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ADHS und ADS

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    ADHS und ADS

    Hallöchen! Habe den link hierher von einer bekannten bekommen. Wir sind hier 5 Personen, davon 3!! mit ADS bzw. ADHS! Mein ältester Sohn (15), mein jüngerer Sohn (12) und ich (seufz). Nun zu meiner Frage, ich habe in einem Chat erfahren, dass man für ADS/ADHS Kinder Pflegegeld und eventuell einen Behindertenausweis beantragen kann. Leider konnte mir niemand mehr dazu sagen. Wäre prima wenn ich auf diesem Weg mehr Infos bekommen könnte.

    Liebe Grüße
    Petra

    #2
    Hey Petra, Ich Habe auch einen Sohn 4 j.alten mit HKs.Hyperkinetisches syndrom.Es gehört auch zur Famielie der Adhs Kinder.Ich habe den Behindertenausweis beantrag und Pflegegelt auch .An deiner Stelle würde ich Dir vorschlagen mache es so schnell wie möglich.gr Andrea77  

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      #3
      Hallöchen

      Leider spielen bei der EInstufung in eine Pflegestufe die Krankheiten an sich keine Rolle, sondern wie sie sich auf das Kind und in Bezug auf die pflege auswirken. Es geht allein nur um die Pflege. Können sich die Kinder an/ausziehen, waschen, selber essen, zähne putzen. So mal grob. Die Betreung wird bei der EInstufung nicht mit berechnet, diese wird ja denke ich mal bei ADHS-Kindern den größeren Teil ausmachen. So dass es schwer wird, dafür eine PS zu bekommen. Ein versuch jedoch macht klug. Aber ich würde die Erwartungen nicht all zu hoch stecken, es wird gespart - leider auch an uns und unseren Kindern.

      Anke

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        #4
        Zitat von [b
        Zitat[/b] ( @ --)]
        Hallo,auch bei meiner Enkelin liegt Hyperaktivität mit ADS-Syndrom vor und sie hat einen GdB von 80%.H+G
        Pflegegeld wurde abgelehnt,was ich bis heute nicht verstehe.Sie macht eine Langzeittherapie wegen ihrer Verhaltensauffälligkeiten.
        Würdet Ihr mir raten es nochmal zu versuchen?Sie wächst bei mir im Haushalt auf seit der Geburt und ist 12 Jahre alt.

        Gruß Eva

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          #5
          Hallo Eva,
          du kannst natürlich jederzeit einen erneuten Antrag stellen.
          Die Anerkennung einer Pflegestufe ist weder ein bestimmter Grad der Behinderung noch an Diagnosen gebunden sondern allein an den konkreten Aufwand und Bedarf an Pflege.
          Für die Pflegestufe I musst du auf mindestens 90 Minuten täglich an Pflege kommen davon müssen mindestens 45 auf die Grundpflege entfallen.
          Vorteil das deine Enkelin nun schon 12 jahre alt ist: es werden KEINE Zeiten mehr für den natürlichen Pflgebedarf eines gesunden Kindes abgezogen da man davon ausgeht das gesunde Kinder in dem Alter keinen besonderen Pflegeaufwand mehr haben und das alles schon allein hinbekommen.
          Auch dir den Rat dich zum Beispiel auf
          http://www.behinderte-kinder.de/ und
          http://www.carehelix.de
          darüber informieren was alles zu den pflegerelevanten Tärigkeiten gehört, bitte beachten das Anleitung und Aufsicht NUR IM ZUSAMMENHANG mit diesen Tätigkeiten berücksichtigt werden, Pflegetagebuch führen damit du auf den Besuch vorbereitet bist und darauf achten, das der Gutachter nicht nur die sogenannten *Zeitkorridore* einschreibt sondern eure Werte übernimmt.
          Falls die Pflegestufe wider Erwarten dann trotzdem nicht gewährt wird die aufgrund der Zeiten gerechtfertigt wäre das med. Gutachten bei der Kasse anfordern und überprüfen ob alle Tätigkeiten und Zeiten richtig berücksichtigt wurden und je nachdem dann den Widerspruch formulieren.
          Viel Erfolg, lG
          amai



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