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Mehrbedarf ALG2 und Behinderung des Kindes

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    Mehrbedarf ALG2 und Behinderung des Kindes

    Hallo,

    ich bin neu hier und bin sehr glücklich darüber, euch gefunden zu haben

    Trotz dass ich die Suchfunktion betätigt habe, stehe ich mit meinem Problem immer noch alleine da. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

    Mein Kind mit Down-Syndrom ist April 1992 geboren. Sie hat die Merkzeichen G, H und B und ist 100% behindert. Wir bezogen 2002 bis heute ALG2. Nun bin ich dank euch auf den Mehrbedarf aufmerksam geworden und habe ihn rückwirkend zum 1.8.06 beantragt.

    Die Arge hat mir einen Ausdruck über die Hinweise zum Mehrbedarf aufgrund des SBA mit dem Zeichen G zugeschickt und bittet um Übersendung des SBA's (aufgrund einer laufenden Klage wäre die Akte nicht vollständig dort).

    Auf dem Ausdruck steht:





    § 28
    2. Leistungsumfang (Leistungsumfang 28.5)
    (1)...
    (2)....


    2.1 Mehrbedarfe (Mehrbedarfe 28.6)

    (1) Die Hinweise zu § 21 sind entsprechend anzuwenden.

    (2) § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 stellt klar, dass Sozialgeldbezieher, enbenso wie Alg II-Bezieher, einen Mehrbedarf nach § 21 Abs. 4 erst nach Vollendung des 15. Lebensjahres erhalten können.

    (3) Mit der Regelung des § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 wird die Ungleichbehandlung von behinderten Sozialgeldempfängern und behinderten Leistungsempfängern im Rechtskreis SGB XII beseitigt. Nach dieser Regelung haben auch Sozialgeldempfänger, die einen Schwerbehindertenausweis (89 Abs. 5 SGB IX) mit dem Merkzeichen G oder aG besitzen, einen Anspruch auf einen Mehrbedarf in Höhe von 17 Prozent der maßgeblichen Regelleistung. Die Gewährung des Mehrbedarfes gem. § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 setzt volle Erwerbsminderung voraus; er kann somit nicht gewährt werden für Kinder, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, da diese der allgmeinen Schulpflicht untelriegen und schon auf Grund ihres Alters dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.

    (4) Der Anspruch auf den Mehrbedarf in Höhe von 17 Prozent besteht nicht, wenn bereits ein Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen Behinderung nach § 21 Abs. 4 oder § 28 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 besteht.




    Ich lese hier heraus, dass die Arge meinem Kind den Mehrbedarf bis April 2008 (ich verstehe unter vollendetem 15. Lebensjahr den 16. Geburtstag, ist das richtig?) verweigern und nicht rückwirkend bis zum 1.8.06 zahlen möchte mit der Begründung, dass es zur Schule geht und dem Arbeitsmarkt alleine deshalb nicht zur Verfügung steht.

    Ich las aber hier im Forum, dass dieser Mehrbedarf auch kleineren Kindern im Alter von 8 Jahren gewährt wurden.

    Auf welchen Paragraphen soll ich Bezug nehmen und wie sollte ich den zu erwartenden Widerruf formulieren?

    Ich bitte um Hilfe.

    Vielen Dank im voraus.

    #2
    AW: Mehrbedarf ALG2 und Behinderung des Kindes

    Hallo Sunny,

    ich habe mich gerade auch mal ein bisschen durch unser Forum gewühlt. Ganz viel zu diesem Thema findet sich in dieser Diskussion (zur Diskussion). Man muss sich zwar etwas durch diese drei Seiten wühlen und lesen, aber man findet viele Informationen.

    Die Vollendung des 15. Lebensjahres ist der 15. Geburtstag. Aber auch ich habe gelesen, dass es schon Kinder unter 15 bekommen.

    Ich würde jetzt einfach mal warten, was die ARGE antwortet. Solltest du eine Ablehnung haben, kann dir sicher jemand Tipps für den konkreten Ablehnungsgrund geben. Einige hier, z.B. Yvonne, haben ja schon mal erfolgreich Widerspruch eingelegt.

    Gruß
    Andreas
    www.intakt.info

    Freude ist ein tolles Motiv, um Menschen zu helfen. Mitleid nicht.

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      #3
      AW: Mehrbedarf ALG2 und Behinderung des Kindes

      Hallo Sunny,

      hier nochmal folgenden Wortlaut für Kinder unter 15 Jahren:

      Gemäß der Gesetzesänderung seit dem 01.08.2006 steht einem nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, welcher einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“ besitzt, ein Mehrbedarf in Höhe von 17% der jeweiligen Regelleistung (§ 28 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 SGB II n.F ) zu.

      Dies gilt nur dann nicht, wenn Eingliederungshilfe zum Berufsleben oder zur Ausbildungsförderung nach SGB IX gezahlt wird, diese beziehen wir nicht. Eine Altersbegrenzung ist für diesen Mehrbedarf nicht gegeben.

      Leider scheint sich aber eine Änderung gegeben zu haben wo es den Mehrbedarf unter 15 Jahren nicht mehr gibt:
      http://www.arbeitsagentur.de/zentral...Sozialgeld.pdf

      Lass dich davon nicht entmutigen denn in der Praxis scheinen die Behörden es individuell zu handhaben und es gibt durchaus noch viele Eltern die trotz alledem den mehrbedarf bekommen.

      Liebe Grüße

      Yvonne

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        #4
        AW: Mehrbedarf ALG2 und Behinderung des Kindes

        Hallo Yvonne
        Wer erzählt sowas,das es den Mehrbedarf von 17% nicht mehr gibt.
        Mein Sohn erhält weiterhin bis erstmal Februar 2009 den Mehrbedarf.
        Paragraph 69 Absatz 5 des Neunten Buches.
        Ohne Anwalt wird es schwierig
        Bloss nicht aufgeben,das wollen die doch erreichen.
        Übrigens steht in den neuen Antragsformularen,
        die 17 % Klausel drinnen.Nach vielen Klagen hat die Arge
        dieses Versäumnis nachgeholt.
        Gruss Carmen

        Kommentar


          #5
          AW: Mehrbedarf ALG2 und Behinderung des Kindes

          Hallo Carmen,

          lese oben das Pdf Dokument von der Arbeitsagentur, da steht es drin.
          Aber man sollte nicht aufgeben denn es wird meistens bezahlt. Auch wir bekommen es weiterhin.

          Liebe Grüße

          Yvonne

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            #6
            AW: Mehrbedarf ALG2 und Behinderung des Kindes

            Hallo

            Ich hatte ja auch solche Probleme wegen des Mehrbedarfes. 2006 kam ja die Änderung im SGB II Fortentwicklungsgesetz, in dem dann stand, dass Inhaber eines SBA und dem Merkzeichen G ein Mehrbedarf zustünde. Diesen habe ich Ende Dez. 06 rückwirkend beantragt, da der SBA der ARGE vorlag. Meine Tochter war zu diesem Zeitpunkt 16. Abgelehnt wurde mündlich mit der Argumentation, wie oben, also ähnlich nach dem Wortlaut "wenn Eingliederungshilfe zum Berufsleben oder zur Ausbildungsförderung nach SGB IX gezahlt wird".
            Dann habe ich mich versucht, durch Foren zu fragen. Immer kamen unterschiedliche Aussagen dazu. Dann schrieb ich an das Bundesministerium um endlich eine klare und eindeutige Antwort zu bekommen.
            Toll, es kam ein Schreiben, dass mein Anliegen an die örtliche ARGE geschickt wird. Ich dachte mir, toll, die haben doch abgelehnt. Und dann habe ich schon an gar nix gutes mehr gedacht. Bis die Abänderungsbscheide rückwirkend ab mitte 2006 kamen, mit der Änderung, dass meiner Tochter der Mehrbedarf von 17% zuerkannt wird und man änderte den Status Hartz IV auf Sozialgeldempfänger. Sie wird ja nie erwerbsfähig in dem Sinne sein können, dass sie ihren Lebensunterhalt verdienen kann.

            Danach habe ich oft gehört und gelesen, dass ELtern mit jüngeren behinderten Kindern dieser MB wieder aberkannt wurde. Ich kann erahnen, warum das so ist...im SGB II zählt man ab dem 15. Lebensjahr zu den erwerbsfähigen. Geht man noch zur Schule, ist das alles soweit ok, aber der Status erwerbsfähig ist dennoch gegeben. Ist aber ein ab 15 j. NICHT erwerbsfähig, dann steht einem wahrscheinlich nur der MB zu.

            Ich kann es mir nur so vorstellen.
            Und da es da mit Sicherheit auch kein 100% WIssen in den ARGEN gibt, wird es sicher teilweise auch noch weiter an U15 jährige gezahlt. Aber so gedacht, ist das glaube nicht. Kann man nur hoffen, dass es eine 100% eindeutige Rechtslage geschaffen wird, im positiven SInne, aber so, dass dann auch JEDER diesen MB zuerkannt bekommen kann und nicht, je nach ARGE und mit Glück.

            Ich bin heute etwas voller Glück, der MDK war kürzlich da und es bleibt bei der derzeitigen Pflegestufe. Dabei hatte ich wirklich mal wieder Bedenken, dass man mal wieder sparen will. Mir fällt so ein riesen Stein vom Herzen, dass es diesmal ohne Kampf geklappt hat. Ich hätte es auch nicht verstanden, denn das, was man an Kraft und Energie und vor allem an Nerven lässt, ist mit keiner Pflegestufe wieder wett zu machen. Aber nun bin ich erst einmal froh, das hätte ich im Moment nicht brauchen können, dass man sie ablehnt.

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              #7
              AW: Mehrbedarf ALG2 und Behinderung des Kindes

              Dazu mal von mir eine Frage.
              Wir beziehen seit 4 Jahre ALG2 . Mein Sohn(16) hat 100% G H B im Behindertenausweis.
              Wir haben diesen Mehrbedarf von 17% nie erhalten. Obwohl der BehindertenAusweis der ARGE vorliegt

              Steht uns dieser Mehrbedarf nun zu oder nicht?
              Falls ja . Muss die ARGE rückwirkend zahlen?
              Einen Antrag auf diesen Mehrbedarf haben wir nie gestellt. Weil wir nicht wussten das es sowas gibt. Die ARGE weiss aber das unser Sohn 100% hat

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                #8
                AW: Mehrbedarf ALG2 und Behinderung des Kindes

                Hallo Manfred
                Die 100% spielen keine Rolle,ausschlaggebend ist das "G" im SBA.
                Wenn der SBA vorlag,hat die Arge das Versäumnis nachzuholen.
                Das heisst ,du bekommst,bis auf den Tag der Vorlage bei der Arge
                die 17% zurück.
                Dir steht Prozesskostenhilfe zu,ab zum Anwalt,und sie werden zahlen.
                Bei uns hat das auch gedauert,wir haben für 1,5 Jahre zurück bezahlt bekommen
                LG Carmen

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                  #9
                  AW: Mehrbedarf ALG2 und Behinderung des Kindes

                  Hallo Manfred, ja, der MB steht Euch zu. Stelle bitte bei der ARGE einen ÜBERPRÜFUNGSANTRAG nach § 44 SGB X. Ausführlicher nennt er sich "Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes".

                  Müsste eigentlich ausreichen, erst wennd ann angelehnt wird solltest Du Prozesskostenbeihilfe beantragen und Klage einreichen. Bei mir reichte das schon aus und es wurde rückwirkkend gezahlt. Die Frage ist hier nur - ab wann?!

                  Es gibt viele Mütter, die erhielten und erhalten diesen MB für kleine Kinder. Einigen wurde dieser MB wieder aberkannt. Im SGB II gilt man als erwerbsfähig ab 15. Und den MB erhält man nur als "nichterwerbsfähiger Sozialgeldempfänger".
                  Ich denke, dass den Müttern jüngerer Kinder aus diesem Grund der MB auch wieder aberkannt wurde, da man bei einem 3, 5 oder 8 jährigem Kind eh nicht von erwerbsfähig und nichterwerbsfähig sprechen kann.

                  Könnte also sein, dass man Euch den MB ab dem 15 Geburtstag rückwirkend zuerkannt. Aber so kurz vor Weihnachten wäre das natürlich klasse!

                  Bitte begründe Deinen Überprüfungsantrag! Da kannst Du eben anführen, dass der SBA dem Amt vorliegt (Das Amt muss das auch ohne gesonderten Antrag einberechnen, wenn die Kenntnis der Behinderung vorliegt.)

                  Schau doch bitte mal auf deinem ALG II Bescheid, was Dein Sohn an Leistungen erhält. Ab 15 erhält man das sogenannte Hartz IV, bis 15 Sozialgeld.

                  Meine Tochter erhielt bis zu meinem Überprüfungsantrag auch Hartz IV obwohl sie nicht erwerbsfähig ist. Das wurde mit meinem Antrag auch gleich abgeändert, nun erhält sie Sozialgeld und das ist erforderlich, um dem MB in Anspruch nehmen zu können. Bzw. gibt es sogar einen MB von 35%, wenn Dein Sohn erwerbsfähiger Behinderter ist und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gem. § 33 SGB IX erhält....Das wären mtl. 123€.


                  Viel Erfolg und wenn Fragen offen sind.....Du weißt ja, wo Du uns findest :o)

                  Anke
                  Zuletzt geändert von Anke; 10.10.2008, 08:59.

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                    #10
                    AW: Mehrbedarf ALG2 und Behinderung des Kindes

                    Meine beiden Kids bekommen Hartz4. Schon immer . Da steht nichts von Sozialgeld. Meine Tochter ist 12 Jahre alt.


                    Antrag habe ich gestellt und warte nunmal ab was geschieht.Vorab habe ich auch schonmal den VDK informiert.

                    Wer stellt eigentlich fest ob mein Sohn erwerbsfähig ist oder nicht?
                    Er hat 100% G B H im Ausweiss stehen. Muss man die "Erwerbsfähigkeit" prüfen lassen?

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                      #11
                      AW: Mehrbedarf ALG2 und Behinderung des Kindes

                      Hallo Manfred, das SOzialgeld läuft über Hartz IV. Schau mal auf den Bescheid, bei mir stand die Leistung meiner Tochter, als sie u 15 war unter "Sozialgeld"-für nicht erwerbsfähige HIlfebedürftige.

                      Und für mich unter:
                      "Regelleistung "-zur Sicherung des Lebensunterhalts für erwerbsfähige Hilfebedürftige.

                      Ich beantragte 2007 die rückwirkende Zahlung, da der SBA zum Zeitpunkt der Neuregelung für diesen MB dem Amt als Kopie eingereicht wurde und vorlag.

                      Eine Überprüfung ob erwerbsfähig oder nicht, fand nicht statt. Ich schrieb dem Amt, dass meine Tochter aufgrund ihrer Behinderung nie ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten werden kann. Dem ist auch so...es ist noch nicht mal 100% zu erwarten, dass sie in eine Werkstatt kann.

                      Warte doch bitte erst mal ab. Ich schrieb damals an das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) weil ich mehrfach von der ARGE gesagt bekommen habe, der MB würde uns nicht zustehen, im Internet erhielt ich wieder andere Infos. Ich wollte es genau wissen. Das BMAS leitete meine Anfrage dann an meine ARGE weiter und plötzlich erhielt ich eine Aufhebung meiner Bescheide, rückwirkend und erhielt den MB nachgezahlt.

                      LG
                      Anke

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                        #12
                        AW: Mehrbedarf ALG2 und Behinderung des Kindes

                        Erstmal Danke.

                        Ich muss bis Mitte Oktober den neuen ALG2 Antrag abgegeben haben. Und da werde ich ja gefragt ob jemand in meiner Bedarfgemeinschaft nicht erwerbsfähig ist. Kreuze ich da nun Ja oder Nein an?

                        Kreuze ich Ja an muss ich dazu Belege einreichen. Und solche Belege habe ich nicht über meinen Sohn

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                          #13
                          AW: Mehrbedarf ALG2 und Behinderung des Kindes

                          Hallo Manfred,

                          schaue mal im Antrag. da muss normalerweise eine Option sein die man ankreuzen kann ob jemand in der Bedarfsgemeinschaft lebt der Behindert ist und im Ausweis ein g hat.


                          Liebe Grüße

                          Yvonne

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                            #14
                            AW: Mehrbedarf ALG2 und Behinderung des Kindes

                            Das habe ich korrekt ausgefüllt.

                            Dann gibts es aber noch eine Option:
                            Haben Sie bei den Personen der Bedarfsgemeinschaft ab 15 Jahren Änderungen hinsichtlich der Erwerbsfähigkeit ergeben (erwerbsfähig ist, wer gesundheitlich in der Lage ist, eine Tätigkeit von mindestens 3 Stunden täglich auszuüben)?

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Mehrbedarf ALG2 und Behinderung des Kindes

                              Hallo Manfred,

                              ich weiss ja nicht wie schwer dein Kind behindert ist und ob es irgendwan mal arbeiten gehen kann. Meine Tochter wird. z.B sicherlich mal in einer Werkstatt landen und somit ist sie nicht in der Lage 3Std. am Tag zu arbeiten.

                              Liebe Grüße

                              Yvonne

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                                #16
                                AW: Mehrbedarf ALG2 und Behinderung des Kindes

                                Er hat Epilepsie (Lennox-Gastaut-Syndrom)
                                und ist geistig behindert. Auf dem Stand eines 5-6 jährigen.


                                Es muss doch irgendeine Stelle geben die darüber urteilt ob jemand diese 3 Stunden arbeiten kann und das auch bescheinigt.
                                Ansonsten weiss ich nicht was ich dort ankreuzen soll

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                                  #17
                                  AW: Mehrbedarf ALG2 und Behinderung des Kindes

                                  Hallo Manfred,

                                  hm bei uns wurde das auch von keiner Stelle irgendwie bescheinigt. Sarah ist bei der Arge automatisch in nicht erwerbstätig gerutscht. Keine Ahnung an was es liegt. Aber wenn dein Kind z.Z. auf dem Stand eines 6 Jährigen Kindes ist würde ich einfach ankreuzen dass er nicht erwerbstätig ist. Wenn die was demendsprechend wollen werden die sich schon bei dir melden.Ich würde auch nochmals den Schwerbehindertenausweis beilegen auch wenn er denen schon vorliegt.

                                  Liebe Grüße

                                  Yvonne

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                                    #18
                                    AW: Mehrbedarf ALG2 und Behinderung des Kindes

                                    Ja da hab ich ach noch mal ne Frage ??
                                    Wir haben ach ein 4 J.Sohn mit den Merkzeichen60% G,B,H und meine Frau bekommt ach ALG 2.
                                    Beim Amt bei uns Berlin Lichtenberg kennt ach keiner das wir ein Anspruch auf
                                    Mehrbedarf 17% haben.
                                    Beim Amt bekam wir nur komische Antworten das gibs nicht weißt keiner und so.
                                    Haben wir oder unser kleiner jetzt Anspruch oder nicht dann bin ich am Montag gleich beim Anwalt ?

                                    Ich denke mal ja und würden wir das ach Rückwirgend Bekommen??

                                    Danke warte auf Antwort

                                    Euer Roterdrachen77

                                    Kommentar


                                      #19
                                      AW: Mehrbedarf ALG2 und Behinderung des Kindes

                                      Hallo
                                      Ich komme auch aus Berlin,sofort zum Anwalt.
                                      Bürgeramt gibt dir Adressen in deiner Nähe
                                      In Berlin gibt es Anwälte,die sich auf das Job Center
                                      spezialisiert haben.
                                      Mein Anwalt ist in Neukölln.
                                      Mir wurde auch für 1,5 Jahre rückwirkend bewilligt.

                                      LG Carmen

                                      Kommentar


                                        #20
                                        AW: Mehrbedarf ALG2 und Behinderung des Kindes

                                        Nach einiger Zeit melde ich mich mal wieder.

                                        Uns wurde 480€ nachgezahlt. Allerdings wurde die Nachzahlung erst ab Christians 15tem Geburtstag zurück gerechnet. Da er da ja erst als Erwbsfähig gilt.

                                        Vielen ,vielen Dank für eure Unterstüzung.

                                        Kommentar


                                          #21
                                          AW: Mehrbedarf ALG2 und Behinderung des Kindes

                                          Hallo Manfred, da freue ich mich für Euch sehr.

                                          Was mich aber so ärgert ist die Tatsache, dass die Ämter eine Beratungs-Pflicht haben. Es gibt viele Eltern, die wissen gar nicht, dass es ihnen zusteht. Nicht jeder hat die Möglichkeit, sich z.B. über das Internet zu informieren.

                                          Ich finde, es ist die Aufgabe des Amtes, wenn diese von den Umständen wissen (z.B.Behinderungen), den Anspruch zu berechnen, OHNE extra drauf hingewiesen zu werden und OHNE Sonderantrag!

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                                            #22
                                            AW: Mehrbedarf ALG2 und Behinderung des Kindes

                                            Ich denke mal das machen die ganz bewusst. So sparen die Ämter ne Menge Geld.

                                            Ich bin soweit das ich erstmal jedem Bescheid durch den VDK prüfen lasse.
                                            Kommen Ungereimtheiten vor lege ich Widerspruch ein.

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                                              #23
                                              AW: Mehrbedarf ALG2 und Behinderung des Kindes

                                              Hallo ihr,

                                              habe eben im anderen Forum ein beitrag gefunden und es wurde auf Tacheles verwiessen aber lest doch mal selbst:

                                              http://www.tacheles-sozialhilfe.de/f...?FacId=1072062

                                              Liebe Grüße

                                              Yvonne

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                                                #24
                                                AW: Mehrbedarf ALG2 und Behinderung des Kindes

                                                Habe ich heute auch gelesen, mal schauen, was sich da machen lässt....

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