentebeiträge für Pflegepersonen

                    Hallo Karin,

                    tschuldigung, dass ich jetzt erst antworte, hatte den Beitrag bisher nicht gelesen.
                    Die RV hat dazu Vorschriften, wo solche Einzelheiten geregelt sind. 60 Tage = dauerhafte Pflege ist richtig, soweit ich weiß. Les mal bitte hier nach: http://www.deutsche-rentenversicheru...rsonen_pdf.pdf

                    LG Michael

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                      #11
                      AW: Rentebeiträge für Pflegepersonen

                      Hallo, auch ich habe das Problem mit den weniger als 14 Stunden zu spät erkannt. Wer kennt jemanden, der im Nachhinein den Bescheid auf "Plausibilität? prüfen kann, danke, montag2108

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                        #12
                        AW: Rentebeiträge für Pflegepersonen

                        Hallo amai, mein Sohn wurde mit 20 herunter gestuft. Allerdings habe ich zu spät gemerkt, was das für meine Rente bedeutet. Jetzt gibt es keine Vergleichsunterlagen, weil von 2004 keine Akten angeblich mehr vorhanden sind. Der Pflegeaufwand hat sich aber nicht verändert. Kann man noch irgendwie anhand der Logik des Bescheides etwas bewirken?

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                          #13
                          AW: Rentebeiträge für Pflegepersonen

                          Hallo Montag 2108,
                          Patientenakten müssen 30 Jahre (!) aufgehoben werden - zumindest bei Ärzten und in Krankenhäusern. Aber auch bei andren Institutionen gilt da eine Frist von (mindestens) 10 Jahren, aus dem Jahre 2004 sollten also Akten vorhanden sein. Nachforschen - vllt eine Abteilung "weiter oben" könnte sinnvoll sein!
                          Viel Erfolg!

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