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    nur Vergleich?

    Hallo!
    Wir haben einen Sohn mit Asperger Autismus und hyperkin.Syndrom. Er hat immer wieder Zwangsstörungen (nicht so schlimm allerdings) und auch Phobien. Durch seine Behinderungen ist er sehr unruhig und auch oft aggressiv. Mitlerweile ist René 6 Jahre und 10 Monate alt. Den Antrag auf Pflegeld stellte ich vor 3 Jahren. Damals hatten wir allerdings "nur" die Diagnose HKS mit allg. Entwicklungsverzögerung. Die Krankenkasse gab mir damals nur die Information, ich könne - müsse aber nicht - ein Pflegetagebuch führen (keine Erklärung was das überhaupt ist), es würde auch genügen wenn ich das einfach auf einem Zettel notiere. Der Gutachter (kein Arzt) war dann knapp 30 Min. hier. Viele Tätigkeiten die zur Pflege gehören hatte ich aus Unwissen gar nicht notiert. Er "untersuchte" René indem er sich einen Legostein anreichen ließ ("prima Feinmotorik"...) und ihn auf einem Bein stehen ließ ("schlechte Grobmotorik") das war alles. Nach 14 Tagen kam der Ablehnungsbescheid - und ich war verblüfft. Ich legte ausführlichen Widerspruch ein, bat um Neubegutachtung durch einen anderen Gutachter (lt. Kasse mein gutes Recht). Wurde abgelehnt, stattdessen kam ein ausführliches Gutachten. Eine Ärztin hatte unseren Fall über den Schreibtisch hinweg beurteilt und kam zu dem Ergebnis, daß er ein "schwieriges Kind" sei, das rund-um-die-Uhr betreut werden müßte aber keinen Pflegebedarf habe. Ich habe dann erneut Widerspruch eingelegt und auch der wurde abgelehnt. 1/2 Jahr nach dem Erstantrag (für Stufe 1) hat mein Anwalt dann Klage vor dem Sozialgericht eingereicht. Nach einem Jahr - im September 2000 - war die erste Verhandlung. Der Vertreter der KK blieb bei seiner Meinung, verlangte aber nun eine Nachbegutachtung! Erst wollte man jedoch den geplanten Klinikaufenthalt von René abwarten (zur weiterführenden Diagnostik). Nach dem Klinikaufenthalt reichte mein Anwalt alle neuen Unterlagen ein, immer wieder wurde beschrieben, wie viel René verweigert, daß er ständig Anleitung und Führung braucht etc. Das Gericht bestimmte dann einen erneuten Gutachter, der René im April 2001 bei uns zu Hause ausführlich begutachtete. Er schrieb, daß René zum Zeitpunkt der Antragstellung seiner Meinung nach in Pflegestufe 1 eingestuft werden müßte und auch weiterhin pflegebedürftig sein. Nun versuchte die KK die Zeiten im Pflegetagebuch (ich hatte Anfang 2001 ein erneutes Pflegetagebuch ans Gericht gesandt) zu drücken. René erhält seit Jahren "Krankengymnastik", d.h. imSinne von Psychomotorik/sensorische Integration (steht diverses auf den Verordnungen). Die Kasse strich die Wegzeiten dorthin und auch meine Wartezeit von 30 Min. dort (ich kann nichts anderes erledigen in 30 Min. und muß dort bleiben) mit der Begründung daß KG dieser Art nicht anerkannt werden kann weil es eine prophylaktische Sache sei () die der Verbesserung des Zustandes diene. Ebenso strichen Sie die Fahrzeiten und Therapiezeit für seine Heilpädagogik. Er wird dort 2 mal wöchentlich mit uns zusammen intensiv verhaltenstherapeutisch behandelt. Sie strichen es mit ähnlicher Begründung. Zwischendurch kamen noch so haarsträubende Dinge wie - während der Ferien viel die Krankengymnastik aus, Pflegegeld kann aber nur gewährt werden, wenn Leistungen fortlaufend erbracht werden müssen - oder auch - da ich nicht bereit war die Krankengymnastiktermine der letzten drei Jahre (das hat die Kasse tatsächlich verlangt!) mit Angabe von Zeiten und Wochentagen anzugeben sei meine Mitarbeit nicht gewährleistet etc.
    Nun war vor 4 Wochen Gerichtstermin zum Spruch, das Gericht kam jedoch zu keine Entscheidung während der Verhandlung (nur mein Anwalt war geladen) und zog sich zur Beratung zurück. Der letzte Stand der Dinge war, daß (die Kasse hat vor einem 1/2 Jahr angeboten, daß sie Pflegestufe I ab Juni 2001 gewähren, mit 6. Geburtstag, aber nicht seit Antragstellung) es sich wohl so einpendelt, daß ein Vergleich geschlossen wird, Stufe I wohl ab Anfang 2001, mehr aber nicht. Das genaue Urteil weiß ich noch  nicht, da es immer noch nicht geschickt wurde und auch mein Anwalt noch nichts erfahren konnte. Ich bin damit aber nicht so zufrieden, schließlich ist mein Sohn pflegebedürftig und es ärgert mich wahnsinnig, daß ich immer wieder für jedes bißchen Wände einrennen muß. Mein Anwalt ist dafür in die nächste Instanz zu gehen, aber das stehe ich einfach nicht mehr durch - noch einmal so viele Jahre warten und so lange noch immer kein Pflegegeld bekommen. Die ganzen Fahrtkosten etc. sind teuer genug und ich freute mich schon auf etwas Entlastung. Darf die KK denn tatsächlich Krankengymnastik bzw. Psychomotorik und Therapie streichen?

    Schön, daß ihr bis hierhin durchgelesen habt

    Ina

    #2
    Hallo,
    ich finde Ihren Beitrag sehr interessant - und symptomatisch für den Umgang von Kassen und Behörden mit behinderten Kindern. Leider!
    Vielleicht kann ich Ihnen wenigstens in Bezug auf Ihre Wartezeiten ein bißchen helfen: das BSG-Urteil vom 20.04.1999 AZ: B 3 P 7/98 besagt, daß Wartezeiten während der Therapie berücksichtigt werden müssen, wenn die Pflegeperson während dieser Zeit keiner anderen sinnvollen Tätigkeit nachgehen kann.
    Viele Grüße
    Katja Diegmann-Hornig
    Als Pflegesachverständige gelistet in NRW[/B]
    Zuletzt geändert von Holger; 30.09.2007, 18:37. Grund: Änderung eines rechtswidrigen Ausdrucks

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      #3
      Für Rückfragen: (hatte ich vergessen ... )
      katjadh@t-online.de

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