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Pflegekind und Krankenversicherung

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    Ein Gast antwortete
    Hallo Eva,
    kann das zwar nicht so mit Paragrafen untermauern wie Simon, aber bestätige es vollkommen:
    Wir haben zwei Pflegekinder. beide waren vorher über ihre Mütter versichert. Um manches zu vereinfachen habe ich beide mit in meine KK gezogen (eines der Pflegekinder ist mehrfachbehindert und kostet die Kasse sogar richtig viel, aber das spielt keine Rolle) - sie sind also familienversichert.
    Das ist eine absolut übliche Praxis.
    Was allerdings nicht ist, dass Du deswegen mehr Geld bekommen würdest. Das Pflegegeld für Pflegekinder ist ja festgelegt, da hat die KK-Versicherung nix mit zu tun. Das bis jetzt das JA das für Deine Enkelin extra zahlt ist eher die Ausnahme.

    tschüß Uwe
    uwe.schleicher@web.de

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  • Simon
    antwortet
    Hallo Eva,

    kenne die genauen Umstände nicht. Es handelt sich um Enkel- und Pflegekind.

    Eigentlich greift dann SGB V §10 Abs. 4
    Als Kinder im Sinne der Absätze 1 bis 3 gelten auch Stiefkinder und Enkel, die das Mitglied überwiegend unterhält, sowie Pflegekinder (§ 56 Abs. 2 Nr. 2 des Ersten Buches). Kinder, die mit dem Ziel der Annahme als Kind in die Obhut des Annehmenden aufgenommen sind und für die die zur Annahme erforderliche Einwilligung der Eltern erteilt ist, gelten als Kinder des Annehmenden und nicht mehr als Kinder der leiblichen Eltern. Stiefkinder im Sinne des Satzes 1 sind auch die Kinder des Lebenspartners eines Mitglieds.

    Danach muss deine Kasse deine Enklin mitversichern. Mit welcher Begründung lehnen die das ab? Denke nicht, dass deine Enklin ein hohes Einkommen hat....??

    Frage nochmal bei deiner Kasse nach und weise auf den zitierten Paragraphen hin. Scheint mir schon ziemlich suspekt.
    Viel Erfolg!
    Gruß,
    Simon

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    Ein Gast erstellte das Thema Pflegekind und Krankenversicherung

    Pflegekind und Krankenversicherung

    Hallo,vom Jugendamt erhalte ich das allgemeine Pflegegeld für meine Enkelin,13 Jahre alt,sie lebt seit der Geburt bei mir im Haushalt.Das JA behält den Krankenkassenbeitrag von 133,00€ monatlich ein und leitet es an die KK weiter.Nun zu meiner Frage:Wird der KK-Beitrag nicht zusätzlich zum Pflegegeld bezahlt?Könnt ihr mir eine Webseite oder Selbsterfahrungen nennen?Die Krankenkasse erklärt sich nicht bereit sie bei mir mitzuversichern,ich beziehe ALGII und bin alleinerziehend.Wäre Klasse,wenn ich auf diesem Wege aufgeklärt werde.

    Grüße Eva

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