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    Pflegeversicherung

    Hallo!

    Bin nun seit einiger Zeit immer wieder bei Euch im Forum und finde es ganz toll und hilfreich. Gratulation!

    Möchte mich heute mit einer Frage an Euch wenden:

    Habe eine Tochter, Tina, fast 9 Jahre, mit Grand Mal Epilepsie (lange krampffrei – jetzt krampft sie wieder und muss neu eingestellt werden), Schilddrüsenunterfunktion (Med. eingestellt), Entwicklungsverzögerung von ca. 2 Jahren, Ataxie, Skoliose, Beckenschiefstand.

    Natürlich hat sie einen größeren Hilfebedarf als ein gesundes gleichaltriges Kind.
    Habe das erste Mal Pflegegeld beantragt, nach der häuslichen Begutachtung durch den MDK, kam die Ablehnung.
    Was mich wundert ist, dass das Gutachten (das ich von der KK anforderte um den Widerspruch zu begründen) nicht unterschrieben ist und auch der Name der Gutachterin geschwärzt ist. Ist das so in Ordnung oder kann  ich mich auf einen Formfehler berufen? Leider konnte mir bisher niemand da helfen.
    Wird die Vojta KG (Heimübungen)eigentlich anerkannt?

    Vielen Dank für Eure Hilfe
    MoNi

    #2
    Hallo Moni,
    habe grad unser Gutachten in der Hand und kann da auch keinen Namen der Gutachterin finden.Eine Unterschrift habe ich hier auch nicht ,nur "Mit freundlichen Grüßen Beratungszentrum ".
    Bei uns wurden Krankengymnastische Übungen nicht anerkannt,obwohl wir sie täglich machen.... aber das interessiert niemanden.
    Wir kämpfen schon seit Jan.2004 um Pflegestufe1, ich hoffe ihr habt mehr Glück !

    L.G.SUSI

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      #3
      Hallo SusiCo!

      Vielen Dank für Deine Antwort.
      Ich werde trotzdem probieren Vojta durchzusetzen!
      Ich finde es sehr schade wenn die Bemühungen der Eltern einfach ignoriert werden, obwohl so, Spätschäden (Kosten) für die Kinder (Kassen), auch abgewendet werden können.

      MoNi

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        #4
        Hallo MoNI,
        ob ein Formfehler vorliegt kann ich dir nciht sagen, bei meinen Kopien sind die Namen der Gutachter lesbar, allerdings nicht unterschrieben.

        Zum Turnen und Anerkennung der Zeiten: das Turnen wird nicht anerkannt, das ist völlig korrekt. Was jedoch anerkannt werden muss ist zum Beispiel der Aufwand fürs aus- und anziehen oder turnt ihr völlig bekleidet in normalen Anziehsachen ? Von Leuten mit kleineren Kindern weiss ich, dass sie teilweise auch ohne Windel turnen und dass dann auch schon mal ein kleineres Malheur passiert, da kommt dann natürlich auch das säubern dazu und das neu windeln nachher sowieso.

        Ansosnten sind Terapien wie KG, Ergotherapie und Logopädie nur anrechenbar wenn sie mindestens einmal wöchentlich stattfinden. Ihr könnt dann die Hin-und Rückfahrtzeit sowie bis zu 45 Minuten Wartezeit angeben.

        Noch ein Hinweis: lasst euch nicht mit den Zeiten der sogenannten *Zeitkorridoren* abspeisen! Immer wieder wird von Gutachtern behauptet man dürfe keine höheren Zeiten als diese eintragen. Das stimmt so einfach nicht!. Es ist immer vom individuellen Pflegefall auszugehen und wenn Zeiten höher liegen, dann ist der Gutachter verpflichtet dies mit der entsprechenden Begründung zu dokumentieren (zum Beispiel Spastiken, Verweigerungsverhalten, aggressive Abwehr).Dazu gibt es auch Urteile.

        Es ist empfehlenswert bei der Begutachtung auch immer einen Zeugen dabei zu haben (Freundin , optimal wäre natürlich auch eine Therapeutin, die Frühförderin oder manche Lebenshilfevereine bieten mit ihren Beraterinnen eine solche direkte Unterstützung an).

        Vergessen darf man natürlich nicht, dass vom ermittelten Pflegeaufwand immer noch die Zeit abgezogen wird, die ein gesundes Kind vergleichbaren Alters hätte (auch wenn diese Zeiten meiner Meinung nach alles andere als realistisch sind).
        Es lohnt sich zu schauen, ob da die korrekten Zeiten abgezogen wurden die reduzieren sich nämlich mit zunehmenden Alter , teilweise sind die Unterschiede nach einem halben Jahr schon erheblich. Nach dem 12. Lebensjahr darf überhaupt nichts mehr abgezogen werden!

        Ich wünsche allen gute Nerven und viel Erfolg!

        LG, amai

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          #5
          hi habe auch Pflegegeld beantragt , und mir wurde auch gesagt , das ich einen Zeugen dabei haben sollte. Doch bei dem Termin wurde eine Zeitspanne von 8-12 Uhr angegeben da konnte leider keiner.Wie kann mann so etwas verhindern ? oo|

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